Süddeutsche Zeitung

Denkmalschutz:Landshuter Moserbräu bekommt eine Gnadenfrist

  • Generalkonservator Mathias Pfeil sieht den Abriss des Moserbräus in Landshut als schweren Schlag für den Denkmalschutz in Bayern.
  • Die Stadträte plädierten mit klarer Mehrheit für den Abriss des historischen Gebäudes.
  • Doch die Regierung von Niederbayern intervenierte. Es sei nicht klar, ob der Abriss genehmigungsfähig ist.

Von Hans Kratzer, Landshut

"Würde der Moserbräu in Landshut abgerissen, wäre das ein schwerer Schlag für den Denkmalschutz in Bayern. Ein solcher Fall wäre beispielgebend für viele andere Häuser." An mahnenden Worten hatte es Generalkonservator Mathias Pfeil vor der vergangenen Sitzung des Landshuter Stadtrats nicht missen lassen.

Es half aber alles nichts, die Stadträte ignorierten den Appell von Bayerns oberstem Denkmalschützer und plädierten mit klarer Mehrheit für den Abriss des historischen Altstadthauses. Allerdings legt der Beschluss ein beredtes Zeugnis ab, dass der Stadtrat Recht und Gesetz, zumindest in Sachen Denkmalschutz, nicht allzu ernst nimmt. Die Abbrucherlaubnis hätte nämlich an diesem Tag gar nicht erteilt werden dürfen. Laut Beschlussvorlage der Verwaltung sollte lediglich der Denkmalcharakter des Gebäudes erörtert werden.

Kein Wunder, dass die Regierung von Niederbayern umgehend intervenierte, den Vollzug des Beschlusses auszusetzen. "Wir wissen ja noch gar nicht, ob der Abriss genehmigungsfähig ist. Zuerst müssen wir geltendes Recht umsetzen", begründete Regierungspräsident Heinz Grunwald den Schritt seiner Aufsichtsbehörde.

Der Moserbräu ist längst zu einem weit über Landshut hinausstrahlenden Politikum geworden, in dem idealtypisch der wachsende Zwiespalt zwischen Investoreninteressen und dem Bewahren von historisch wertvoller Bausubstanz zum Ausdruck kommt. Trotzdem ist es bemerkenswert, dass sich ausgerechnet an diesem heruntergekommenen Gebäude in der Landshuter Altstadt ein Grundsatzstreit über den Denkmalschutz entzündet hat. Mittlerweile sind in Bayern viele ähnlich gelagerte Fälle dokumentiert.

Fast in jeder Stadt gibt es historische Bauwerke, die dem Verfall oder dem Abriss preisgegeben werden. Der jüngste Präzedenzfall betrifft die schwäbische Stadt Donauwörth. Auch dort soll ein in die Denkmalliste eingetragenes Gebäude nach den Plänen einer Investorengesellschaft abgerissen werden. Der Stadtrat hat dem Vorhaben eilig zugestimmt, obwohl sich herausgestellt hat, dass die Geschichte des Hauses bis ins Jahr 1317 zurückreicht.

Es zählt damit zu den ältesten Bürgerhäusern in Bayern. "Für die profane Baugeschichte des im Krieg stark zerstörten Donauwörths hat es eine herausragende Bedeutung", sagt Generalkonservator Mathias Pfeil. Laut einem Gutachten wäre eine Instandsetzung aufwendig, aber durchaus möglich. Demnach könnten 60 Prozent des Gebäudebestandes erhalten werden.

Der Denkmalschutz als "Glücksfall für Bayern"

Ein weiteres Beispiel für den schwierigen Stand des Denkmalschutzes im Land ist der Abriss des alten Festsaals im Park Hotel in Fürth. Jahrelang hatten Bürgerinitiativen für dessen Erhalt gekämpft. Selbst die Tatsache, dass das bayerische Kunstministerium die Abrissgenehmigung für den denkmalgeschützten Saal als rechtswidrig einstufte, konnte den Abbruch nicht verhindern. Der Investor hatte von Anfang an klar gemacht, dass er sich nicht in der Lage sehe, den historischen Saal zu erhalten.

