Demonstrationsrecht:Wer sich vermummt, macht sich strafbar

Die CSU hat das Versammlungsrecht in Bayern verschärft. Wer sich künftig auf einer Demonstration maskiert oder vermummt, macht sich strafbar und muss mit einem Ermittlungsverfahren rechnen. Bisher waren Verstöße als Ordnungswidrigkeit eingestuft. CSU und Freie Wähler stimmten am Donnerstag im Landtag für die Änderung, SPD und Grüne dagegen. Die CSU will so möglichen Ausschreitungen vermummter Gewalttäter vorbeugen. "Erstens geht es um den Schutz unserer Polizeibeamten und Polizeibeamtinnen, und zweitens wollen wir das Demonstrationsrecht erhalten, und zwar ohne Gewalt", sagte der CSU-Innenpolitiker Manfred Ländner. Damit macht die CSU eine Liberalisierung des Demonstrationsrechts rückgängig, die ihr in der vergangenen Wahlperiode der damalige Koalitionspartner FDP aufgezwungen hatte. SPD und Grüne halten die Verschärfung des Versammlungsrechts für schädlich. Innenminister Joachim Herrmann hielt ihnen entgegen, dass auch in mehreren rot-grün regierten Bundesländern das Vermummen als Straftat geahndet wird.

© SZ vom 13.11.2015 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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