Unter anderem wegen VolksverhetzungAfD-Politiker Halemba muss sich vor Gericht verantworten

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Volksverhetzung, vorsätzliche Geldwäsche, Nötigung und Sachbeschädigung: Es ist eine lange Liste an Delikten, für die sich Daniel Halemba (Mitte) vor Gericht verantworten muss.
Volksverhetzung, vorsätzliche Geldwäsche, Nötigung und Sachbeschädigung: Es ist eine lange Liste an Delikten, für die sich Daniel Halemba (Mitte) vor Gericht verantworten muss. Peter Kneffel/dpa

Der Prozess gegen den 24-Jährigen findet voraussichtlich Anfang kommenden Jahres statt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem Volksverhetzung vor. Einen Teil der Anklage hält das Gericht aber für nicht haltbar.

Von Max Weinhold Hernandez, Würzburg

Der bayerische AfD-Landtagsabgeordnete Daniel Halemba muss sich im kommenden Jahr vor dem Amtsgericht Würzburg verantworten. Wie der 24-Jährige zunächst selbst mitteilte, sei die Anklage der Staatsanwaltschaft aus dem Mai 2024 wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung, der vorsätzlichen Geldwäsche, der versuchten sowie vollendeten Nötigung und der Sachbeschädigung zur Verhandlung am Jugendschöffengericht zugelassen. Erst am Donnerstagmittag folgte die Bestätigung durch einen Gerichtssprecher.

Den Vorwurf des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen habe die zuständige Richterin dagegen nicht zugelassen, teilte zunächst Halemba, dann der Gerichtssprecher mit. Die Staatsanwaltschaft hatte diesen Vorwurf erhoben, weil ein SS-Befehl von Heinrich Himmler an der Wand von Halembas Zimmer in einem Würzburger Burschenschaftshaus hing.

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Der Eröffnungsbeschluss, in dem die zuständige Richterin die Ablehnung des Anklagepunktes begründet, liegt der SZ vor. Privatzimmer seien nicht öffentlich, daran ändere die gelegentliche Übernachtung von Gästen ebenso wenig wie Versammlungen, die in anderen Geschossen des Hauses stattgefunden hätten, schreibt sie. Halemba bezeichnete dies in seiner Mitteilung als „Etappensieg“.

Überdies hatte der AfD-Politiker mitgeteilt, er habe mit einem Befangenheitsantrag gegen den bisher zuständigen Richter Erfolg gehabt. Das Gericht äußerte sich dazu zunächst nicht. Am Donnerstag teilte der Sprecher mit, über die Anträge sei noch nicht entschieden. Das Amtsgericht hat für den Prozess gegen den Politiker acht Verhandlungstage angesetzt, den ersten am 7. Januar kommenden Jahres.

Die Ermittlungen gegen Halemba, der Mitglied der vom bayerischen Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften Burschenschaft Teutonia Prag zu Würzburg ist, liefen bereits seit Herbst 2023, ursprünglich wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung. So soll er laut Staatsanwaltschaft im Verbindungshaus der Burschenschaft bei seiner Geburtstagsfeier ein Lied einer Rechtsrockband abgespielt haben, die als kriminelle Vereinigung eingestuft ist.

Halemba will bei der Kommunalwahl als AfD-Spitzenkandidat für den Würzburger Stadtrat antreten

Im weiteren Verlauf der Ermittlungen soll er einen damaligen Mitbeschuldigten und späteren Zeugen zu einer für ihn günstigen Aussage gedrängt haben (Nötigung). Überdies soll er die Kanzleitür eines Rechtsanwalts beschädigt haben, um diesen – zugleich Präsident des bayerischen AfD-Landesschiedsgerichts – in einem Parteiausschlussverfahren zu beeinflussen (versuchte Nötigung und Sachbeschädigung). Ferner soll er im Juli 2022 Geld von Betrügern im mittleren vierstelligen Bereich auf ein ihm gehörendes Konto im Baltikum transferiert haben (Geldwäsche). Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Er sei weiterhin „vollkommen überzeugt, einen Freispruch zu erreichen“, teilte Halemba mit und wiederholte seine bereits früher geäußerte Behauptung, das Verfahren gegen ihn sei „politisch motiviert“. Einen Beleg dafür sieht er in der Terminierung des Prozesses, der im Januar beginnt und damit „mitten im Kommunalwahlkampf“. Wie er auf SZ-Nachfrage sagte, will Halemba bei den Wahlen im März als AfD-Spitzenkandidat für den Würzburger Stadtrat antreten. Öffentlich bekannt war dies bisher allerdings nicht – und damit mutmaßlich auch nicht dem Gericht.

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