Abstimmung im BundesratCSU bekräftigt „Nein“ zum begleiteten Trinken

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Eine Mass auf der Wiesn - für 14-Jährige absolut undenkbar? Naja, nicht ganz.
Eine Mass auf der Wiesn - für 14-Jährige absolut undenkbar? Naja, nicht ganz. (Foto: Matthias Balk/dpa)

Mit 14 oder 15 Jahren ist Alkohol-Trinken eigentlich verboten – es sei denn, es passiert in Begleitung eines Sorgeberechtigten. Eine total veraltete Regelung, findet selbst die CSU. Im Bundesrat bekommt das bayerische Ansinnen Unterstützung.

Der Bundesrat hat am Freitagvormittag einem Antrag aus Bayern zugestimmt, der die Abschaffung des „begleiteten Trinkens“ von Alkohol zum Ziel hat. Der Konsum von Alkohol bedeute für Kinder und Jugendliche ein besonders hohes Gesundheitsrisiko, betonte Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU).

„Es ergibt mit Blick auf unsere Präventionsziele keinen Sinn, dass Jugendliche im Alter von 14 und 15 Jahren in Bars oder Restaurants Alkohol konsumieren dürfen, wenn sie dabei von einer sorgeberechtigten Person begleitet werden. Diese veraltete gesetzliche Legitimation verharmlost, was Alkohol bei jungen Menschen anrichten kann“, hatte die CSU-Politikerin vor der Abstimmung im Bundesrat über das Thema gesagt.

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In der Länderkammer bekam das bayerische Ansinnen Unterstützung. Der Bundesrat forderte die Bundesregierung in einer Entschließung auf, eine bestehende gesetzliche Ausnahme zu streichen. Jugendliche dürfen regulär ab 16 Jahren Bier, Wein und Sekt kaufen und trinken. In Begleitung einer „sorgeberechtigten Person“ ist es aber schon ab 14 Jahren erlaubt – auch in Gaststätten oder in der Öffentlichkeit.

Die bisherige Ausnahmeregelung stehe „im klaren Widerspruch zum Ziel eines konsequenten Jugendschutzes“, heißt es in der Entschließung. Alkoholkonsum mit 14 und 15 Jahren sei mit hohen Risiken verbunden. Gerade in der Pubertät befinde sich das Gehirn in einer verletzlichen Reifungsphase. Ein früher Erstkonsum sei zudem mit späteren „riskanten Konsummustern“ von Alkohol und anderen Substanzen verbunden.

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Die Gesundheitsministerkonferenz der Länder hatte sich bereits Mitte Juni auf Antrag aus Mecklenburg-Vorpommern zum wiederholten Male für ein Verbot des begleiteten Trinkens ausgesprochen. Auch Bundesministerin Nina Warken (CDU) begrüßte dies. Nach Angaben von Hendrik Streeck (CDU), dem Sucht- und Drogenbeauftragten der Bundesregierung, soll das sogenannte begleitete Trinken abgeschafft werden.

Bereits 2024 hatte sich die Gesundheitsministerkonferenz für ein Verbot des sogenannten begleitenden Trinkens ausgesprochen – praktisch umgesetzt wurde bisher aber noch nichts.

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