Süddeutsche Zeitung

Corona-Krise:Wer in Bayern jetzt noch aus dem Haus darf

Die Staatsregierung ordnet weitreichende Ausgangsbeschränkungen ab Samstag an. Für wen gelten Ausnahmen, wie wird kontrolliert? Die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Von Kassian Stroh

Im Freistaat Bayern dürfen von Samstag an alle Bewohner nur noch in wenigen Fällen aus dem Haus. Die Staatsregierung hat am Freitagmittag weitreichende Ausgangsbeschränkungen verhängt. Von der Sperre ausgenommen sind der Weg zur Arbeit, zum Einkaufen oder auch zu einem Arzt. Erlaubt sind auch Spaziergänge allein oder mit Familienmitgliedern, aber keine Gruppenbildung in der Öffentlichkeit. Das alles habe das Kabinett in einer Telefonschalte einstimmig beschlossen, teilte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Mittag in einer Pressekonferenz mit. Die Beschränkungen sollen bis zum 19. April 2020 gelten. (Anmerkung der Redaktion: Ursprünglich galten die Regeln für zwei Wochen; am 31. März 2020 beschloss die Staatsregierung, sie bis zum 19. April zu verlängern.)

Was sind die Details der Ausgangsbeschränkung?

Sie gilt von Samstag 0 Uhr an und wird von der Polizei und den Ordnungsdiensten der Kommunen kontrolliert, wie Söder sagte. Bei einem Verstoß droht ein Bußgeld - nach dem Infektionsschutzgesetz sind Strafen von bis zu 25 000 Euro möglich. Die Ausnahme für Arztbesuche gilt nicht für Ergo- oder Logotherapeuten, deren Praxen geschlossen werden, aber in dringenden Fällen für Besuche beim Psycho- oder Physiotherapeuten und auch beim Tierarzt. Weitere Ausnahmen: der Besuch bei Lebenspartner, Alten, Kranken und Behinderten bei ihnen zu Hause, die Begleitung von Kindern, die Begleitung Sterbender sowie Beerdigungen. Im Freien Sport zu treiben, sei weiter erlaubt, sagte Söder - wie eben auch Spaziergänge mit der eigenen Familie oder dem Hund. Söder appellierte aber erneut an die Bevölkerung: "Bleiben Sie zu Hause, gehen Sie nur in Ausnahmefällen nach draußen." Man solle auch daheim keine Partys mehr feiern, auch beispielsweise nicht die Nachbarskinder zu sich einladen.

Was hat die Staatsregierung an weiteren Regeln beschlossen?

Alle Restaurants werden jetzt generell geschlossen, für sie galten bisher eingeschränkte Öffnungszeiten. Erlaubt sind nur noch die Ausgabe von Essen-to-go, an Drive-in-Schaltern oder Essenslieferungen nach Hause. Zudem werden nun auch Friseursalons sowie Bau- und Gartenmärkte geschlossen, die bislang noch offen waren. Bewohner in Alten- und Pflegeheimen dürfen nur noch besucht werden, wenn sie im Sterben liegen. Besuche im Krankenhaus sind nur noch in drei Fällen erlaubt: bei Sterbefällen, für Eltern, die ihr krankes Kind sehen wollen, und für Väter, die ihr neugeborenes Kind und die Mutter besuchen.

Warum verhängt die Staatsregierung weitgehende Ausgangsbeschränkungen?

Alle Behörden in Deutschland und auch die Staatsregierung, wie Söder sagt, verfolgen die Strategie, dass man die rapide Zunahme der Coronavirus-Infektionen, soweit es nur gehe, verlangsamen müsse. Vor allem um Zeit zu gewinnen, um das Gesundheitssystem zu rüsten für eine Vielzahl neuer Covid-19-Patienten. Das betrifft vor allem die Krankenhäuser. 4000 Betten für eine Intensivversorgung gibt es laut Staatsregierung derzeit in den bayerischen Kliniken; die Zahl will sie verdoppeln, so das zuletzt ausgegebene Ziel - denn reichen würden die 4000 nicht.

