Deggendorf:Prozess um Tod junger Frau: Verteidiger plädieren auf Totschlag

Deggendorf: Der damals wegen Mordes seiner Freundin angeklagte Dominik R. steht am 22. August 2017 beim Prozessauftakt im Landgericht in Passau zwischen seinen Rechtsanwälten Thomas Krimmel (rechts) und Holm Putzke.

Der damals wegen Mordes seiner Freundin angeklagte Dominik R. steht am 22. August 2017 beim Prozessauftakt im Landgericht in Passau zwischen seinen Rechtsanwälten Thomas Krimmel (rechts) und Holm Putzke.

(Foto: Matthias Balk/dpa)

Im Wiederaufnahmeverfahren heben die Verteidiger des Angeklagten auf ihrer Ansicht nach widersprüchliche Zeugenaussagen ab.

Die Verteidiger haben im Deggendorfer Wiederaufnahmeverfahren um die Tötung einer 20 Jahre alten Frau aus dem niederbayerischen Freyung auf eine Verurteilung des Angeklagten wegen Totschlags plädiert. Der Staatsanwalt hatte vergangene Woche ein Mordurteil sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert.

Die zwölfjährige Haftstrafe wegen Totschlags, zu der der 28-Jährige in einem ersten Prozess in Passau 2017 verurteilt worden war, sei angemessen, daran habe sich durch den erneuten Prozess nichts geändert, befanden die Verteidiger Thomas Krimmel und Holm Putzke am Montag vor dem Landgericht Deggendorf. Der Urteilsspruch wird am 4. Oktober erwartet. Die Verteidiger gingen von einer Spontantat im Streit aus. Ihr Mandant habe gefürchtet, er würde seinen Sohn im Falle einer Trennung nicht mehr sehen. Die vom Staatsanwalt angeführten Mordmerkmale der Heimtücke und niederen Beweggründe sahen die Verteidiger nicht als gegeben an, ebenso liege keine besondere Schwere der Schuld vor.

Insbesondere hoben die Verteidiger auf zahlreiche ihrer Ansicht nach widersprüchliche Zeugenaussagen ab. In den sechs Jahren seit der Tat sei viel geredet und spekuliert worden. Die Zeugen könnten nicht mehr mit Sicherheit sagen, was sie von wem gehört hätten. "Das Beweismittel Zeuge ist das unsicherste, das es überhaupt gibt", sagte Putzke. Auch lasse die Spurenlage am Bett des Opfers nicht eindeutig auf eine Tötung im Schlaf schließen, so die Verteidiger.

In einem ersten Prozess vor dem Landgericht Passau war der Angeklagte 2017 rechtskräftig zu zwölf Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt worden. Im Mai 2022 begann das nun laufende Wiederaufnahmeverfahren. Dieses war möglich geworden, weil im ersten Prozess zwei Zeugen Falschaussagen zugunsten des Angeklagten abgelegt hatten. Dafür wurden sie 2019 rechtskräftig zu Bewährungsstrafen verurteilt.

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