Das von der Staatsregierung geplante neue Polizeiaufgabengesetz stößt bei der Bevölkerung auf Widerstand. Es soll die Befugnisse der Polizei massiv ausweiten. Noch bevor eine Straftat begangen ist oder die konkrete Gefahr besteht, dass eine solche geplant ist, soll die Polizei in die Privatsphäre der Bürger eingreifen können. Präventiv soll es den Beamten gestattet sein, Briefe zu durchsuchen oder E-Mails, Telefone und Handys zu überwachen. Eine weitgehende Überwachung und Eingriffe in die Privatsphäre lehnen fast 60 Prozent der Bayern ab.
Das ergab eine von den Grünen in Auftrag gegebene repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey. Mehr Sicherheit erhoffen sich die Bürger dagegen von einer Aufstockung des Personals bei der Polizei (46 Prozent) oder von mehr Aufklärung und vorbeugender Sozialpolitik (19 Prozent). "Die Bürger erteilen dem Überwachungswahn der CSU-Regierung eine klare Absage", sagte Katharina Schulze, Fraktionschefin der Grünen im Landtag.
Der massive Widerstand, der jetzt schon Tausende Menschen auf die Straße treibe, werde durch das Umfrageergebnis noch bestätigt. In den vergangenen Wochen fanden Demonstrationen in Regensburg und Nürnberg mit bis zu 1500 Teilnehmern statt. Weitere Demonstrationen sind in Würzburg, Erlangen, Nürnberg, Regensburg und München geplant. Das Gesetz soll Mitte Mai im Landtag beschlossen werden. Falls es bis dahin keine Änderung gebe, sehe man sich vor dem Bayerischen Verfassungsgericht wieder, kündigte Schulze an. Auch die SPD behält sich eine Klage vor.
Die Sozialdemokraten ließen von Markus Löffelmann, Richter am Landgericht München I, ein Gutachten erstellen, in dem er 22 verfassungsrechtlich in hohem Maße bedenkliche oder nicht mehr verfassungsmäßige Aspekte auflistet. So sei es nicht mit der Verfassung vereinbar, durch Telefonüberwachungen oder Onlinedurchsuchungen in die Grundrechte der Bürger einzugreifen, ohne dass eine konkrete Gefahr bestehe, sagte Löffelmann.
Zusammen mit anderen Experten kritisierte er in einer Anhörung im Landtag den neuen Begriff der drohenden Gefahr, an den die bayerische Staatsregierung die Befugnisse der Polizei knüpft. Demnach dürften die Beamten nicht nur tätig werden, wenn sie Hinweise auf die Vorbereitung eines Terroranschlags hätten, sondern auch bei anderen Delikten.
"Verfassungsrechtlich hochproblematisch"
Schon der Plan, etwa die Staatskanzlei mit Graffiti zu beschädigen, reiche Löffelmann zufolge aus, um überwacht zu werden. Besorgniserregend nannte er den Einsatz von Drohnen. Sie könnten vor den Fenstern schweben, wenn sie zur Wohnraumüberwachung eingesetzt werden. Auch bewaffnete Drohnen sollen nach dem Gesetzentwurf verwendet werden können.
Strafrechtler Hartmut Wächtler wies in der Anhörung darauf hin, dass Personen, die auf Grundlage des Gesetzes in Präventivhaft genommen werden, kein Pflichtverteidiger zur Seite stehe. Ein Beschuldigter, der noch nichts getan habe, sei damit schlechter gestellt als ein Verdächtiger im Strafverfahren. "Das ist eines Rechtsstaats unwürdig", sagte Wächtler. Er fand im Gesetzentwurf zudem "zahlreiche existenzvernichtende" Maßnahmen. So könnten die Konten von Personen gesperrt werden oder diesen untersagt werden, ihren Landkreis zu verlassen.