CSU und Volksbefragungen:Seehofers Selbstkrönung wurde verhindert

Auswärtige Sitzung des bayerischen Kabinetts

Das Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshof bedeutet für CSU-Chef Seehofer ein Niederlage.

(Foto: dpa)

Unverbindliche Volksbefragungen sind verfassungswidrig, urteilt das oberste bayerische Gericht. Der CSU fliegt damit eines ihrer Prestigeprojekte um die Ohren.

Kommentar von Heribert Prantl

Was zu beweisen war: Der Bayerische Verfassungsgerichtshof ist neuerdings wirklich und nicht nur auf dem Papier ein unabhängiger Gerichtshof. Pünktlich zum 70. Jubiläum der bayerischen Verfassung zeigt er, was er auch schon viel öfter hätte zeigen sollen: dass er, wenn es sein muss und wenn die Verfassung es gebietet, kräftig in die Speichen der bayerischen Politik greift; dass er also nicht automatisch alles gutheißt, was von der Staatsregierung und der CSU ausgebrütet wird.

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat soeben den Versuch der Selbstkrönung des bayerischen Ministerpräsidenten verhindert. Er wollte, so hat er es ins Landeswahlgesetz schreiben lassen, immer dann, wenn es ihm gerade gefällt, unverbindliche Volksbefragungen abhalten - natürlich, um damit sich und seine Position zu stärken.

Diese unverbindliche Volksbefragung ist nur ein vermeintlich bürgerfreundliches Instrument: Es missbraucht in Wahrheit den Bürger zur politischen Selbstbefriedigung des Regierungschefs. Diese Art des Missbrauchs kennt man aus Großbritannien, aus Ungarn; man muss das nicht bajuwarisieren.

Die bayerische Verfassung liebt das Volk; sie gibt ihm das Recht zu (verbindlichen!) Volksbegehren und Volksentscheiden. Wer, wie die CSU, lieber unverbindliche Larifari-Abstimmungen nach eigenem Gusto abhalten will, liebt das Volk nicht, sondern tut nur so.

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