Politik in Bayern:Corona-Lockerungen werfen Fragen auf

Maskenpflicht im bayerischen Landtag

Welche Regeln bleiben bestehen, was wird gelockert? Darüber berät das bayerische Kabinett am Dienstag.

(Foto: dpa)

Die aktuellen Regelungen zeigen: Ein Land wieder hochzufahren ist sehr viel schwieriger, als es herunterzufahren. Am Dienstag berät das Kabinett, welche Einschränkungen noch vertretbar sind und was geöffnet werden darf.

Von Lisa Schnell

Mit 50 Leuten und genügend Abstand darf man von dieser Woche an im Kino sitzen, ein Abendessen mit ein paar Freunden aber geht nicht. Im Linienbus heißt es: nur Maske, kein Abstand. Im Reisebus aber: Maske und Abstand. Und wer zelten gehen will, der darf auf keinen Fall die portable Kloschüssel vergessen, denn: ohne eigenes WC kein Campingurlaub.

Die Sinnhaftigkeit so mancher Corona-Regel erschließt sich einigen Bürgern erst auf den zweiten Blick, und in der Staatskanzlei merken sie schon seit einigen Wochen: Ein Land wieder hochzufahren ist sehr viel schwerer, als es herunterzufahren. Warum ist das eine gestattet, aber das andere nicht? Immer gibt es eine Gruppe, die sich vernachlässigt oder ungerecht behandelt fühlt wie aktuell die Reisebusunternehmer. Immer wieder kippen Gerichte Teile der Verordnung, erst die 800 Quadratmeter-Regel für Geschäfte, dann die Öffnungszeiten für Biergärten und gerade erst die Schließung von Wellnessbereichen in Hotels. Was noch vertretbar ist an Einschränkung und was wieder geöffnet werden kann, darüber berät das Kabinett an diesem Dienstag. Die Rollen sind wie gewohnt klar verteilt: Während Ministerpräsident Markus Söder (CSU) eher vorsichtig vorangeht, treten die Freien Wähler für schnellere Lockerungen ein.

Endgültig beschließen wird das Kabinett die neuen Erleichterungen wohl erst am Dienstag, am Montag gab es aber schon ein paar Überlegungen. Die Corona-Sperrstunde etwa wollen die FW ganz abschaffen beziehungsweise die Regeln von vor der Pandemie wieder einführen. Wahrscheinlicher scheint allerdings eine Ausweitung von 22 Uhr auf 23 Uhr zu sein.

Auch über eine Entschärfung der Kontaktbeschränkungen wird nachgedacht. Derzeit dürfen sich in Bayern abseits von der Familie nur die Mitglieder von zwei Hausständen treffen, im Freien oder in der Wohnung. Möglich wäre eine Angleichung an die Regelung, die unter der Moderation von Söder bei der Ministerpräsidentenkonferenz aller Bundesländer beschlossen wurde. Diese sieht vor, dass sich zehn Personen treffen dürfen, egal, mit wem sie wohnen oder verwandt sind. Auch private Veranstaltungen sollen laut Regierungskreisen Thema zwischen den Koalitionspartnern sein. Derzeit dürfen zwar bis zu 50 Personen im Kino oder im Theater mit Abstand zusammensitzen, Hochzeiten und Familienfeiern sind aber nicht erlaubt. Möglich wäre etwa, diese unter Auflagen wie Mindestabstand oder Maskenpflicht und bis zu einer maximalen Zahl von 50 Gästen zu erlauben.

Thomas Negele

Thomas Negele, Präsident der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft, in seinem Kino in Straubing. Seit Montag dürfen Kinos wieder öffnen.

(Foto: Armin Weigel/dpa)

Für den Einzelhandel gibt es die Idee, die Quadratmeterzahl pro Kunde von 20 auf zehn zu reduzieren, und auch die Nöte von Reisebus- und Wellnesshotels sollen Thema sein. Da von diesem Montag an Touristen wieder nach Österreich reisen können, befürchten viele Wellnesshotel-Besitzer, dass ihre Kundschaft ihnen ins Nachbarland abwandert, wo die Saunen geöffnet sind. Dazu kommt das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom vergangenen Freitag, das einem Hotel im Bayerischen Wald gestattete, Sauna und Pool wieder zu öffnen. Zwar gilt das nur für diesen einen Betrieb, allerdings hat man sich in der Staatskanzlei schon öfters an Gerichtsurteilen orientiert.

Den Weg über die Gerichte wählten auch die Reisebusunternehmen. Sie beklagten sich, dass Busfahrten unter den strengen Vorgaben - Maske und Abstand - nicht rentabel und damit nicht möglich seien und verwiesen auf die milderen Regeln in Bus und Bahn. An denen könnte sich auch das Kabinett am Dienstag orientieren. Die Maskenpflicht in Reisebussen würde dann bleiben, das Abstandsgebot aber nicht. Angedacht ist offenbar, dass die neue Regel vom 22. Juni an gilt. Die jetzige Verordnung läuft am kommenden Sonntag aus. Noch mehr finanzielle Unterstützung wie etwa ein zweites großes Konjunkturpaket soll fürs erste nicht auf der Tagesordnung stehen.

Auch neue Regeln für Demonstrationen braucht es nicht, und zwar deshalb, weil es sie schon gibt. Fast unbemerkt wurde letzten Freitag die Verordnung geändert. Bis jetzt gab es hohe Auflagen für Versammlungen. Es sollten maximal 50 Personen sein, die an einem Ort bleiben und nach einer Stunde wieder nach Hause gehen. Auflagen, an die sich kaum jemand hielt, wie die 25 000 Menschen zeigen, die vor Kurzem in München gegen Rassismus auf die Straße gingen. Die Polizei ließ sie gewähren, weil eine Auflösung wohl ein höheres Infektionsrisiko bedeutet hätte und das Versammlungsrecht ein hohes Gut ist.

Seit letztem Freitag fallen die strengen Auflagen, die in der Praxis eh nicht durchgesetzt wurden, weg. Versammlungen unter freiem Himmel sind prinzipiell gestattet. Von den ganzen Auflagen bleibt nur das Abstandsgebot von 1,5 Metern und die vage Vorgabe, die Infektionsgefahr auf ein "vertretbares Maß" zu beschränken. Als erfüllt gilt die Anforderung, wenn maximal 100 Personen teilnehmen und sich nicht bewegen. Die Entscheidung aber liegt, wie auch zuvor, bei den Verwaltungsbehörden. Auch die Regeln für Gottesdienste wurden angepasst. Unter freiem Himmel können nun nicht mehr nur 50, sondern 100 Gläubige an einer Zeremonie teilnehmen.

Die Nöte einer Gruppe scheinen aber vorerst bestehen zu bleiben: Von einer neuen Toiletten-Regelung für Camper war am Montag zumindest nichts zu hören.

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