FAQ zu Ausgangsbeschränkungen:Darf ich im Garten grillen? Eine Motorrad-Tour machen? Zur Eisdiele gehen?

Frühlingshafte Temperaturen in Freiburg

Eis gilt als Stimmungsmacher gegen schlechte Laune.

(Foto: Patrick Seeger/dpa)

In Bayern gelten seit dem 21. März weitreichende Ausgangsbeschränkungen. Die sind auch weiter aktuell trotz der Einigung von Bund und Ländern auf ein Kontaktverbot. Ein Überblick.

Update von Donnerstag, 16. April 2020: Das bayerische Kabinett hat am Donnerstag eine schrittweise Lockerung bekannt gegeben. Unter anderem dürfen ab dem 20. April Baumärkte wieder öffnen. Neu ist auch, dass man Kontakt zu einer Person außerhalb des eigenen Hausstandes haben darf. Einen Überblick über die Lockerungen der Regeln in Bayern finden Sie in dem folgenden Artikel:

Seit dem 21. März gelten in Bayern weitreichende Ausgangsbeschränkungen. Jeder ist angehalten, Kontakte zu anderen, mit denen er nicht zusammen in einer Wohnung lebt, "auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren"; aus dem Haus darf er nur aus "triftigen Gründen", wie es in der entsprechenden Anordnung des Gesundheitsministeriums heißt. Diese Regeln gelten weiterhin, auch wenn sich die Länder und der Bund im Kampf gegen das Coronavirus auf eine etwas andere Linie geeinigt haben. Bayern bleibt bei seiner eigenen.

So übernimmt der Freistaat das vereinbarte Ansammlungsverbot für mehr als zwei Personen nicht. In Bayern gilt weiter: Gemeinsam an die frische Luft darf nur, wer zu einem Hausstand gehört. Das ist also generell strenger, andererseits gilt aber als Ausnahme davon zum Beispiel auch "die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen".

Formal ist die Sache eindeutig: Die Einigung von Bund und Ländern ist nur eine Empfehlung, die einzelnen Punkte müssen dann die Länder selbst umsetzen. Bayern hat bereits am 20. März eine Allgemeinverfügung erlassen, diese gilt weiter, so lange sie nicht aufgehoben oder geändert wird.

Was ist nun erlaubt und was nicht? Die bayerische Staatsregierung beantwortet in einem FAQ viele konkrete Einzelfragen.

Darf ich weiter Lebensmittel einkaufen?

Ja, aber nur alleine. Nehmen Sie nicht die ganze Familie mit zum Einkaufen. Je weniger Menschen im Supermarkt gleichzeitig aufeinandertreffen, desto besser. Wenn sie es nicht alleine schaffen, weil sie z. B. gehbehindert oder fortgeschrittenen Alters sind, darf Ihnen jemand beim Einkauf helfen bzw. für Sie einkaufen gehen.

Kann mein Kind alleine zum Bäcker gehen?

Generell sollten Sie dafür sorgen, dass Ihre Kinder so wenig Außenkontakt wie möglich haben. Gehen Sie selbst und schicken Sie nicht ihre Kinder.

Dürfen getrennt lebende Erziehungsberechtigte einander die gemeinsamen Kinder übergeben?

Minderjährige zu begleiten und das Sorgerecht wahrzunehmen, ist erlaubt. Kinder können deswegen dem jeweils anderen Elternteil übergeben werden.

Ich halte mich aktuell nicht am Wohnort auf. Wie komme ich nach Hause? Muss ich nach Hause?

Die Rückkehr nach Hause ist ein triftiger Grund und somit von der Verfügung gedeckt. Sollten Sie sich derzeit an einem anderen Ort aufhalten (z. B. in der Wohnung der Freundin in einer anderen Stadt), kann es sinnvoll sein, dort zu bleiben.

Darf ich noch Fahrradfahren, allein im Park joggen oder allein spazieren gehen? Darf ich mit dem Auto dorthin fahren?

Ja. Sport, Spazieren gehen und Bewegung an der frischen Luft sind gestattet. Allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung. Bitte halten Sie Abstand. Es ist auch erlaubt, zum Ausgangspunkt eines Spaziergangs mit dem Auto zu fahren. Das gilt zum Beispiel auch für Grabbesuche auf dem Friedhof.

Ich muss zum Arzt, aber habe keinen Termin, weil die Telefone überlastet sind. Darf ich raus?

Arztbesuche bleiben natürlich erlaubt. Bitte klären Sie aber vorher mit dem Arzt auf anderem Weg, zum Beispiel per Mail, ab, ob ein persönlicher Besuch überhaupt nötig ist.

Darf ich Gassigehen mit dem Hund?

Das ist möglich allein oder auch mit anderen Haushaltsangehörigen, sofern keine Gruppe gebildet wird. Der Abstand zu anderen Menschen soll 1,5 Meter betragen.

Darf ich einen Angehörigen oder einen Freund im Krankenhaus besuchen?

