Datenschutz:Massive Kritik an neuem Verfassungsschutzgesetz

Der bayerische Landesbeauftragte für Datenschutz, Thomas Petri, kritisiert das neue Verfassungsschutzgesetz der bayerischen Staatsregierung scharf. Es beinhalte "erhebliche Verschlechterungen" und genüge in einigen Punkten nicht den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts, heißt es im aktuellen Datenschutzbericht, den Petri am Dienstag vorstellte. So gebe es keine Regelungen für das Abhören von Gesprächen außerhalb der Wohnung, obwohl die Maßnahme "sehr eingriffsintensiv" sei. Bei der Abrufung der Vorratsdatenspeicherung müsse der Schutz für Berufsgeheimnisträger wie Rechtsanwälte verbessert werden, heißt es weiter. "Äußerst kritisch" sieht Petri, dass auch Kinder unter 14 Jahren vom Verfassungsschutz beobachtet werden können, da der Schutz von Minderjährigen nicht herabgesetzt werden dürfe. Neben dem neuen Verfassungsschutzgesetz kritisierte er unter anderem noch den Einsatz von "intelligenten Wasserzählern", durch die ein Verbraucherprofil erstellt werden kann, ohne dass es die Betroffenen merken. Der aktuelle Datenschutzbericht zeige, dass es der CSU-Regierung immer noch an der nötigen Sensibilität im Umgang mit den Daten der Bürger fehle, sagte Verena Osgyan von den Grünen.

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