Süddeutsche Zeitung

Dasing:Klage wegen Falschdiagnose: 37 Rassehühner getötet

  • Ein Hühner-Züchter aus Dasing verklagt den Freistaat, weil ihm die Ärztin einer staatlichen Klinik eine falsche Diagnose für seine Tiere gibt.
  • Jetzt befasste sich das Oberlandesgericht München mit dem Fall.
  • Die Parteien einigten sich auf einen Vergleich: Der Freistaat zahlt dem Kläger 3500 Euro.

Andreas Salch, Dasing

Es müssen verstörende Bilder gewesen sein, die sich einem Hobby-Hühnerzüchter aus Dasing (Landkreis Aichach-Friedberg) eines Tages im September 2013 boten. Etwa zwanzig seiner teuren Rassehühner lagen in ihrem Stall auf der Seite und japsten nach Luft und hatten tränende Augen. Vier weitere Hühner waren bereits verendet, als der 57-Jährige nach dem Rechten sah.

2013 grassierte in Bayern die Vogelgrippe. Der Züchter hatte sich daraufhin an eine staatliche Vogelklinik in Oberschleißheim bei München gewandt, weil er um seinen gesamten Bestand von etwa 200 Hühnern fürchtete. An diesem Mittwoch befasste sich das Oberlandesgericht München mit dem Fall. Der Züchter verklagte den Freistaat Bayern auf Schadensersatz in Höhe von rund 12 000 Euro, weil ihm eine Ärztin der Klinik empfohlen habe, er solle sämtliche erkrankten Tiere unverzüglich töten, da sie an einer "untherapierbaren Seuche, einem seltenen Virus" erkrankt seien. Diese Mitteilung soll die Ärztin ohne Vorliegen einer Laboranalyse gegeben haben.

Auf den Rat der Ärztin hatte der Züchter 37 seiner Rassehühner getötet. Zwei Tage später lagen jedoch wiederum 46 Tiere tot im Stall. Zwanzig weitere zeigten Krankheitssymptome. In dieser Situation wandte sich der Züchter an den Tiergesundheitsdienst (TGD), einer Selbsthilfeeinrichtung der bayerischen Landwirtschaft. Eine Ärztin der TGD stellte bei den Hühner lediglich eine Infektion der Atemwege fest und verordnete die Gabe eines Antibiotikums sowie eines Futterergänzungspräparates.

Durch diese Maßnahmen konnten schließlich alle erkrankten Tiere geheilt werden. Der Befund der Ärztin der Klinik aus Oberschleißheim sei somit fehlerhaft gewesen, so der Kläger. In erster Instanz hatte das Landgericht die Klage als unbegründet abgewiesen. In der Verhandlung vor dem Oberlandesgericht einigten sich beide Parteien letztlich darauf, einen Vergleich zu schließen. Danach wird der Freistaat dem Züchter aus Dasing einen Betrag in Höhe von 3500 Euro zahlen.

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Quelle:
SZ vom 10.11.2016 / sal/jey
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