Es geht aber auch um niedergelassene Ärzte und Gesundheitsämter, die zum Beispiel weit mehr Schutzausrüstungen brauchen als sie bislang haben. Auch die Kapazitäten in den Labors für Tests auf das Coronavirus sollen ausgebaut werden. Diese Verlangsamung funktioniert nur, so die überwiegende Meinung der Experten, wenn sich möglichst wenige Menschen begegnen. Deshalb nun Ausgangsbeschränkungen als sehr weit reichendes Instrument. "Wir müssen versuchen, die Welle der Infektionen zu brechen", sagte Söder.

Welche Instrumente wurden bislang gewählt?

Vor einer Woche, am Freitag, hat die Staatsregierung angeordnet, alle Schulen und Kindertagesstätten für fünf Wochen zu schließen. Am Montag wurde nicht nur der landesweite Katastrophenfall ausgerufen, sondern auch verkündet, dass von Dienstag an alle Freizeiteinrichtungen schließen müssen, von Mittwoch an alle Geschäfte mit Ausnahme derer, die für die alltägliche Versorgung notwendig sind; Restaurants und Kantinen bekamen deutliche Einschränkungen. Auch andere öffentliche Einrichtungen wie Bibliotheken und Kulturbetriebe haben seit dieser Woche geschlossen, die Ämter bieten kaum noch Publikumsverkehr an.

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Waren diese Regelungen nicht ausreichend?

In den Augen der Staatsregierung nicht. Denn es war schon die ganze Woche über zu beobachten, wie sich bei frühlingshaftem Wetter zum Beispiel vor Eisdielen, in Parks oder an Flüssen wie der Isar in München nach wie vor viele Menschen trafen - trotz aller gegenteiligen Appelle der Regierungen und Experten. Am Montag hatte Söder noch gesagt: "Es gibt keine Ausgangssperre." Am Dienstag sagte er, er hoffe, "dass die jetzigen Einschränkungen reichen". Am Mittwoch schloss er eine Ausgangssperre nicht mehr aus. Am Donnerstagvormittag sagte er im Landtag deutlich, dass er entschlossen sei, eine solche zu verhängen, sollte die anderen, bereits beschlossenen Maßnahmen nicht greifen. Das ist nun der Fall, wie er sagte.

Will die Staatsregierung die Ausgangsbeschränkungen zu einer generellen Sperre ausweiten, also etwa auch Spaziergänge verbieten?

"Weitergehende Maßnahmen sind denkbar", sagte Söder, etwa Kommunen ganz oder teilweise abzuriegeln - so wie es seit Mittwoch in Mitterteich in der Oberpfalz der Fall ist. Söder betonte allerdings, dass im Freistaat von Samstag an Ausgangsbeschränkungen gälten, nicht aber eine Ausgangssperre; das würde nach sich ziehen, dass niemand mehr die eigene Wohnung verlassen dürfte. Zu diesem Mittel hatte etwa China gegriffen.

Warum verkündet Bayern solche Beschränkungen, nicht aber alle Bundesländer gemeinsam?

Für die Bekämpfung einer Epidemie sind in Deutschland die Bundesländer zuständig. Zwar beteuerte Söder zuletzt immer wieder, ihm sei ein bundesweit einheitliches Vorgehen am liebsten. Auch am Freitag sagte er, er wolle "kein Kompetenz-Wirrwarr". In diesem Fall aber preschte der Freistaat voran, ohne auf eine für Sonntag geplante Besprechung der Länder mit der Bundesregierung zu warten. Man müsse jetzt entscheiden, sagte Söder - und er verwies auf die besondere Lage Bayerns als "Grenzregion" und die Nähe zu ebenfalls sehr stark von der Coronavirus-Pandemie betroffenen Ländern wie Österreich, das ähnliche Verbote verhängt hat. Zugleich habe die Staatsregierung in den vergangenen Tagen die Forderung vieler Bürger nach strengeren Maßnahmen erreicht - und die Bitte der Kommunalpolitiker, landesweit einheitliche Regeln zu treffen.

Hier ist der Text der sogenannten Allgemeinverfügung des Gesundheitsministeriums, die das alles regelt, abzurufen.

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