DemonstrationenVerwaltungsgerichtshof erlaubt Pro-Palästina-Kundgebung

Ein Mann schwenkt während einer Kundgebung für Palästina auf dem Marienplatz eine palästinische Flagge.
Ein Mann schwenkt während einer Kundgebung für Palästina auf dem Marienplatz eine palästinische Flagge. (Foto: Matthias Balk/dpa/Archivbild)

Direkt aus dem dpa-Newskanal: Dieser Text wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen und von der SZ-Redaktion nicht bearbeitet.

München (dpa) - Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat am Donnerstag eine Pro-Palästina-Kundgebung auf dem Münchner Marienplatz erlaubt und ein Versammlungsverbot der Stadt außer Vollzug gesetzt. Die Kundgebung „Menschenrechte und Völkerrecht auch für Palästina“ war für den Abend geplant.

Das Gericht habe dem Eilantrag des Veranstalters stattgegeben, weil die Gefahrenprognose kein Versammlungsverbot rechtfertige. Zwar sei es bei anderen Versammlungen zu Volksverhetzung, Billigung von Straftaten und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gekommen. Aber in München habe es bereits Versammlungen mit nur geringen Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gegeben, teilte das Gericht mit. Auch eine Versammlung in Nürnberg sei weitgehend störungsfrei verlaufen. Die Landeshauptstadt habe nicht ausreichend geprüft, ob anstelle des Verbots Auflagen für die Versammlung in Betracht gekommen wären.

© dpa-infocom, dpa:231019-99-628483/2

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