Prozess:Wurde ein Betriebsrat zu Unrecht entlassen?

Mit dieser Frage schlägt sich die Kammer Deggendorf des Arbeitsgerichts Passau herum, an diesem Freitag könnte es eine Entscheidung geben. Ob Gerechtigkeit auch Frieden schaffen kann, ist ungewiss.

Von Maximilian Gerl, Deggendorf

Nach Stunden schweißtreibender Verhandlung übt sich Richter Andreas Zollner angesichts der Temperaturen in Galgenhumor: "Die Robe kann ich wahrscheinlich wegschmeißen." Mehrmals hat er an beide Seiten appelliert, einen Vergleich zu schließen, vergebens. Also wird Zollner ein Urteil schreiben müssen, aber das mache ihm nichts aus, sagt er, "das ist Sinn und Zweck der Übung, dazu sind wir hier".

Das war im Juli. Jetzt ist es Oktober und kühler, doch der Prozess am Arbeitsgericht Passau bleibt ungewöhnlich. An diesem Freitag könnte er sich seinem zumindest vorläufigen Ende entgegenneigen. Dabei klingt die Problematik, mit der sich die Kammer Deggendorf herumschlägt, zwar juristisch, aber überschaubar: Waren zwei Änderungskündigungen sowie eine außerordentliche Kündigung eines Betriebsrats rechtens? Zollner hat bereits angedeutet, dass ihm die Argumente der beklagten Firma nicht genügen könnten - was die Sache erst recht kompliziert macht.

Die vereinfachte Vorgeschichte beginnt 2019 in einer Außenstelle der Käserei Goldsteig. Die Instandsetzung des Werks Stephansposching soll aufgelöst werden, deren Leiter der Betriebsrat und spätere Kläger ist. Er handelt mit der Firma einen Sozialplan aus, die Betroffenen können zwischen einer Versetzung nach Cham oder einer Abfindung wählen. Der Betriebsrat entscheidet sich weder für das eine noch das andere, erhält zwei Änderungskündigungen, später die außerordentliche. Gegen alle drei Kündigungen geht er vor.

Die Gerichtsreporterinnen der örtlichen Presse kennen Goldsteig. "Auch ein Arbeitsrichter hat treue Stammkunden", stichelt das Nachrichtenportal Idowa 2019, als Firmenvertreter gleich zwei Prozesse an einem Septembertag zu bewältigen haben: Vormittags wurde demnach eine Kündigung verhandelt, nachmittags eine Einstellung. Für die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten ist das Ganze ohnehin klar, sie erklärte ihre "Solidarität" mit dem Entlassenen. Ihre niederbayerischen Funktionäre rief sie auf, zahlreich zum Prozess zu erscheinen.

Welche Version der Wahrheit näher kommt, ließ sich vor Gericht bislang nicht klären

Wegen Corona sitzen dann im Juli - nach allerlei Verzögerungen - nur ein paar Beobachter im Saal. Zunächst geht es unter anderem um die außerordentliche Kündigung, genauer um die Frage, wie der Betriebsrat in den Besitz einer ausgedruckten E-Mail kam, die an seinen damaligen Stellvertreter adressiert war. Für den Kläger zeigt der Inhalt der Nachricht, dass das Unternehmen den Kollegen beeinflusst habe, der Kündigung zuzustimmen.

Die Gegenseite argumentiert, dass der Betriebsrat die E-Mail aus einem fremden Spind entwendet habe, um Kopien davon anzufertigen, bevor er sie zurücklegte - daher die außerordentliche Kündigung. Was dieser wiederum bestreitet: Er habe die E-Mail auf einem Schreibtisch gefunden, auf dem Betriebsratspost abgelegt werde. Welche Version der Wahrheit näher kommt, ließ sich vor Gericht bislang nicht klären. Zollner ließ aber durchblicken, keinen Schaden zu sehen. Und wenn der Verstoß nicht groß sei, fehle der Grund für die außerordentliche Kündigung.

Und jetzt? Einer Kündigung von Betriebsräten stehen aus gutem Grund hohe Hürden gegenüber. Sie genießen besonderen Schutz. Generell enden relativ wenige Klagen am Arbeitsgericht mit einem Urteil, erzählen Juristen: Die Richter sollen den Vergleich suchen, auf einvernehmliche Lösungen dringen. Manchmal fehlt Arbeitnehmern auch die Kraft, ihr Recht durchzufechten.

Bei der Verhandlung im Juli bot Goldsteig dem Entlassenen eine Abfindung in Höhe von 100 000 Euro an. Dieser schlug aus: "Mir geht es nicht ums Geld." Trotzdem scheint seine Rückkehr in den Betrieb schwer vorstellbar zu sein, zu tief wirken die Gräben. So sagte der damalige stellvertretende und neue Betriebsrat aus, eine Weiterbeschäftigung des Entlassenen natürlich geprüft zu haben. Aber "man muss auch das Betriebsklima sehen". Wenn der Entlassene wiederkäme, sei Chaos programmiert. Die Kollegen seien mit seiner Arbeit nicht einverstanden gewesen. Ein anderer Zeuge aus dem Unternehmen brachte vor, eine Weiterbeschäftigung des Klägers in anderen Funktionen sei wegen fehlender Qualifikationen nicht möglich.

Inwiefern das doch möglich ist, wird das Gericht am Freitag wohl weiter prüfen, Zeugen sind geladen. Eine mögliche Konsequenz zeigte Richter Zollner schon bei der letzten schweißtreibenden Verhandlung auf: Seiner Einschätzung nach werde eine Weiterbeschäftigung des Klägers dazu führen, dass der Betrieb jemand anderes entlassen müsse - denn "bei 23 Mitarbeitern wird es wohl einen treffen". Er klang dabei nicht, als würde ihm das Urteilschreiben in diesem Fall allzu große Freude machen.

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