Nein. Der Besuch von Krankenhäusern ist untersagt. Ausgenommen sind nur Geburts- und Kinderstationen für engste Angehörige, z. B. ein Besuch des Vaters bei seinem neugeborenen Kind oder der Mutter beim minderjährigen Sohn, sowie Besuche von Palliativstationen und Hospizen. Andere Personen, die im Krankenhaus liegen, dürfen nicht besucht werden.

Darf ich im Garten grillen?

Der eigene Garten darf gemeinsam mit den eigenen Familienangehörigen aus dem eigenen Hausstand genutzt werden, auch zum Grillen. Grillpartys oder ein "nettes Beisammensein" mit weiteren Personen im Garten u. ä. dürfen keinesfalls stattfinden. Nachbarn oder Freunde dürfen nicht eingeladen werden. Und bei der Unterhaltung z. B. über den Gartenzaun gilt: Der Abstand zu anderen Menschen soll 1,5 m betragen.

Ist die Betreuung minderjähriger Kinder durch Freunde, Familienmitglieder oder eine andere Mutter im Wechsel noch möglich? Und wie sieht es mit den Bring- und Abholfahrten aus?

Jeder ist angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Das gilt für alle Altersgruppen, auch für Kinder. Deswegen sollten Kinder eigentlich nicht von Personen betreut werden, die nicht Angehörige des eigenen Hausstandes sind, erst recht nicht im Wechsel. Eine Betreuung von minderjährigen Kindern durch Dritte aus triftigem Grund, insbesondere zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit, ist aber möglich. Die Kinder sollten auch nicht gemeinsam im Garten spielen und dürfen sich auch nicht für Spielenachmittage treffen. Auch Großeltern sollten die Kinder nicht beaufsichtigen, denn für den Besuch mit älteren Menschen gilt ganz besonders, dass Besuche wegen der Ansteckungsgefahr auf ein absolutes Minimum zu beschränken sind. Für Kinder bestimmter Personengruppen ist eine Notfallbetreuung eingerichtet.

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Dürfen meine Kinder mit Kindern aus anderen Familien zusammen spielen?

Auch wenn die Kinder wegen des Schulausfalls nun die meiste Zeit daheim verbringen, ist dies leider nicht möglich. Kontakte zu Menschen außerhalb des eignen Hausstands sollen auf ein Minimum reduziert werden sollen. Dies gilt für alle Altersstufen.

Darf ich den Spielplatz in meiner privaten Wohnanlage benutzen?

Nein. Der Betrieb und die Nutzung von Spielplätzen ist untersagt. Dies gilt auch, wenn der von mehreren Parteien genutzte Spielplatz in einer privaten Wohnanlage nicht abgesperrt ist.

Darf ich mir bei einem Spaziergang ein Eis kaufen?

Ja, das ist möglich. Sie dürfen sich an einer geöffneten Eisdiele, ein Eis mitnehmen. Bitte achten Sie dabei auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern. Für den Verzehr lassen Sie sich bitte nicht in der Nähe der Eisdiele nieder. Andernfalls kann es bei schönem Wetter zu Menschenansammlungen vor der Eisdiele kommen und die Einhaltung des erforderlichen Mindestabstands wäre dann kaum noch möglich.

Ich habe einen alten, alleinstehenden Nachbarn. Darf ich für den weiterhin zum Einkaufen gehen?

Der Einkauf von Lebensmitteln ist weiterhin erlaubt. Die Unterstützung von älteren Menschen beim Einkauf ist sogar erbeten. Erlaubt ist auch der Besuch bei Alten, Kranken und Menschen mit Behinderung, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, im privaten Bereich außerhalb von Altenheimen und Seniorenresidenzen. Für den Besuch bei älteren Menschen gilt aber generell, dass Besuche wegen der Ansteckungsgefahr auf ein absolutes Minimum zu beschränken sind.

Ist es sinnvoll, meine alten Eltern zu mir ins Haus/in die Wohnung zu holen?

Davon wird dringend abgeraten, da ältere Menschen durch eine Ansteckung mit dem Coronavirus besonders gefährdet sind.

Darf ich mein Auto noch zum Inspektions- oder TÜV-Termin in die Werkstatt bringen?

Das Aufsuchen einer Kfz-Werkstatt ist grundsätzlich ein triftiger Grund, aufgrund dessen Sie die Wohnung verlassen können. Allerdings sollten alle Arbeiten, die nicht notwendig sind, auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Wo möglich, ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Es ist sinnvoll, sich bei TÜV-Terminen vorab telefonisch oder per E-Mail über etwaige Änderung in den Öffnungszeiten zu informieren.

Darf ich alleine Spritztouren mit meinem Auto oder Motorrad unternehmen?

Sport, Spazieren gehen und Bewegung an der frischen Luft sind gestattet. Allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung. Das bedeutet nicht, dass es erlaubt ist, mit dem PKW oder dem Motorrad private Spritztouren zu unternehmen.

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