CSU und die Verwandten:Bayerische Minister zahlen Geld zurück

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Zieht Konsequenzen aus der Verwandtenaffäre: Helmut Brunner (CSU)

(Foto: dpa)

Bayerns Kultusminister und die Justizministerin haben dem Freistaat bereits Geld zurückgezahlt. Nun kündigt Agrarminister Helmut Brunner eine Spende an. Zahlreiche bayerische Politiker stehen in der Kritik, weil sie Familienmitglieder beschäftigten - bei Brunner waren es gleich drei.

Alle Kabinettsmitglieder der CSU, die während ihrer Zeit im Kabinett Ehepartner oder Familienmitglieder beschäftigt haben (Bernd Sibler ist aus diesem Grund nicht dabei), werden nach SZ-Informationen die als Gehalt ausbezahlte Summe zurückzahlen oder spenden.

Justizministerin Beate Merk (CSU) hat etwa 36.000 Euro, die sie zwischen 2010 und 2013 ihrer Schwester für deren Arbeit in ihrem Stimmkreisbüro gezahlt hatte, bereits an den Landtag zurückgezahlt. Agrarminister Helmut Brunner (CSU) spendet 13.500 Euro, die er seiner Frau seit 2008 für ihre Mitarbeit im Abgeordnetenbüro bezahlt hatte. Kultusminister Ludwig Spaenle (CSU) zahlt etwa 34.000 Euro zurück. Staatssekretär Franz Pschierer ist auch dabei, allerdings fehlen hier noch Details.

Am Wochenende räumte Landwirtschaftsminister Brunner ein, dass er auch Schwester und Nichte als Mitarbeiter entlohnt hatte. "Vom 1. April 1999 bis 31. Dezember 2008 hatte ich meine Schwester, vom 1. April 1999 bis 31. Dezember 2002 meine Nichte mit maximal 400 bzw. 325 Euro netto pro Monat beschäftigt", schrieb Brunner in einer Erklärung, die am Samstag in der Passauer Neuen Presse veröffentlicht wurde. "Um das Thema Beschäftigung von Verwandten vollständig abschließen und reinen Tisch machen zu können, habe ich meinen Steuerberater gebeten, mir sämtliche Unterlagen seit Ende der 90er Jahre zukommen zu lassen." Das sei nun geschehen.

Keine Akzeptanz in der Bevölkerung

Der Parteienforscher Hans Herbert von Arnim hält die Kostenpauschale für die Abgeordneten des bayerischen Landtags für verfassungswidrig. Die steuerfreie Pauschale in Höhe von 3200 Euro im Monat, die jeder Abgeordnete neben seinen Diäten erhält, sei grob unangemessen und widerspreche dem Gleichheitsgrundsatz, sagte Arnim dem Focus. "Längst nicht jeder Parlamentarier unterhält etwa ein Büro in seinem Wahlkreis oder nutzt in nennenswerter Weise seinen Privatwagen für Fahrten zu Terminen."

Auch in der Bevölkerung gibt es kaum Zustimmung für die Beschäftigung von Verwandten. In einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Emnid für Focus nannten fast drei Viertel aller Befragten dies "falsch".

Die Beschäftigung von Geschwistern als Verwandten zweiten Grades ist nach bayerischem Abgeordnetenrecht bislang erlaubt. Deswegen hatte SPD-Spitzenkandidat Christian Ude die Justizministerin von seinen Rücktrittsforderungen an die Kabinettsmitglieder ausgenommen, die Familienmitglieder ersten Grades beschäftigt hatten.

In allen Fällen war die Beschäftigung von Familienmitgliedern nach dem bayerischen Abgeordnetenrecht rechtens. Seit 2000 hatten insgesamt 79 Landtagsabgeordnete von CSU, SPD sowie eine Grüne Familienmitglieder ersten Grades beschäftigt.

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