CSU: Guttenberg:Doktorvater weist Verantwortung von sich

Wirbel um Guttenberg: Die Staatsanwaltschaft prüft, ob der Ex-Minister das Urheberrecht verletzt hat. Sein Doktorvater weist jegliche Schuld von sich.

Tanjev Schultz

Gegen Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) läuft jetzt ein offizielles Ermittlungsverfahren. Die Staatsanwaltschaft Hof, die zunächst Vorermittlungen geführt hatte, untersucht den Vorwurf, dass Guttenberg mit seiner Dissertation das Urheberrecht verletzt habe. In den vergangenen Tagen sind immer mehr Strafanzeigen dazu eingegangen. Ihre Zahl lag am Montag bei etwa hundert.

File photo of German Defence Minister Guttenberg leaving a press briefing after announcing his resignation at the defence ministry in Berlin

Guttenbergs Doktorvater weist jegliche Schuld von sich.

(Foto: REUTERS)

Die Staatsanwaltschaft Hof ist zuständig, weil die Dissertation in Bayreuth eingereicht wurde. Weitere Anzeigen liegen in Berlin vor. Der Hofer Oberstaatsanwalt Reiner Laib sagte, man werde prüfen, ob eine "Sachnähe" zu Berlin bestehe. Näheres dazu sagte er nicht. Berlin könnte als Ort von Ermittlungen in Betracht kommen, weil Guttenberg die Dissertation in einem Berliner Verlag veröffentlichte, er als Abgeordneter in der Hauptstadt tätig war und Texte vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags in die Doktorarbeit eingeflossen sind.

Die Strafanzeigen kommen bisher nicht von betroffenen Autoren, die sich in ihren Rechten verletzt fühlen. Wenn die Staatsanwaltschaft den Fall verfolgt, muss sie sich daher auf ein "besonderes öffentliches Interesse" berufen. Dieses besteht etwa, wenn ein "erheblicher Schaden droht oder eingetreten ist".

Für die Plagiatsaffäre relevant ist Paragraph 106 des Urheberrechtsgesetzes. Er stellt die "unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke" unter Strafe. Darauf steht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Im Jahr 2009 wurden bundesweit 229 Personen wegen Verstößen gegen das Urheberrecht verurteilt; nur ein gutes Dutzend erhielt eine Freiheitsstrafe.

Die strafrechtlichen Ermittlungen können sich über etliche Monate hinziehen. Unberührt davon ist die Prüfung des Falls durch die Universität Bayreuth, an der Guttenberg seine Dissertation eingereicht hatte. Die Universität hat den Doktortitel zwar bereits aberkannt. Dennoch prüft sie weiter die Fülle an Vorwürfen und arbeitet an einem entsprechenden Bericht. Darin will sie sich auch dazu äußern, ob sie von einer vorsätzlichen Täuschung durch Guttenberg ausgeht. Den Bericht der Universität will die Staatsanwaltschaft in ihre Arbeit einbeziehen. Guttenberg hatte zuletzt zwar "handwerkliche Fehler" bei seiner Doktorarbeit eingeräumt, aber bestritten, mit Absicht gehandelt zu haben.

Unterdessen wiesen die beiden Gutachter von Guttenbergs Dissertation, die Jura-Professoren Peter Häberle und Rudolf Streinz, eine eigene Verantwortung in der Affäre von sich. Das Erkennen von Plagiaten sei im Jahr 2006, als Guttenberg seine Dissertation einreichte, noch nicht so einfach gewesen: "Plagiatsoftware sowie auch andere Methoden waren damals keineswegs so weit entwickelt wie heute", schreiben Häberle und Streinz in einer gemeinsamen Erklärung, die auf der Internetseite von Häberles Lehrstuhl veröffentlicht wurde.

Zwischen Doktoranden und Doktorvater entwickle sich außerdem ein "intensives Vertrauensverhältnis". Daher hätten die Prüfer angenommen, dass der Doktorand die Regeln wissenschaftlichen Arbeitens beachte. Dieser sei "für seine Arbeit insoweit allein verantwortlich". Die Fortschritte der Arbeit habe Guttenberg "regelmäßig und intensiv" mit seinem Doktorvater Häberle diskutiert.

"Ohne Kenntnis der vorgeworfenen Plagiate zeichnete sich die Arbeit aus durch einen hohen Grad der Durchdringung des Themas in allen seinen Facetten", heißt es in der Erklärung der beiden Juristen. Und in der mündlichen Prüfung habe Guttenberg auf intensive Fragen zu Methodik und Inhalt der Arbeit "souverän" geantwortet.

Bei der Bewertung der Dissertation mit der Bestnote "summa cum laude" seien sie davon ausgegangen, dass die Regeln wissenschaftlichen Arbeitens beachtet worden seien, schreiben Häberle und Streinz. Sie plädieren dafür, in Zukunft "im Interesse aller Beteiligten" bei Dissertationen "technische Vorprüfungen" vorzuschalten - sie also genauer auf Plagiate zu kontrollieren.

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