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Covid-19-Verdacht:Coronavirus an Schulen: Das sollten Eltern in Bayern wissen

Wie erfahre ich, ob die Schule meines Kindes betroffen ist? Braucht man bereits im Verdachtsfall ein Attest? Und was ist mit geplanten Schulfahrten? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Von Anna Günther

Seit gut einer Woche läuft die Schule wieder in Bayern, doch die Faschingsferien hallen mit jedem Tag lauter nach: Am 10. März erklärte das Robert Koch-Institut ganz Italien und den Iran zum Corona-Risikogebiet. Damit dürfte die Zahl der bayerischen Schüler, die sicherheitshalber daheimbleiben müssen, noch einmal deutlich ansteigen.

Wie erfahre ich, ob die Schule meines Kindes betroffen ist?

Am Dienstag waren 59 von 6000 Schulen in Bayern auf Anweisung der Gesundheitsämter geschlossen, um die weitere Verbreitung des Coronavirus zu verhindern. Landesweite Schulschließungen lehnt die Staatsregierung derzeit noch ab, auch die Verschiebung der Abschlussprüfungen steht laut Kultusministerium nicht zur Diskussion. Über das Online-Portal Mebis soll Unterrichtsstoff im Zweifel auch daheim übermittelt und bearbeitet werden.

Das Virus hat deutliche Auswirkungen auf den Alltag vieler Schulen, das Kultusministerium hat eine eigene Informationsseite zusammengestellt und aktualisiert die Liste der geschlossenen Schulen. Außerdem gibt es eine Hotline für dringende Fragen zu Schulschließungen, die täglich von 7.30 Uhr bis 18 Uhr besetzt ist: 089/2186-2971.

Wann muss mein Kind dem Unterricht fern bleiben?

Am 6. März erließ die Staatsregierung eine Allgemeinverfügung auf Basis des Infektionsschutzgesetzes. Demnach sind nun alle Kinder in Kindertagesstätten und Schulen betroffen, die nach dem 26. Februar in Italien oder Iran waren. Sie dürfen 14 Tage lang nicht in die Schule gehen, auch wenn sie keinerlei Symptome zeigen.

Alle, die zum Beispiel erst am letzten Februarwochenende aus den Faschingsferien wiedergekommen sind, müssen bis 16. März daheimbleiben. Dazu kommen die sogenannten "begründeten Verdachtsfälle", also Kinder, die Krankheitssymptome zeigen und in einem Risikogebiet waren oder Kontakt zu einem Menschen hatten, der mit dem Virus infiziert ist. Sie müssen ebenfalls zu Hause bleiben und mit ihrem Hausarzt oder dem kassenärztlichen Bereitschaftsdienst (Telefonnummer 116117) das weitere Vorgehen besprechen - und sich gegebenenfalls testen lassen.

Eltern sind verpflichtet, sich an diese Allgemeinverfügung zu halten. Wer dagegen verstößt, muss mit Bußgeld rechnen. Lehrer, die in Risikogebieten waren und keine Symptome zeigen, sollen sich ans Gesundheitsamt wenden. Von dessen Beurteilung ist abhängig, ob sie vom Dienst befreit werden oder ganz normal unterrichten.

Wer ist eine Kontaktperson?

Als Kontakt gilt ein Gespräch im Risikogebiet von mindestens 15 Minuten im Abstand von 75 Zentimetern mit anderen Menschen außerhalb der eigenen Reisegruppe. Tanken oder die Toilettenpause auf der Durchfahrt gilt nicht als richtiger Aufenthalt im Risikogebiet.

Was ist bei einem Covid-19-Verdacht zu tun?

Wenn bei einem Schüler der Verdacht besteht, mit dem Coronavirus infiziert zu sein, muss das Kind und mit ihm die gesamte Klasse zwei Tage zu Hause bleiben. Wenn ein Schüler tatsächlich Covid-19 hat, ist die Klasse auf Anordnung des Gesundheitsamtes 14 Tage vom Unterricht befreit.

Finden Klassenfahrten und Skilager statt?

Das entscheiden die Schulen derzeit noch selbst. Eine offizielle Reisewarnung des Auswärtigen Amtes liegt bisher nur für Teile Chinas vor. Am 10. März erklärte das Robert Koch-Institut Italien und Iran zu internationalen Risiko-Gebieten. Schulleiter sollen "unter Berücksichtigung der Umstände" entscheiden, ob Klassenfahrten stattfinden. Eine Rolle spielt dabei das Ziel der Reise und ob Fahrten storniert werden können.

Braucht mein Kind ein Attest?

Für "sonstige Erkrankungen", also etwa bei normalen Erkältungen, Kopf- oder Bauchschmerzen ist seit der vergangenen Woche die Attestpflicht ausgesetzt. Ob kranke Schüler weiterhin Atteste vorweisen müssen, entscheiden aber die Schulleiter. Allerdings betont man im Ministerium, dass es "sehr wichtig" sei, Arztpraxen nicht unnötig zu belasten. Es gibt Schulen, in denen seit der Aufhebung der Attestpflicht Klassen halbleer sind. Aber selbst diese Fälle sollten die Schulleiter "großzügig" sehen, heißt es.

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