Süddeutsche Zeitung

Ethikgremium der Staatsregierung:Die Wächter in der Corona-Krise

Eine Frau und zwei Männer sollen prüfen, ob die Corona-Maßnahmen angebracht und rechtsstaatlich sind. Die drei pochen auf ihre Unabhängigkeit.

Von Lisa Schnell

Dieser Tage hört man viele Geschichten über das Leben in Corona-Bayern und dazu viele Fragen eher grundsätzlicher Natur. Etwa von einem Mann, der erzählt, wie er angezischt wurde im Park. Wildfremde Leute drohten ihm mit der Polizei, wenn er sich nicht gleich bewege. Sein Vergehen: Er habe eine Decke ausgebreitet. Seine Sorge: neues Denunziantentum in Bayern. Demonstrieren könne man auch nicht mehr, sagt er.

Irgendwie beängstigend, oder? Einerseits. Andererseits gehe es doch um Leben und Tod. So sagt es der nächste. Und irgendwann vielleicht sogar darum, wer leben darf und wer nicht. Wie solle man das denn entscheiden? Und dann redet eine Frau noch von der Seele. Wenn man merkt, dass diese immer mehr leidet, vor allem bei den Schwachen und Bedürftigen, wie lange könne das noch so gehen?

Es ist Woche drei, Tag 19 in der Corona-Zeitrechnung. Sie begann am 21. März, als die Bayern große Teile ihrer Freiheit gegen ihre Gesundheit eingetauscht haben. Wer mit wem und zu welchem Zweck vor die Tür darf, dürfte bei den meisten nun geklärt sein. Jetzt kommen andere Fragen auf, die etwas größer sind als Grillen oder nicht Grillen. Es geht um den Rechtsstaat, die Grundrechte und ihren Schutz auch in Zeiten von Corona. Und die Frage: Wer kontrolliert eigentlich, ob die Maßnahmen noch verhältnismäßig sind?

Als die Diskussion unter Politikern, Journalisten und Juristen so langsam aufkam, reagierte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) mit einem neuen Gremium. Es ist so neu, dass es immer noch viele Namen trägt. "Ethikrat" sagen die einen, "Monitoring-Gruppe" die anderen, der offizielle Name soll nun "Dreierrat Grundrechtsschutz" sein, sagt Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU).

Klarer als der Name ist die Funktion: Söder erhofft sich "eine Spiegelung" wie die Ausgangsbeschränkung "mit der Liberalität unseres Rechtsstaats kompatibel und in Einklang zu bekommen ist". Das sollen ihm drei Menschen sagen: die frühere evangelische Regionalbischöfin Susanne Breit-Keßler und die beiden ehemaligen Oberlandesgerichtspräsidenten Christoph Strötz und Clemens Lückemann.

Fast täglich konferieren sie und lassen sich informieren über die neuesten Infektionszahlen, Maskenvorräte, Intensivbetten. Der neue Rat soll zeigen, wie wichtig der Regierung die Grundrechte sind und auch Vertrauen schaffen bei der Bevölkerung, sagt Herrmann.

Erst einmal zum Juristischen. Da haben Strötz und Lückemann wenig auszusetzen. Ja, es werde in fast alle Grundrechte eingegriffen. Aber, das sei verhältnismäßig. Der Zweck der Maßnahmen, Schutz von Leben und Gesundheit, sei legitim, sagt Lückemann, ebenso wie der Schutz des Gesundheitssystems, denn: Wenn Ärzte einmal entscheiden müssten, wer leben darf und wer nicht, sei das "ein unlösbares rechtliches und ethisches Problem". Die Maßnahmen seien also erforderlich. Und zudem geeignet. "Für die bisherige Zeit gibt es kein milderes Mittel, das gleich geeignet wäre." Das könne sich natürlich ändern. Es sei aber zu früh für eine Bewertung.

Und die Freiheit? Wenn die Einschränkungen länger dauerten, sei sie in Gefahr, mahnte Hans Jürgen Papier, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Natürlich könne das nicht ewig so gehen, sagt Strötz. Aber die Verordnung ende ja am 19. April. Was dann kommt, könne er noch nicht sagen. Klar sei aber: "Es wird den Zeitpunkt geben, wo dieses feste Korsett auch gelockert werden muss." Sorgen um den Rechtsstaat? Klare Antwort von beiden: nein.

Nun also zur Seele und damit zur früheren Regionalbischöfin Breit-Keßler. Gerade erst kritisierte der Ethikrat auf Bundesebene, die Politik müsse mehr auf die sozialen und psychischen Folgen eingehen, etwa einen erwartbaren Anstieg häuslicher Gewalt, und forderte eine öffentliche Diskussion über mögliche Lockerungen.

