Justiz in Bayern:Elektronische Akte macht Richtern Sorgen

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Sammelbände: Meterweise Papierakten juristischer Verfahren und Vorgänge werden in Bayern in ein paar Jahren der Vergangenheit angehören. (Foto: dpa)

Bis 2018 sollen die Schreibtische in Bayerns Justiz papierfrei sein: Mit der elektronischen Akte will Justizminister Bausback die Kommunikation untereinander erleichtern. Doch viele Richter haben Sorge vor der E-Akte.

Von Ekkehard Müller-Jentsch, München

Bedächtig schiebt ein Mann in grüner Uniform einen großen Karren über den Gerichtsflur. Vor manchen Türen hält er an, nimmt einen dicken Aktenstapel vom Wagen und trägt ihn ins Büro. Eine Etage tiefer eilt ein Richter mit wehender Robe zum Sitzungssaal: Im rechten Arm balanciert er einen Stapel bunter Aktenmappen, mit der Linken schließt er die Saaltür auf. Typische Szenen aus bayerischen Gerichten, die schon bald höchstens noch in alten Filmen zu sehen sein sollen. Die SZ sprach am Mittwoch mit Bayerns Justizminister Winfried Bausback über die moderne, durch und durch digitalisierte Justiz, die schon von 2018 an Realität sein soll.

Die Szene konnte skurriler kaum sein: Im Oberlandesgericht München versuchten am Dienstag Anwälte einem Zivilsenat zu erklären, wie die Seite für die Käuferbewertung bei Ebay ausschaut. Schließlich bestellte einer der Juristen telefonisch einen Screenshot bei seinem Klienten, den dieser ausdruckte und an das Gericht faxte. Dort wurde das Blatt in der Geschäftsstelle kopiert, in den Gerichtssaal getragen und verteilt.

Digitale Infrastruktur der bayerischen Justiz eher fragil

Jüngere Richter mögen darüber lächeln. Doch auch ihnen vergeht mitunter der Frohsinn, wenn sie daran denken, dass schon in wenigen Jahren ihre Schreibtische gänzlich papierfrei sein sollen: Nicht etwa, weil sie technikfeindlich wären, sondern weil sie im Alltag die bisherige digitale Infrastruktur der bayerischen Justiz als eher fragil, nicht immer zuverlässig und mitunter ziemlich sperrig erleben müssen.

"Die Justiz muss aber mit der Entwicklung der elektronischen Information und Kommunikation in Gesellschaft und vor allem Wirtschaft Schritt halten", sagt Minister Bausback. "Gerade für Deutschland als großen Wirtschaftsstandort ist es wichtig, dass die Nahtstellen zur öffentlichen Verwaltung und zur Justiz effizient ausgestaltet sind." Seit geraumer Zeit wird vorbereitet, dass die Prozessparteien sämtliche Schriftsätze und Dokumente nur noch elektronisch übermitteln. "Die Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs ist nicht nur gesetzlich vorgegeben, sondern wird - etwa von Seiten der Rechtsanwälte, aber auch der Wirtschaft - mit Nachdruck gefordert", sagt der Minister. Da sei es nur logisch, dass anschließend nicht alles ausgedruckt und nach alter Väter Sitte zusammengeheftet, sondern auch die Verfahrensakte elektronisch geführt werde. Die Kommunikation von außen und die elektronische Verfahrensbearbeitung innerhalb der Justiz "sind zwei Seiten ein- und derselben Medaille".

Justizbedienstete sollen in Online-Umfrage ihre Meinung sagen

Die Richterräte der Landgerichte München I, München II und Nürnberg-Fürth sowie der Amtsgerichte München und Nürnberg hatten im Juli in einem internen Papier, das der SZ vorliegt, ihre Angst vor der E-Akte formuliert. Bausback nimmt diese Sorgen sehr ernst. Bei der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte gelte der Grundsatz "Sorgfalt, Gründlichkeit und Zuverlässigkeit gehen vor Schnelligkeit", versichert er nun. Fraglos müssten auch die bestehenden Justizprogramme wie Forum-Star, die den Richtern bisher oft Sorgenfalten ins Gesicht treiben, verbessert und weiterentwickelt werden. "Gerade vor dem Hintergrund der elektronischen Akte ist das ein wichtiges Thema, das zügig angepackt werden muss, und zwar unter enger Beteiligung der Praxis." Das notwendige Geld werde bereitstehen, versichert Bausback.

Bevor große Schritt in die weitere Digitalisierung der Justiz erfolgen, sollen alle Justizbediensteten durch eine Online-Umfrage ihre Meinung sowie Verbesserungsvorschläge zum IT-Einsatz mitteilen können. Die Online-Umfrage werde am 5. November beginnen und bis 16. Dezember freigeschaltet sein. Die Zufriedenheit sei ein wichtiger Faktor für eine effektive und produktive Justiz, sagt der Minister: "Die Akzeptanz der Justizprogramme wie auch der elektronischen Akte bei den Richtern, Staatsanwälten, Rechtspflegern und Serviceeinheiten ist ein zentrales Anliegen."

"E-Justice-Arbeitsplatz"

Der Hauptrichterrat der ordentlichen Gerichtsbarkeit und die Mitglieder der Münchner und Nürnberger Richterräte werden an diesem Donnerstag im IT-Test- und Konferenzzentrum in Pegnitz informiert: Sie sollen einen konkreten Eindruck über die zukünftige Ausstattung der Sitzungssäle bekommen und erfahren, wie der typische "E-Justice-Arbeitsplatz" des Richters künftig aussehen wird. Aber auch, wie das aktuelle Justizprogramm Forum-Star verbessert wird.

Für die E-Akte wurde kein Produkt von der Stange gekauft, sagt Bausback, sondern ein Programm aus dem speziellen Blickwinkel der Entscheider und Serviceeinheiten in der Justiz entwickelt. "Dazu werden die Erfahrungen von Praktikern über einen Praxisbeirat in großem Umfang genutzt." Ein Praxisbeirat werde die Weiterentwicklung begleiten. "Bevor das System in der Breite eingeführt wird, erfolgt eine Erprobung im Echtbetrieb bei dem Landgericht Landshut, anschließend bei den Landgerichten Regensburg und Coburg." Von 2018 an sei der elektronische Rechtsverkehr dann gesetzlich vorgeschrieben - maximal zwei Jahre dürfe die Einführung verschoben werden.

Spezielle Schnittstellen für Anwaltskanzleien

Rund 22 Millionen Euro werden dafür und für die elektronische Akte investiert. Die Sicherheit sei natürlich ein großes Thema: In einem eigenen Netz sollen Gerichte und Staatsanwaltschaften flächendeckend und redundant, also ausfallsicher, an ein Rechenzentrum angebunden werden - eventuell auch mit Servern in den jeweiligen Häusern, die als zusätzliche Sicherung ständig synchronisiert werden. Es werde auch spezielle Schnittstellen für Anwaltskanzleien geben. Und Richter könnten von überall auf ihre Unterlagen zugreife. Sorgen, sich deshalb bald als Büro-Nomaden täglich einen freien Arbeitsplatz suchen zu müssen, wie in der Wirtschaft weit verbreitet, seien aber unbegründet.

Nur für Bürger, die ohne Anwalt vor ein Amtsgericht gehen, wird sich nichts ändern. Sie können ihre Anliegen auf Papier vortragen - das wird dann allerdings eingescannt und zu einer E-Akte digitalisiert.

© SZ vom 30.10.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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