Dementer Ex-Millionär Georg Luxi:"Ein abwegiger und falscher Beschluss"

Georg Luxi

Ein Foto aus lang vergangenen Tage: Der demente ehemalige Millionär Georg Luxi.

(Foto: Polizeipräsidium Niederbayern)

Erst war er eineinhalb Jahre spurlos verschwunden, dann tauchte er vor einem Monat völlig unterernährt plötzlich in einem Krankenhaus auf: Georg Luxi. Das Amtsgericht in Deggendorf hat einen Kontrollbetreuer für den dementen Ex-Millionär abgelehnt - mit einer absurden Begründung.

Von Wolfgang Wittl

Genau einen Tag hat Georg Luxi vergangene Woche in einer Reha-Klinik verbracht, dann musste er wieder in ein Krankenhaus verlegt werden. Diesmal nicht nach Zwiesel, sondern in die Klinik seiner Heimatstadt Deggendorf. Der behandelnde Arzt habe dem dementen Rentner eine chronische Mangelernährung bescheinigt, sagt Volker Thieler, der Rechtsanwalt von Luxis Töchtern. Dies beweise, "dass Herr Luxi von dem Bevollmächtigten in den letzten zwei Jahren seines Versteckens nicht ordnungsgemäß ernährt wurde", schlussfolgert Thieler in einem Schreiben an das Amtsgericht Deggendorf.

Mit Thielers Brief an das Amtsgericht ist eine neue juristische Eskalationsstufe in diesem außergewöhnlichen Fall erreicht. Luxi, ein ehemaliger Millionär, war zusammen mit seiner Lebensgefährtin Maria S. eineinhalb Jahre spurlos verschwunden, ehe er vor gut einem Monat von Klatovy ins Krankenhaus Zwiesel eingeliefert wurde. Seine Töchter vermuten, dass der 86-Jährige von Maria S. und deren Sohn Georg S. die ganze Zeit über in Tschechien versteckt gehalten wurde. Luxi hatte den beiden im Jahr 2008 eine Vorsorgevollmacht ausgestellt. Wie sich wenig später herausstellte, haben Maria und Georg S. kurz nach dieser Vollmacht alle Vermögenswerte Luxis auf sich übertragen: Bargeld in Höhe von etwa einer Million Euro, sechs Doppelhaushälften in Plattling sowie zuvor bereits eine Penthousewohnung in Deggendorf. Luxis Töchter bezweifeln, dass ihr Vater 2008 noch geschäftsfähig gewesen sei und gewusst habe, dass er sich seinen Bevollmächtigten de facto ausliefere.

Unterstützung erhalten die Töchter von mehreren Zeugen. Diese sagen aus, dass Luxi bereits 2006 und 2007 erkennbare Anzeichen von Demenz gezeigt habe. Schwere Vorwürfe gegen die Bevollmächtigten erhebt insbesondere Karl Scherübl, der Schwager von Maria S. Er wirft beiden Bevollmächtigten "Skrupellosigkeit" vor. Luxi hätte nie gewollt, dass seine Töchter beim Erbe übergangen würden, sagt Scherübl. "Gerechtigkeit muss her", deshalb habe er nun eine eidesstattliche Versicherung abgegeben. Ihm sei aufgefallen, dass Luxi von 2007 an Gesprächen nicht mehr habe folgen können, heißt es darin. Außerdem habe Luxi bei ihm eigentlich bekannten Strecken nach dem Weg fragen müssen; bei zufälligen Treffen habe er Scherübl erst im letzten Moment erkannt. Ein weiterer Zeuge berichtet laut einem Protokoll von Luxis Tochter, dass er von Luxi im Sommer 2006 immer wieder aufgefordert worden sei, mit ihm joggen zu gehen. Erst habe er sich gedacht, es handle sich um einen Spaß, erklärte der Zeuge. Bis er aus dem Verhalten Luxis gemerkt habe, "dass mit ihm etwas nicht mehr stimmt".

Maria und Georg S. indes sehen Luxis Geschäftsfähigkeit durch mehrere Notarbesuche bestätigt. "Kein Notar würde notarielle Hausverkäufe beurkunden, wenn die volle Geschäftsfähigkeit von Herrn Georg Luxi nicht vorhanden wäre bzw. ein Zweifel vorhanden wäre", schrieb Georg S. an das Landgericht Deggendorf. Hans Simmerl, Leiter der Allgemeinpsychiatrie im Bezirksklinikum Mainkofen, sieht darin "keinen stichhaltigen Beweis". Notare seien "keine sachverständigen Zeugen". Simmerl diagnostizierte bei Luxi unlängst Demenz, sagte aber auch, der zeitliche Ausbruch der Krankheit lasse sich rückwirkend nicht bestimmen.

In einem weiteren Brief an das Landgericht führte Georg S. aus, er sei es "schon gewohnt, dass die Gegenseite mit allen Mitteln operiert, um den guten Ruf von meiner Mutter und mir zu ruinieren". Die Bitte der SZ um eine Stellungnahme lehnt Georg S. ab. Auch ein schriftlicher Fragenkatalog blieb unbeantwortet. So etwa die Frage nach der Aussage einer Zeugin, Maria und Georg S. hätten im Gespräch mit einer Ärztin eine künstliche Ernährung sowie Reha-Maßnahmen für Luxi abgelehnt. Georg S. habe "versucht, Herrn Luxi sterben zu lassen", behauptet Rechtsanwalt Thieler. Ein derart dreister Fall von "Erbschleicherei" sei ihm noch nicht untergekommen.

Fragwürdig aus Thielers Sicht ist nicht nur die Übertragung von Luxis Eigentum, sondern auch die Tatsache, dass Luxi zum Jahresende 2012 das Nießbrauchrecht in seiner Penthousewohnung aufgab. Damit verzichtete Luxi darauf, die Wohnung zu bewohnen oder zu vermieten. Unterzeichnet wurde der Vertrag am 5. Oktober 2010 von Luxis Bevollmächtigten Georg S.

Einen Antrag Thielers auf Kontrollbetreuung für Luxi lehnte das Amtsgericht nun allerdings ab. Begründet wird der Beschluss, es sei "davon auszugehen, dass die Aufgabe des Nießbrauchrechts (. . .) im Sinne des Betroffenen ist" - also im Sinne Luxis. Zwar registriert das Gericht "auffällige" und "umfangreiche Barabhebungen" von Luxis Konto, die in etwa den Beträgen glichen, die Maria S. aus den Hausübertragungen zu zahlen gehabt habe. Dies entspreche laut Gericht "nicht dem üblichen Finanzgebaren", rechtfertige aber keine Kontrollbetreuung - zumal Luxis Geschäfte mittlerweile "weder besonders schwierig noch umfangreich" seien, "da kein nennenswertes Vermögen mehr vorhanden ist". Laut Amtsgericht bezieht der ehemalige Millionär eine Rente von 800 Euro, ansonsten sei er nahezu mittellos.

Rechtsanwalt Thieler sagt, er habe selten einen derart abwegigen, einseitigen und falschen Beschluss erlebt. Er hat bereits Beschwerde eingelegt.

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