Die Woche:Das war

Klingelschilder

Wohnungsnummern stehen neben Klingelschildern.

(Foto: Ole Spata/dpa)

An den Stammtischen wird ja viel gemunkelt dieser Tage, wer was wie oder nicht. Darum sei erklärt: Niemand hat die Absicht, Klingelschilder zu demontieren. Das hatte zuletzt der Bericht eines Boulevardblatts impliziert. Schuld sollte mal wieder die Europäische Union sein, genauer das Abkürzungsmonster DSGVO, das nicht netter wird, wenn man es ausschreibt: Datenschutzgrundverordnung. Den Anfang nahm die Sache in Wien. Dort verlor die städtische Hausverwaltung vor Gericht und kündigte an, die Namen ihrer 220 000 Mieter vom Klingelschild zu entfernen, des Datenschutzes wegen. Die Spekulationen wurden immer wilder. Zum Glück stellte der bayerische Datenschutzbeauftragte klar: Jeder darf sein Schild behalten. Der Vermieter sei im Regelfall sogar verpflichtet, Namen an die Tür zu schreiben.

Ständigen Anlass zu Gemunkel gaben die Ampelfrauen von Sonthofen im Allgäu. 2013 hatten Landratsamt und Stadt an einigen Ampeln die männlichen gegen weibliche Zeichen austauschen lassen, wie man sie ähnlich aus Ostdeutschland kennt. Das Problem: Sie widersprechen nicht der DSGVO, aber den in Bayern gültigen "Richtlinien für Lichtsignalanlagen", wonach uneinheitliche Ampelbilder den Straßenverkehr gefährden. Nun gibt es eine salomonische Lösung: Die Ampelfrauen bleiben, bis die Kreuzung umgestaltet wird. Das ist eh in ein paar Jahren vorgesehen.

Weniger Anlass zu Gemunkel denn zu Geschmunzel bieten manchmal Polizeieinsätze, dank der Delinquenten. Die jüngsten Meldungen: In Cham wurde versucht, ein gestohlenes Krad per gestohlenem Anhänger abzutransportieren. Erst erwies sich der Anhänger als ungeeignet, dann blieben die Diebe mit einer Panne liegen - dem Motorrad war der Sprit ausgegangen. Bei Aichach überraschte ein Hausbewohner einen Einbrecher, es kam zum Gerangel, der Schurke verlor einen Schuh und floh auf Strümpfen. Und in Obertraubling zogen Beamte einen Mann aus dem Verkehr, der innerstädtisch mit knapp 90 Sachen gerast war. Seine Begründung: Er habe das Auto vor zehn Minuten gekauft und es nur mal testen wollen.

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