Pflichtprogramm bei AbschlussfeiernDroht ein Hymnen-Knatsch in der Staatsregierung?

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Die CSU würde die Bayern-, die Europa- und die Nationalhymne gerne zum Pflichtprogramm bei Schulabschlussfeiern machen. Die Freien Wähler aber ziehen noch nicht so richtig mit.
Die CSU würde die Bayern-, die Europa- und die Nationalhymne gerne zum Pflichtprogramm bei Schulabschlussfeiern machen. Die Freien Wähler aber ziehen noch nicht so richtig mit. Florian Peljak
  • Die CSU fordert eine Pflicht zum Abspielen der Bayern-, National- und Europahymne bei Schulabschlussfeiern als Symbol für demokratische Werte.
  • Kultusministerin Anna Stolz von den Freien Wählern reagiert verhalten und will erst mit der Schulfamilie diskutieren.
  • Die CSU drängt auf schnelle Umsetzung und kritisiert, man solle das Thema nicht unnötig in die Länge ziehen.
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Über eine Hymnenpflicht bei Abschlussfeiern an Schulen will die Kultusministerin der Freien Wähler erst mal breiter diskutieren. Die CSU-Fraktion drückt derweil aufs Tempo: „Man sollte das nicht unnötig in die Länge ziehen oder aussitzen.“

Von Johann Osel

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Die Prüfungen sind absolviert, der hochwürdige Herr Domkapitular zollt den Schülerinnen Anerkennung für die „tüchtigen Leistungen“. Er erteilt ihnen noch die Mahnung, „stets ihres Gottes, ihrer Eltern und ihrer Lehrerinnen zu gedenken“. Den „wirkungsvollen“ Abschluss nach einigen musikalischen Darbietungen bildet die Bayernhymne – und zwar „gesungen von sämtlichen Zöglingen der höheren Töchterschule“. Eine gelungene Feier – „und wahrlich die Erschienenen hatten ihr Kommen nicht zu bereuen“.

Nun, ganz so wie in dieser Zeitungsnotiz aus Passau, Ende des 19. Jahrhunderts, soll es zwar künftig nicht ablaufen bei Abschlussfeiern an bayerischen Schulen. Aber ein wenig mehr Tradition solle doch bitte einkehren, wenn es nach dem Willen der CSU geht: durch verpflichtendes Abspielen der Bayern-, der National- und der Europahymne. Oder wird das Ganze noch zu einer Streitfrage im politischen München?

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Die CSU hatte bei ihrem Parteitag im Dezember einstimmig für einen Antrag der Jungen Union (JU) gestimmt, wonach bei Anlässen wie der Verleihung von Abschlüssen verpflichtend die Hymnen gespielt werden sollen. Als „Symbol für demokratische Werte und gesellschaftlichen Zusammenhalt“, zudem erhofft man sich einen Effekt für die Integration. Bisher dürfen Schulen laut dem Kultusministerium selbst entscheiden, ob bei derlei Anlässen eine Hymne gespielt wird, wovon durchaus Gebrauch gemacht werde.

Die Forderung der JU bezieht sich auf ganz Deutschland, im Fall von National- und Europahymne. Für Bayerns Schulen mit den drei Hymnen, hieß es in der CSU nach dem Beschluss, könne die Neuerung aber jetzt rasch auf den Weg gebracht werden; durch Gesetzesänderung im Landtag, falls nötig, oder eine Verordnung, womöglich reicht auch eine ministerielle Anweisung an die Schulen.

Ministerin Stolz will „in den intensiven Austausch mit der Schulfamilie eintreten“

Und nun? Vor Weihnachten reagierte die zuständige Kultusministerin Anna Stolz – nicht aus den Reihen der CSU, sondern des Koalitionspartners Freie Wähler – eher verhalten. Eine Hymnen-Pflicht, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur, sei „nicht entscheidend“. Wichtiger sei es, „dass die jungen Leute die Werte, um die es geht, verstehen und verinnerlichen“. Wie und auf welchen Wegen man die Hymnen an Schulen präsenter machen kann, wolle sie erst mal mit der Schulfamilie diskutieren.

Der CSU-Vorstoß hatte bei Lehrkräfte-Verbänden zwar Verständnis für das Anliegen hervorgerufen; möglich seien aber kreativere Wege als das bloße Abspielen von Hymnen. Auch störte man sich an der „von oben gesetzten Verpflichtung“. Zuletzt teilte das Ministerium mit, Anna Stolz werde im neuen Jahr „in den intensiven Austausch mit der Schulfamilie eintreten“. Klingt jedenfalls nicht nach einer zügigen Entscheidung.

Derweil drückt die CSU aufs Tempo. „Das ist ein sehr schnell umsetzbares Thema. Man sollte das nicht unnötig in die Länge ziehen oder aussitzen“, sagte CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek auf Nachfrage der SZ. „Wir brauchen hier keinen langwierigen Dialogprozess.“ Auch der Landtagsabgeordnete Manuel Knoll, Vorsitzender der Jungen Union, hält die angedachte Neuerung für „nicht sehr komplex“. Er wisse nicht, wozu man da lange diskutieren müsse. Knoll bleibt dabei, dass mit dem Abspielen der Hymnen „ein positiver Patriotismus“ gestärkt werde. Er wiederholt auch einen Gedanken aus dem Antrag vom Parteitag: Es sei wichtig, „unsere Nationalsymbole nicht den rechten Randgruppen zu überlassen“.

Droht jetzt also der große Hymnen-Knatsch in der Koalition? „Knatsch“ könnte tatsächlich der passende Begriff sein, eskalieren dürfte die Sache wohl kaum. Auch wenn der CSU-Parteitag die Forderung als Top-Thema etikettiert hatte, handelt es sich doch eher um einen Nebenschauplatz. Außerdem gibt es auch in der Freie-Wähler-Fraktion viele Sympathien für die Pflicht. Brächten die beiden Regierungsfraktionen das etwa in einem gemeinsamen Antrag zum Ausdruck, würde das die Entscheidungsfreudigkeit der Ministerin sicherlich fördern. Nicht zuletzt ist bekannt, dass Ministerpräsident Markus Söder (CSU) die Arbeit von Anna Stolz allgemein sehr schätzt; Turbulenzen wegen einer Detailfrage sind da wohl kaum erwünscht.

Im Kloster Banz könnte die CSU das Thema aufs Tapet bringen

Gut denkbar ist indes, dass das Thema bei der Klausur der CSU-Fraktion in Kloster Banz, die am kommenden Montag beginnt, eine Rolle spielen wird; wenn auch wohl nicht als offizieller Programmpunkt.

Einhellig hatten CSU und FW übrigens eine ähnliche Neuerung für die Schulen beschlossen: die sogenannte Verfassungsviertelstunde. Mit Beginn des Schuljahres 2024/2025 war dieses Element der politischen Bildung eingeführt worden. Einmal pro Woche für 15 Minuten sollen sich die Schülerinnen und Schüler, zunächst in ausgewählten Schularten und Stufen, gezielt mit Werten des Grundgesetzes und der Bayerischen Verfassung auseinandersetzen – wie Menschenwürde, Rechtsstaatlichkeit oder Gemeinsinn. Dem Vernehmen nach geschieht die Umsetzung des Projekts inzwischen mitunter recht pfiffig, zuweilen aber auch eher pflichtschuldig.

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