Bayerischer Landtag:Eine Art Doppelleben

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Einen Anwalt zu "maximaler Transparenz" zu bewegen, wie die CSU nun verspricht, ist knifflig.

(Foto: dpa)

Immer mehr CSU-Politiker stehen im Raffgier-Verdacht, darunter gleich zwei Anwälte. Doch gerade bei diesem Berufsstand könnten Markus Söders Aufräumarbeiten an ihre Grenzen stoßen.

Von Andreas Glas und Johann Osel

Wer als durchschnittlich frustrierter Arbeitnehmer über einen Jobwechsel nachdenkt, sollte dringend mal eine Haushaltsdebatte besuchen. Die Chancen stehen gut, dass man seinem Beruf dann wieder Positives abgewinnen kann. Zum Beispiel am Donnerstag im Landtag: viele Zahlen, müde Gesichter - fast elf Stunden wird die Plenarsitzung dauern. Zwischendurch 17.15 Uhr, kurze Verschnaufpause. Josef Schmid sitzt im Flur zum Akademiesaal und kompensiert die zuckerfreie Cola mit einem Schokoriegel. "Schon sehr anspruchsvoll", sagt er über sein Mandat.

Weniger anspruchsvoll ist da sein Zweitjob. Zumindest zeitlich und wenn stimmt, was der CSU-Abgeordnete sagt: dass sein Erstjob im Landtag etwa 90 Prozent seiner Arbeitszeit ausmacht. Den Rest arbeite er als Rechtsanwalt, in einer Münchner Großkanzlei. Neben Schmid gibt es im Landtag 25 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Kein Berufsstand ist häufiger vertreten. Und keiner wird aktuell so misstrauisch beäugt. Die Politik erlebe gerade eine Vertrauenskrise, sagt Schmid, "und die Anwälte im Speziellen". Wobei er statt "die Politik" auch "die CSU" sagen könnte.

Immer mehr CSU-Politiker stehen im Raffgier-Verdacht, darunter gleich zwei Anwälte: Alfred Sauter, gegen den Korruptionsermittlungen laufen im Zusammenhang mit einem Maskendeal. 1,2 Millionen Euro sollte er mutmaßlich kassieren. Und nun auch Peter Gauweiler, der mit Sauter eine Kanzlei betreibt. Gegen ihn wird weder ermittelt noch steht er im Verdacht der Korruption, ein klarer Unterschied. Doch auch Anwalt Gauweiler bekam in seiner Bundestagszeit 2008 bis 2015 viel Geld: Beraterhonorare, mehr als elf Millionen Euro, vom Milliardär August von Finck.

CSU-Chef Markus Söder will aufräumen, der Parteivorstand hat am Freitag schärfere Transparenzregeln für alle beschlossen. Doch bei der Gruppe, die nun mit dem größten Misstrauen behaftet ist, stoßen Söders Aufräumarbeiten wohl an ihre Grenzen: bei den Rechtsanwälten.

Wie knifflig es ist, einen Anwalt zu "maximaler Transparenz" zu bewegen, wie die CSU nun verspricht, konnte man schon kürzlich beobachten, als Generalsekretär Markus Blume ins Rumeiern geriet. Als ein Journalist wissen wollte, ob die neue Transparenz der CSU auch bedeute, dass Anwälte ihre Mandate offenlegen müssen? Man wolle nicht, dass "unter dem Deckmantel von Schweigepflichten" Dinge passieren, die inakzeptabel seien, sagte Blume. "Da stoßen hohe Rechte aneinander." Hier das Recht der Bürger auf Transparenz der Politik, da das Mandatsgeheimnis. Man suche ein "geeignetes Verfahren".

Schwierig, findet Schmid. Das Mandatsgeheimnis diene ja nicht den Abgeordneten, "um zu verdecken und zu mauscheln", sondern ihren Mandanten. "Ein wichtiger Baustein des Rechtsstaats." Dass ein Abgeordneter, der als Anwalt arbeitet, die Daten seiner Mandanten offenlegt, halte er in der Konsequenz "für verfassungswidrig". Nicht nur Schmid sieht das so, ähnlich sagen das Verfassungsrechtsexperten. Denn ein Anwalt, der keine Vertraulichkeit garantieren kann, hätte wohl keine Mandanten mehr. Einem Abgeordneten seinen Nebenjob ganz zu verbieten, geht auch nicht. Es gibt ja einen guten Grund, dass im Parlament nicht nur Berufspolitiker sitzen sollten: Politik braucht Experten, die fachlich auf der Höhe der Zeit sind. Was also tun, damit sich unter dem Deckmantel des Mandatsgeheimnisses keine Interessenkonflikte mehr verstecken lassen?

