Dementer Ex-Millionär:Neue Wendung im Fall Luxi

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In diesem Haus in Klatovy soll Luxi wochenlang gewohnt haben. (Foto: Kanzlei Thieler)

Der ehemalige Millionär Georg Luxi war in Tschechien offenbar in einer völlig verwahrlosten Bruchbude untergebracht. Doch nun konnten seine Töchter einen Erfolg verbuchen: Das Landgericht Deggendorf stellte den dementen Mann unter Kontrollbetreuung.

Von Wolfgang Wittl

Als Evelyn Angerer und ihr Anwalt Volker Thieler Anfang August nach Tschechien fuhren, trauten sie ihren Augen nicht. Das Haus, in dem Angerers Vater Georg Luxi mehrere Wochen, vielleicht sogar Monate untergebracht gewesen sein soll, entpuppte sich als "verkommene Absteige". Der Teppich in Zimmer 11a etwa, in dem Luxi offenbar wohnte, sei "völlig versifft" gewesen, das Gebäude eine "absolute Bruchbude". Der Stadt Klatovy diente es vorübergehend angeblich als Obdachlosenheim. Dabei soll das Haus, als die deutschen Besucher es inspizierten, sogar gerade renoviert worden sein. Sie wolle sich gar nicht ausmalen, wie es hier vorher ausgesehen haben mag, sagt Angerer.

Einen deutschen Millionär dürfte man in so einem Quartier gemeinhin nicht vermuten. Wobei die Formulierung Millionär im Fall Luxi längst durch das Wörtchen "ehemalig" zu präzisieren ist. Inzwischen ist der an Demenz leidende 87-Jährige sogar ein Sozialfall. Von seinem halben Dutzend Häusern und einem geschätzten Barvermögen von einer Million Euro sind ihm gerade mal eine monatliche Rente von 737,75 Euro sowie Ersparnisse von etwa 5500 Euro geblieben - zu wenig, um seine Unterbringung in einem Pflegeheim zu finanzieren. Für Evelyn Angerer ist das "der Wahnsinn überhaupt": "Man nimmt ihm sein Vermögen - und die Allgemeinheit muss jetzt für unseren Vater aufkommen."

Wer sich Luxis Vermögen bemächtigt hat, ist seit Jahren bekannt: Kurz nachdem der womöglich damals schon demente Luxi seiner Lebensgefährtin und deren Sohn eine Generalvollmacht erteilt hatte, ließen beide sämtliche Werte des früheren Unternehmers auf sich überschreiben. Als Luxis Töchter deshalb 2011 ein Betreuungsverfahren anstrengten, verschwand die Lebensgefährtin mitsamt dem 87-Jährigen unauffindbar. Nach Tschechien, wie man heute weiß. Erst vor vier Monaten tauchte Luxi in einer deutschen Klinik wieder auf: mit Schrammen am Körper und erschreckend unterernährt. Derzeit ist er in einem Pflegeheim in Plattling untergebracht.

Für seine Töchter könnte der bislang erfolglose "Kampf um Gerechtigkeit", wie sie sagen, nun doch zu einem erfreulichen Ende führen. Am Mittwoch ordnete das Landgericht Deggendorf die seit langem erhoffte Kontrollbetreuung für ihren Vater an. Demnach wird nun der Rechtsanwalt Ronny Raith über das Wohl von Georg Luxi bestimmen. Zu Raiths dezidierten Aufgaben gehöre es, Luxis Rechte "gegenüber den beiden Bevollmächtigten" wahrzunehmen, "insbesondere Prüfung und Widerruf der Vollmachten".

Denn das Gericht sieht hinreichende Anhaltspunkte, "die gegen die Redlichkeit und Tauglichkeit der Bevollmächtigten sprechen". So übertrugen die Lebensgefährtin und deren Sohn nicht nur Luxis Vermögen auf sich, sondern nahmen ihm zum Jahresende 2012 auch noch dessen Nießbrauchrecht in seiner Deggendorfer Penthousewohnung - "dem letzten verbliebenen substanziellen Vermögenswert", wie das Gericht feststellte. Unterzeichnet wurde der Vertrag nicht von Luxi, sondern von seinem Bevollmächtigten. Dieses Handeln sei "gegen jedes vernünftige Interesse" Luxis gewesen.

Der vom Gericht bestellte Kontrollbetreuer sieht nun "ein großes Maß an Ermittlungsarbeit" auf sich zukommen. Er werde sämtliche Kontoauszüge, Depotunterlagen und Grundbuchauszüge anfordern, kündigt Raith an, um alle bisher von Luxis Generalbevollmächtigten getätigten Geschäfte zu überprüfen. Vereinfacht gesagt geht es um die Frage, wo wann was hingekommen ist. Parallel dazu soll ein Gutachten Aufschluss darüber liefern, ob Luxi zu dem Zeitpunkt, als er die Vollmacht erteilte, überhaupt noch Herr seiner Sinne war. Letztlich könnten sogar alle Verträge rückwirkend für unwirksam erklärt und Luxis Vermögen wieder an ihn übereignet werden, sofern noch vorhanden.

"Wir hoffen, dass alles aufgeklärt wird", sagt Angerer. Luxis Generalbevollmächtigten bleibt nun ein Monat Zeit, gegen den Beschluss Beschwerde beim Bundesgerichtshof einzulegen.

© SZ vom 05.10.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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