Datenschutz:Widerstand gegen bayerisches Polizeigesetz

Lesezeit: 3 Min.

  • Die bayerische Staatsregierung plant, die Befugnisse der Polizei mit einem neuen Polizeiaufgabengesetz massiv auszuweiten.
  • Eine weitgehende Überwachung und Eingriffe in die Privatsphäre lehnen fast 60 Prozent der Bayern ab, wie eine Umfrage der Grünen zeigt.
  • Das neue Gesetz würde der Polizei erlauben, auch präventiv stärker in die Privatsphäre der Bürger eingreifen zu können.

Von Lisa Schnell, München

Das von der Staatsregierung geplante neue Polizeiaufgabengesetz stößt bei der Bevölkerung auf Widerstand. Es soll die Befugnisse der Polizei massiv ausweiten. Noch bevor eine Straftat begangen ist oder die konkrete Gefahr besteht, dass eine solche geplant ist, soll die Polizei in die Privatsphäre der Bürger eingreifen können. Präventiv soll es den Beamten gestattet sein, Briefe zu durchsuchen oder E-Mails, Telefone und Handys zu überwachen. Eine weitgehende Überwachung und Eingriffe in die Privatsphäre lehnen fast 60 Prozent der Bayern ab.

Das ergab eine von den Grünen in Auftrag gegebene repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey. Mehr Sicherheit erhoffen sich die Bürger dagegen von einer Aufstockung des Personals bei der Polizei (46 Prozent) oder von mehr Aufklärung und vorbeugender Sozialpolitik (19 Prozent). "Die Bürger erteilen dem Überwachungswahn der CSU-Regierung eine klare Absage", sagte Katharina Schulze, Fraktionschefin der Grünen im Landtag.

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Telefone überwachen, Briefe öffnen, genetische Spuren sichern - all das soll leichter möglich sein. Opposition und Experten warnen vor dem drohenden Überwachungsstaat.

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Der massive Widerstand, der jetzt schon Tausende Menschen auf die Straße treibe, werde durch das Umfrageergebnis noch bestätigt. In den vergangenen Wochen fanden Demonstrationen in Regensburg und Nürnberg mit bis zu 1500 Teilnehmern statt. Weitere Demonstrationen sind in Würzburg, Erlangen, Nürnberg, Regensburg und München geplant. Das Gesetz soll Mitte Mai im Landtag beschlossen werden. Falls es bis dahin keine Änderung gebe, sehe man sich vor dem Bayerischen Verfassungsgericht wieder, kündigte Schulze an. Auch die SPD behält sich eine Klage vor.

Die Sozialdemokraten ließen von Markus Löffelmann, Richter am Landgericht München I, ein Gutachten erstellen, in dem er 22 verfassungsrechtlich in hohem Maße bedenkliche oder nicht mehr verfassungsmäßige Aspekte auflistet. So sei es nicht mit der Verfassung vereinbar, durch Telefonüberwachungen oder Onlinedurchsuchungen in die Grundrechte der Bürger einzugreifen, ohne dass eine konkrete Gefahr bestehe, sagte Löffelmann.

Zusammen mit anderen Experten kritisierte er in einer Anhörung im Landtag den neuen Begriff der drohenden Gefahr, an den die bayerische Staatsregierung die Befugnisse der Polizei knüpft. Demnach dürften die Beamten nicht nur tätig werden, wenn sie Hinweise auf die Vorbereitung eines Terroranschlags hätten, sondern auch bei anderen Delikten.

"Verfassungsrechtlich hochproblematisch"

Schon der Plan, etwa die Staatskanzlei mit Graffiti zu beschädigen, reiche Löffelmann zufolge aus, um überwacht zu werden. Besorgniserregend nannte er den Einsatz von Drohnen. Sie könnten vor den Fenstern schweben, wenn sie zur Wohnraumüberwachung eingesetzt werden. Auch bewaffnete Drohnen sollen nach dem Gesetzentwurf verwendet werden können.

