Demonstrationen - München:Bisher 33 Klimaaktivisten in längerfristigem Gewahrsam

Direkt aus dem dpa-Newskanal

München (dpa/lby) - Die bayerische Polizei hat in den vergangenen Wochen insgesamt schon 33 Klimaaktivisten in längerfristigen Gewahrsam genommen. 17 davon befanden sich zuletzt - Stand Freitag - immer noch nicht wieder auf freiem Fuß. Gegen diese Personen seien Gewahrsamnahmen bis zum kommenden Montag (14. November) oder 2. Dezember richterlich angeordnet worden, also für einen Zeitraum von insgesamt 8 beziehungsweise 30 Tagen. Das teilte das Innenministerium in München auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Die anderen Personen seien jeweils nach vier bis sieben Tagen wieder entlassen worden, eine Person bereits am darauffolgenden Tag.

Zuletzt hatten sich wiederholt junge Männer und Frauen in der Münchner Innenstadt aus Protest gegen die aus ihrer Sicht unzureichende Klimapolitik auf der Straße festgeklebt - und wurden daraufhin in Gewahrsam genommen. Die Möglichkeit dafür bietet das seit langem umstrittene bayerische Polizeiaufgabengesetz: Auf Grundlage einer richterlichen Entscheidung können Menschen bis zu einen Monat lang in Gewahrsam genommen werden, um die Begehung oder Fortsetzung einer Ordnungswidrigkeit "von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit" oder einer Straftat zu verhindern. Dieser Zeitraum kann später um maximal einen weiteren Monat verlängert werden.

Ein breites Bündnis hat für diesen Sonntag zu einer Demonstration aufgerufen - alle Beteiligten fordern die sofortige Abschaffung des Präventivgewahrsams und die Freilassung aller Klimaaktivisten.

Die bayerische Staatsregierung hatte die Möglichkeit, Klimaaktivisten einen Monat lang präventiv in Gewahrsam zu nehmen, zuletzt als Akt einer wehrhaften Demokratie verteidigt. "Präventivmaßnahmen sind notwendig, um Straftaten, die angekündigt werden, die offenkundig kurz bevorstehen, zu verhindern", sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) nach einer Kabinettssitzung am Dienstag. Gleiches gelte, wenn eine offenkundige Wiederholungsgefahr gegeben sei. Und von diesen Möglichkeiten, die das bayerische Polizeiaufgabengesetz biete, mache der Rechtsstaat eben Gebrauch: "Eine wehrhafte Demokratie lässt sich halt auch nicht auf der Nase herumtanzen."

Vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof sind nach wie vor mehrere Klagen anhängig, die sich auch gegen den Präventivgewahrsam richten.

© dpa-infocom, dpa:221112-99-488887/2

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: