Demonstrationen - München:Gericht bestätigt Auflagen für Münchner Corona-Demo

Bayern
Eine modellhafte Nachbildung der Justitia steht neben einem Holzhammer und einem Aktenstapel. Foto: Volker Hartmann/dpa/Illustration (Foto: dpa)

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München (dpa) - Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat die Auflagen der Stadt München für eine Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen am Sonntag bestätigt. Er wies eine Beschwerde der Veranstalter der Bewegung "Querdenken 089" gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts München zurück.

Damit dürfen nur 1000 Menschen statt der beantragten 5000 an der für den Nachmittag geplanten Demonstration auf der Theresienwiese teilnehmen. Es besteht Maskenpflicht, außerdem muss der Veranstalter dafür sorgen, dass genügend Ordner vorhanden sind. Ein Protestzug durch die Stadt zur Theresienwiese wurde untersagt.

Die Stadt gehe zurecht davon aus, dass Versammlungen der Querdenken-Bewegung "nur mit einer reduzierten Teilnehmerzahl und unter Einhaltung von Hygienemaßnahmen (Mindestabstände und das Tragen von Masken) infektionsschutzrechtlich vertretbar seien", begründete Bayerns VGH seine Entscheidung. Wenn sich ein Veranstalter ausdrücklich weigere, Hygienemaßnahmen zu ergreifen, sei auch eine Untersagung gerechtfertigt. Das Selbstbestimmungsrecht von Versammlungen finde seine Grenze in den Rechtsgütern Dritter und der Allgemeinheit.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ist in der Sache die letzte Instanz. Eine Möglichkeit zur Beschwerde gibt es nicht.

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