Die Gesetzeslage wirkt mitunter diffus. Mittlerweile gibt es aber höchstrichterliche Urteile zu der Frage, wann und wie ein Denkmal zu erhalten ist. In Fällen, in denen der Eigentümer finanziell tatsächlich überfordert ist oder in denen die noch zu erhaltende historische Bausubstanz weit unter 50 Prozent liegt, ist ein Abriss demnach nicht zu verhindern.

Im Falle des Moserbräus träfen beide Punkte aber nicht zu, sagen die Denkmalschützer. Laut dem von der Stadt, dem Besitzer und dem Denkmalamt gemeinsam in Auftrag gegebenes Gutachten wären im besten Falle gut 60 Prozent des historischen Bestands zu erhalten. Von diesem Gutachten aber hat sich der Inhaber Johann Eller mittlerweile distanziert. Er ist fest entschlossen, den Moserbräu abzureißen und durch einen Neubau zu ersetzen.

Als vor mehr als 40 Jahren das bayerische Denkmalschutzgesetz in Kraft trat, ahnte niemand, dass dieses unter heftigen Geburtswehen hervorgebrachte Papier so viele Höhen und Tiefen erleben würde. Trotzdem: "Es war ein Glücksfall für Bayern", sagt Wissenschaftsminister Ludwig Spaenle. Dem ausufernden Abreißen und Aufbauen in den Fünfziger- und Sechzigerjahren seien deutliche Grenzen gesetzt worden. Eine intakte Denkmallandschaft aber konnte dieses Gesetz nicht herstellen.

Das historische Bayern leidet

Langwierige Streitfälle wie der Moserbräu sind auch dazu geeignet, die Skepsis der Bevölkerung gegen Denkmalschutz und behördliche Eingriffe zu schüren. Diese Gefahr sieht auch Generalkonservator Pfeil. "Für die Denkmalpflege ist der Fall Moserbräu auch deshalb ein Ärgernis, weil das eigentliche Anliegen fast nicht mehr zu erkennen ist. Es geht nicht mehr um Inhalte. Und die Denkmalpflege wird hier von ihrer ungünstigsten Seite her wahrgenommen, als verhindernde Behörde."

Dabei verfolgen die Denkmalschützer ganz andere Ziele. Bei der Erhaltung von Gebäuden wie dem Moserbräu gehe es um die Erhaltung der historischen Stadt Landshut, die ja mit ihrer Hochzeit von 1475 sehr stark auf Originalität setzt, sagt Pfeil. Die Frage, wie über Denkmäler Identität geschaffen wird, ist deshalb eng verknüpft mit der Frage, wie man die Menschen für die Ziele des Denkmalschutzes gewinnen kann, wie man ein Denkmalbewusstsein schafft.

Seine 160 000 Denkmäler verleihen dem Freistaat zwar unverwechselbare Züge. Doch ist unübersehbar, wie sehr das historische Bayern in Zeiten von Gewinnmaximierung, Gentrifizierung, Zersiedelung und industrieller Landwirtschaft leidet. Die Erhaltung der Denkmäler für die kommenden Generationen sieht Minister Spaenle als "kulturpolitischen Auftrag".

Theoretisch würde die Gesetzeslage sogar drastische Maßnahmen wie Enteignung eines unwilligen Denkmalbesitzers ermöglichen. Das Denkmalnetz Bayern verweist auf den Fall eines Schlossbesitzers in Thüringen, der das Schloss Reinhardsbrunn jahrelang verfallen ließ und nun enteignet werden soll. Obwohl die Möglichkeit der Enteignung auch im Bayerischen Denkmalschutzgesetz besteht, wurde sie bisher noch nie durchgesetzt.

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SZ vom 29.09.2016/amm
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