Deggendorf:Raser zu fünf Jahren Haft verurteilt

Plädoyers im Prozess um illegales Fahrzeugrennen

Ein Kreuz markiert die Unfallstelle, an der zwei Männer ein Rennen fuhren. Ein Unbeteiligter starb, sein Sohn wurde schwer verletzt.

(Foto: Armin Weigel/dpa)
  • Zwei Männer sind vom Landgericht Deggendorf zu Haftstrafen verurteilt worden.
  • Sie hatten sich zwischen Achslach und Kalteck im Landkreis Regen in Niederbayern ein Rennen geliefert, bei dem ein Mensch starb und ein weiterer verletzt wurde.
  • "Wir müssen hier ein Zeichen an alle potenziellen Raser setzen", sagte der Oberstaatsanwalt.

Aus dem Gericht von Andreas Glas

Es gibt ein Foto, das die Wucht illustriert. Eine Straße, dunkler Wald, ein Knäuel aus Blech. In dem Knäuel ist ein Mann gestorben, sein Sohn hat nur knapp überlebt. Im Vordergrund des Fotos: noch ein Auto, das aussieht, wie aus der Schrottpresse gezogen. Ein Audi TT, 400 PS. "Eine Waffe", soll der Verkäufer noch zu dem jungen Mann gesagt haben, der das Auto kaufte. Nun, 16 Monate nach dem Unfall, steht dieser junge Mann in Saal 1 des Deggendorfer Landgerichts und wartet auf seine Strafe. Er trägt hellblaues Hemd, hat den Blick leer in den Raum gerichtet. Es ist Freitag, 15 Uhr, als der Richter das Urteil spricht. Fünf Jahre Gefängnis, wegen Teilnahme an einem illegalen Straßenrennen mit Todesfolge, wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Unfälle passieren täglich. Eine Sekunde unachtsam, das kann reichen. Es gibt aber Unfälle, die anders sind, bei denen man nicht weiß, ob man noch von einem Unfall sprechen soll. Oder von einem Anschlag. Der junge Mann im blauen Hemd ist ein Rennen gefahren, davon ist Richter Georg Meiski nach sieben Prozesstagen überzeugt. Nicht auf der Rennstrecke, auf offener Straße, zwischen Achslach und Kalteck im Landkreis Regen in Niederbayern. Ein Duell mit einem befreundeten Motorradfahrer. Den 54-Jährigen spricht das Gericht am Freitag ebenfalls schuldig. Ebenfalls fünf Jahre Haft, aus selben Gründen, bei ihm kommt noch Fahrerflucht dazu. Die Führerscheine bekommen die beiden Raser frühestens dreieinhalb Jahre nach Ende ihrer Haftstrafe zurück.

Ein Raserfall, schon wieder. "Berlin, Passau, aktuell wieder in München", sagt Oberstaatsanwalt Oliver Baumgartner in seinem Plädoyer. "Wir müssen hier ein Zeichen an alle potenziellen Raser setzen." Jeder Raser müsse wissen, "dass er auch eingesperrt wird", wenn er Menschen derart in Gefahr bringe. Ein Zeichen setzt der Richter dann ja auch - wenngleich er unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft bleibt. Die hatte sechs Jahre Haft für den 28-Jährigen beantragt und sechseinhalb Jahre für den 54-Jährigen. Andererseits liegen die Strafen deutlich über den Anträgen der Verteidiger: zwei Jahre Haft auf Bewährung für den Audi-Fahrer, Geldstrafe für den Motorradfahrer.

Den Angeklagten sitzt die Frau gegenüber, deren Mann bei dem Unfall am 14. Juli 2018 starb. Auch ihr Sohn saß im Auto, zehn Jahre alt. Was der Bub seither durchmacht, darüber hat das Straubinger Tagblatt in mehreren Beiträgen geschrieben. Über die Operationen, die Narben in seinem Gesicht, die Zeit in der Reha, im Rollstuhl und wie er sich aus dem Rollstuhl herausgekämpft, wieder essen und sprechen gelernt hat. "Ich will den Papa stolz machen", sagte der Bub, der als Zeuge aussagte. "Sehr tapfer", sagte der Richter. Über den Unfall konnte der Bub nichts sagen. Er erinnert sich nicht.