Aktuelles zum Coronavirus - zweimal täglich per Mail oder Push-Nachricht

Alle Meldungen zur aktuellen Lage in Deutschland und weltweit sowie die wichtigsten Nachrichten des Tages - zweimal täglich im SZ am Morgen und SZ am Abend. Unser Newsletter bringt Sie auf den neuesten Stand. Kostenlose Anmeldung: sz.de/morgenabend. In unserer Nachrichten-App (hier herunterladen) können Sie den Nachrichten-Newsletter oder Eilmeldungen auch als Push-Nachricht abonnieren.

Sie stimme da zu, sagt Breit-Keßler, aber mit dem Hinweis, dass nicht nur die Politik gefordert sei. "Wir alle sind gefragt, soziale Härten zu mildern." Eine so unerträgliche Lage, dass sie an den Maßnahmen gezweifelt hätte, habe sie noch nicht erlebt. "Wir haben immer gute Möglichkeiten gefunden, die der Verordnung entsprechen." Und zu der bei Söder unbeliebten "Exit-Debatte": "Die Politik tut gut daran, nicht vorschnelle falsche Hoffnungen zu wecken." Dass die Lage kippen könnte, glaubt sie nicht. Schließlich würde gut erklärt, warum die Eingriffe notwendig seien. Also auch von ihr: Daumen hoch für Söder!

Man könnte jetzt sagen: Wie soll es anders sein, schließlich hat er sich sein eigenes Kontrollgremium ja selbst zusammengestellt. Da aber widersprechen die drei. "Wenn wir etwas Kritisches zu sagen haben, dann sagen wir das, wir sind ein unabhängiges Gremium", sagt Breit-Keßler. Und nennt gleich zwei Beispiele. Bei der Aufzählung der Geschäfte, die geöffnet sein dürften, fehlten in der ersten Fassung der Verordnung die Zeitungsläden. Unter dem Gesichtspunkt der Presse- und Informationsfreiheit nicht in Ordnung, befand das Gremium. Ihr Rat wurde befolgt. Genau wie der Vorschlag, die Migrationsbeiräte besser einzubeziehen.

Breit-Keßler hat noch eine aktuelle Forderung, die gut zu Söders angedeuteter Maskenpflicht passt. Als erstes müssten diejenigen geschützt werden, die an vorderster Front seien, sagt sie. Und: "Die Auslieferung der Masken muss bedarfsgerecht, fair und transparent sein." Auch der Verteilungsschlüssel etwa solle öffentlich gemacht werden. Eines ist den dreien ganz wichtig. Sie seien ein Beratungsgremium, kein Kontrollgremium. Dafür seien andere zuständig, die Gerichte etwa, das Parlament.

Alle, die betroffen sind, und damit in diesem Fall jeder, kann gegen die Verordnung klagen, wie auch schon geschehen. Die Zustimmung des Parlaments war nicht nötig, da es sich nicht um ein Gesetz, sondern um eine Verordnung handelt. Den Parlamentariern, vor allem der Opposition, bleibt für ihre Kritik damit die öffentliche Debatte.

Martin Hagen, Fraktionschef der FDP, sieht in Söders Expertengremium den "Versuch, die Debatte zu monopolisieren, dass alles nur bei der Exekutive stattfindet". Und er übt auch Kritik am Parlament: "Die Opposition muss zeigen, dass sie nicht unkritisch alles abnickt." Es gab zwar schon früh Skepsis.

Florian von Brunn (SPD) etwa fragte sich am 29. März, wie das mit dem Rechtsstaat vereinbar sei, wenn die Polizei entscheide, ob man zum Anwalt gehen könne. Nur fielen die kritischen Stimmen bei all der Einigkeit und Unterstützung bisher kaum auf. Die Debatte müsse wieder lauter werden, fordert Hagen und moniert gleich ein "Parkbank-Verbot". Die "Machtfülle in der Staatskanzlei" werde mit "allerdeutlichster Kontrolle" gewürdigt, versichert SPD-Fraktionschef Horst Arnold. Und Ludwig Hartmann von den Grünen fordert gleich mal einen Sitz für den Landtag in Söders neuem Grundrechtsgremium.

Jeder Debattenbeitrag sei willkommen, sagt Staatskanzleichef Herrmann. Das Gremium aber solle bewusst schlank sein und bestehe aus unabhängigen Persönlichkeiten. Einen Sitz für den Landtag hält er deshalb für nicht notwendig.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.4872086
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 09.04.2020/kaal
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.