Man muss fair bleiben: Es wäre vermessen zu behaupten, dass Anwälte anfälliger für Interessenverquickung sind als Lehrerinnen oder Architekten. Aber man erfährt halt so gar nichts, wenn man auf der Homepage des Landtags rausfinden will, wen etwa Josef Schmid vertritt. Man liest: Mandat 01, Mandat 02 - dazu steht bei Schmid "monatlich Stufe drei". Heißt: Einkünfte zwischen 7001 und 15 000 Euro, recht unpräzise. Auch hier will Söder mehr Transparenz, "das finde ich völlig richtig und gut", sagt Schmid. Er sei bereit, Nebeneinkünfte "auf Heller und Pfennig" offenzulegen - statt in Stufen mit Veröffentlichungsobergrenze bei 250 000 Euro (Stufe zehn). "Aber sie können halt nie den Mandanten reinschreiben, das geht einfach nicht."

"Da denkt der Bürger: Mein Gott, was die verdienen!"

Was man auf der Homepage des Landtags noch lesen kann: Schmid ist Mitglied im Bauausschuss. Auch ein Interessenkonflikt? Als Anwalt berät Schmid ja auch Privatunternehmer beim Erstellen von Bebauungsplänen. Bei ihm gebe es keine Interessenkonflikte, betont er. Und dass er bereit sei, den Ausschuss zu verlassen. Aber wie solle das dann funktionieren: ein Bauausschuss ohne Experten?

Zu den Gutverdienern unter den Anwälten im Landtag gehört Ernst Weidenbusch (CSU). Der Münchner Vize-Landrat und Präsident des Bayerischen Jagdverbands hat eine Kanzlei. Stufe zehn im Jahr. Dazu gehört: Er ist Syndikus des Lotto-Toto-Fachverbands Bayern. Weidenbusch sagte diese Woche, im Laufe aufkeimender Debatten, dem Bayerischen Rundfunk und auf SZ-Anfrage: "Ich finde, dass die Menschen einen Anspruch darauf haben, zu erfahren, wer mein Verhalten beeinflussen könnte, insbesondere durch Mittelzufluss." Bei der Anwaltstätigkeit komme er nach Abzug der Kosten auf durchschnittlich 6500 Euro im Monat.

Aber, bei aller Offenlegung: "Jede Art bezahlter Interessenvertretung zu verbieten, würde ein Arbeitsverbot für Anwälte bedeuten, weil die Anwaltstätigkeit von Anwälten ist immer bezahlte Interessenvertretung." Im Detail müsse man das daher noch regeln - "ich habe nichts zu verbergen". Horcht man sich im Landtag um, fällt der Name Weidenbusch öfters. Zwar sei der Lottoverband staatsnah, auch sei er bei der Gesetzgebung zum Glücksspiel nicht erinnerlich aufgetreten - "streng genommen geht aber genau da die Debatte los", sagt ein Abgeordneter mit Einblick in die Sphäre. Für Außenstehende liege in derlei Fällen "der Interessenskonflikt klar auf der Hand".

Wer Horst Arnold, SPD-Fraktionschef und Anwalt, anspricht, erhält eine Kurzvorlesung. Er will genau hinschauen, "ohne Schaum vorm Mund", unter der Gefahr, dass er "als Langweiler dastehe". Arnold referiert über das Anwaltsgeheimnis als "wesentliche Funktion im Rechtsstaat", über das "Spannungsfeld" mit dem Gut der Transparenz. Anwälte müssten Interessenkonflikte im Voraus lösen und Mandate oder Beratungsjobs nicht annehmen. Problem: Was ist mit Sozietäten?

Probleme sieht er auch bei den Angaben. Das seien Umsätze, ohne Steuer, Betriebskosten, Angestellte. "Da denkt der Bürger: Mein Gott, was die verdienen!" Gewinnaufstellungen aber gebe es erst am Ende des Geschäftsjahrs. CSU-Mann Schmid schlägt deshalb vor, besser die Einkünfte aus den Steuererklärungen der Abgeordneten offenzulegen. Nächstes Problem für SPD-Mann Arnold: Wenn es für Anwälte quasi Berufsverbot gebe, was sei mit "Wiedereingliederung" nach einem Mandat? Mit der Abschreckung von qualitativem Personal?

Söder sei am Zug, das müsse "gründlich und konsensual" mit den Fraktionen erarbeitet werden. Schwierig, "in der Gefechtslage". Aber nötig, sonst "fliegt der Politik alle halbe Jahre ein Fall um die Ohren". Arnold sagt übrigens, er habe seit zwei Jahren kein Mandat mehr angenommen. Als Abgeordneter und Fraktionschef fehle die Zeit.

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