"Ich hatte das Gefühl, dass das Auto auf der Straße klebt"

Was ist damals geschehen? Ist es wirklich ein Rennen gewesen? Das sind die Fragen, um die es seit Mitte Oktober ging. Mehr als 50 Zeugen haben ausgesagt. Das Bild, das sie zeichneten, ließ dem Gericht kaum Zweifel an der Rasertheorie. "Wie eine Rallye", sagte der Fahrer eines Jeeps, den der Audi des Angeklagten streifte, bevor er in das entgegenkommende Auto krachte, in dem der Bub mit seinem 38-jährigen Vater saß. "Irrsinnig", sagte die Beifahrerin im Jeep. "Wahnsinn", sagte ein Traktorfahrer, den Audi- und Motorradfahrer kurz vor dem Unfall überholten. Eine Zeugin ging gar von einem Suizidversuch aus, so riskant erschien ihr die Fahrweise des Audi-Fahrers und des Motorradfahrers. Die Zeugenaussagen legen nahe, dass die beiden Raser die abschüssige, kurvige Strecke vor dem Unfall bereits zwei- oder dreimal hin und her jagten.

"Ich hatte das Gefühl, dass das Auto auf der Straße klebt", sagte der Audi-Fahrer zu Prozessbeginn. Der Motorradfahrer sagte, es sei nicht darum gegangen, so schnell wie möglich zu fahren. Man habe lediglich das Fahrverhalten testen wollen, ohne an Grenzen zu gehen. So ähnlich formuliert das am Freitag auch der Anwalt des Audi-Fahrers. Die Angeklagten hätten "Fahrverhalten und Bremsverhalten ausprobieren" wollen. Es sei "kein Rennen im herkömmlichen Sinn geplant" gewesen, sagt Thomas Krimmel. Man könne da nicht von Vorsatz sprechen.

Prozess um tödlichen Raserunfall

Einer der beiden Angeklagten (rechts) am Freitag vor Gericht in Deggendorf.

(Foto: dpa)

"Schulbuben-Ausreden" hat der Staatsanwalt die Version der Angeklagten beim Prozessauftakt genannt. In seiner Urteilsbegründung sagt nun auch Richter Meiski, dass die zwei Raser das Tempo ihrer Fahrzeuge "bis zum Grenzbereich des physikalisch Machbaren" ausreizten. "Es haben zwei rennbegeisterte Personen ihren Geschwindigkeitswahn ausgelebt und dabei leichtfertig Leib und Leben anderer gefährdet." Einen Tötungsvorsatz verneint der Richter dagegen. Deshalb kam kein Urteil wegen Mordes infrage.

Die Angeklagten waren zu einem Täter-Opfer-Ausgleich bereit

Gegen die Angeklagten sprechen letztlich auch die Zahlen, die ein Kfz-Sachverständiger präsentierte. In der Kurve, in der das Heck des Audi TT ausbrach, war Tempo 100 erlaubt. Beherrschbar sei die Kurve bis 105 Stundenkilometer, sagte der Sachverständige. Der Audi-Fahrer soll mit mehr als 120 Stundenkilometern in die Kurve gefahren sein. Zuvor soll das Tempo noch höher gewesen sein.

"Ich übernehme die persönliche Verantwortung", ließ der Audi-Fahrer zu Prozessbeginn über seinen Strafverteidiger mitteilen. Dann richtete er selbst Worte an die Frau des Unfalltoten: "Es tut mir unendlich leid. Ich kann verstehen, dass sie mir nicht verzeihen können."Am Freitag, kurz vor dem Urteil, wiederholt er sein Bedauern. "Mir tut das alles sehr leid, was da passiert ist", sagt auch der Motorradfahrer. Eine Mitschuld am Unfall sieht er aber nicht. Als die Kollision geschah, sei er "mindestens 100 Meter" hinter dem Audi gefahren, sagt sein Anwalt Hubert Seidl. Das Rennen sei da bereits beendet gewesen, "die Folgen sind meinem Mandanten dann auch nicht zurechenbar".

Der Richter sieht das anders. Der 54-Jährige habe Mitschuld, da er den Audi-Fahrer "antrieb, die Geschwindigkeit bis in den Grenzbereich zu erhöhen". Dass die Raser kein Duell um Sieg und Niederlage fuhren, sondern dicht an dicht hintereinander herjagten, ändere nichts am "Renncharakter". Strafmildernd wertet das Gericht unter anderem, dass die Angeklagten zu einem Täter-Opfer-Ausgleich bereit waren. Sie zahlen insgesamt 56 000 Euro an die Frau des Toten und deren nun schwer behinderten Sohn.

Fünf Jahre Haft, ein gerechtes Urteil? Die Frau des Toten, die als Nebenklägerin auftritt, will nichts sagen, als sie aus dem Gerichtssaal geht. "Ein vertretbares Urteil", findet ihr Anwalt Marko Heimann. Gerecht? "Gerechtigkeit gibt es im Himmel, im Gericht gibt es ein Urteil." Es ist noch nicht rechtskräftig.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: