Demonstrationen - Ansbach:Geplante Demo gegen Corona-Beschränkungen bleibt verboten

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München (dpa/lby) - Das Verwaltungsgericht Ansbach hat einen Eilantrag zu einer am Sonntag in Stein (Landkreis Fürth) geplanten Versammlung gegen die Corona-Beschränkungen abgelehnt. Der Veranstalter legte daraufhin am Samstag Beschwerde gegen die Entscheidung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ein, wie ein Sprecher bestätigte.

Das Verwaltungsgericht Ansbach hatte den Eilantrag zu der Versammlung in Stein am Freitagabend abgelehnt. Damit bestätigte das Gericht das zuvor ausgesprochene Verbot des Landratsamtes Fürth.

Der Eilantrag des Veranstalters der mit 199 Personen geplanten Versammlung hatte sich gegen das Verbot durch das Landratsamt Fürth gerichtet. Das Verwaltungsgericht lehnte den Eilantrag unter anderem mit der Begründung ab, "dass davon auszugehen sei, dass der Teilnehmerkreis der Veranstaltung mit dem anderer Veranstaltungen sogenannter "Querdenker" weitestgehend übereinstimme".

Damit bezog sich das Gericht insbesondere auf eine Demonstration, die am 3. Januar in Nürnberg stattfand. Dort hatten nach Polizeiangaben bei spontan angemeldeten Versammlungen rund 300 und später rund 200 Demonstranten in der Innenstadt gegen die Verordnungen zum Infektionsschutz protestiert. Es habe unter anderem 117 Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz gegeben, 50 Platzverweise und fünf Anzeigen wegen Widerstands.

Weiter heißt es in der Begründung des Verwaltungsgerichts, dass nicht davon auszugehen sei, dass sich die Teilnehmer an das Infektionsschutzgesetz halten würden. Außerdem liege kein Hygienekonzept vor.

Eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes wird am Samstag erwartet.

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