Strafrechtler Hartmut Wächtler wies in der Anhörung darauf hin, dass Personen, die auf Grundlage des Gesetzes in Präventivhaft genommen werden, kein Pflichtverteidiger zur Seite stehe. Ein Beschuldigter, der noch nichts getan habe, sei damit schlechter gestellt als ein Verdächtiger im Strafverfahren. "Das ist eines Rechtsstaats unwürdig", sagte Wächtler. Er fand im Gesetzentwurf zudem "zahlreiche existenzvernichtende" Maßnahmen. So könnten die Konten von Personen gesperrt werden oder diesen untersagt werden, ihren Landkreis zu verlassen.

In der Folge könnten sie möglicherweise ihren Arbeitsplatz nicht mehr erreichen oder gar die Wohnung verlieren, weil die Miete nicht mehr gezahlt werden könne. Sollte sich die Polizei in ihrem Verdacht geirrt haben, gebe es keinen Schadenersatz. "Verfassungsrechtlich hochproblematisch" nannte Thomas Petri, der Datenschutzbeauftragte der Staatsregierung, den Zugriff auf die sogenannte sprechende DNA. Dabei soll auch ohne konkreten Verdacht nicht nur das Geschlecht festgestellt werden wie bisher, sondern auch Haarfarbe, Herkunft und Augenfarbe ermittelt werden.

Die Grünen nutzten die Plenardebatte am Dienstag, um erneut ihre Ablehnung deutlich zu machen. Auch die Freien Wähler und die SPD stellten sich gegen den Gesetzentwurf der CSU. Im vergangenen Jahr hatten sie sich bei einem ähnlichen Gesetz, das die Präventivhaft erheblich ausweitet, noch enthalten. Jetzt aber befand auch Eva Gottstein (FW), dass die Grundrechte der Bürger zu kurz kämen. Franz Schindler von der SPD redete von einem "Abschied vom Polizeirecht des liberalen Rechtsstaats".

Bodycams sollen ununterbrochen aufnehmen dürfen

An Innenminister Joachim Herrmann allerdings perlte die Kritik ab. Er warf Grünen und Linken im Gegenzug vor, eine "unflätige Informationskampagne gegen die Reform" zu betreiben und Lügen zu verbreiten. So stärke das neue Gesetz die Bürgerrechte und den Datenschutz. Es gebe nicht weniger Richtervorbehalte, bei denen Richter darüber entscheiden müssen, ob die Polizei zu einer Maßnahme befugt ist oder nicht, sondern mehr.

Ändern möchte die CSU trotzdem etwas an dem Gestzentwurf, allerdings dürften ihre dazu eingereichten Anträge kaum im Sinne der Opposition sein. Bodycams der Polizisten sollen demnach ununterbrochen aufnehmen dürfen. Das Material wird laufend gelöscht, in einer Gefahrensituation können die Beamten die Speicherung durch einen Knopfdruck veranlassen. Zudem sollen Hersteller von Sicherheitssystemen dazu verpflichtet werden, der Polizei zu helfen, Zutritt zu einer Wohnung zu bekommen. Der Schutz des Berufsgeheimnisses soll für manche Berufsgruppen umfassender sein als für andere.

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Kaum war die Forderung im Raum, gab es neue Kritik, diesmal vom deutschen Anwaltsverein (DAV). Das komplizierte Ausnahmekonstrukt im Gesetzentwurf mache eine rechtssichere Anwendung der Vorschrift in der Praxis nahezu unmöglich, sagte DAV-Präsident Ulrich Schellenberg. Außerdem gelte das Berufsgeheimnis nicht bei allen Maßnahmen wie etwa bei der Durchsuchung von Wohnungen oder Geschäftsräumen. Die ungehinderte Kommunikation zwischen Anwälten und ihren Mandanten müsse aber vor staatlicher Ausforschung geschützt sein.

© SZ vom 11.04.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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