Corona-Krise:Das Leben wird ein wenig leichter

Zahlreiche Beschränkungen werden nun in Bayern wieder gelockert, etwa in den Gaststätten und bei der Kinderbetreuung. Ein Überblick

Ab Montag wird das Leben in Bayern für gestresste Eltern, Kinder, Wirte und Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen ein Stück leichter. Mit der neuen Lockerungsrunde der wegen der Corona-Pandemie verhängten Beschränkungen dürfen Gaststätten auch wieder ihre Innenbereiche nutzen, Kindergärten werden für die Vorschulkinder geöffnet und Alten- und Pflegeheime können wieder neue Bewohner aufnehmen.

Gastronomie und Tourismus

Nach der Öffnung der Bier- und Wirtsgärten am vergangenen Montag folgen nun die Innenräume. Auch hier gelten die Hygieneregeln, also unter anderem der Mindestabstand von 1,50 Meter, Maskenpflicht, solange man nicht am Tisch sitzt, und die namentliche Registrierung einer Person pro Gruppe. Diese darf weiterhin aus maximal zwei Hausständen bestehen. Neu ist die Lockerung der Öffnungszeiten: Im Inneren geht es bis 22 Uhr. Biergärten dürfen weiterhin nur bis 20 Uhr offen sein. Ministerpräsident Markus Söder kündigte aber auf dem CSU-Parteitag am Freitag eine Verlängerung der Öffnungszeiten für Außenbereiche "ab der Pfingstwoche" bis 22 Uhr an. Vom 30. Mai an, also pünktlich zum Pfingstwochenende, dürfen in Beherbergungsbetrieben wie Hotels, Pensionen, und Ferienwohnungen wieder Touristen empfangen werden. Dies gilt auch für Campingplätze, allerdings müssen die Wohneinheiten über eine eigene Sanitäreinrichtung verfügen. Ab dem Pfingstwochenende dürfen auch andere Tourismusbetriebe wieder mit Sicherheitsauflagen loslegen: zum Beispiel Freizeitparks, Stadt- und Gästeführungen, touristischer Bus- und Bahnverkehr sowie Seilbahnen und die Fluss- und Seenschifffahrt.

Kinderbetreuung

Offiziell nennt sich das Vorgehen weiterhin Notbetreuung, doch alle Vorschulkinder dürfen wieder den Kindergarten besuchen - auch wenn ihre Eltern nicht in systemrelevanten Berufen arbeiten. Auch ihre Geschwister dürfen mitkommen, laut Familienministerin Carolina Trautner (CSU), weil dadurch keine neuen Infektionsketten aufgemacht würden. Zudem dürften Großtagespflegen wieder öffnen - mit maximal zehn Kindern, die von zwei oder drei Personen betreut werden.

Alten und Pflegeheime

Der generelle Aufnahmestopp für Alten- und Pflegeheime sowie für stationäre Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen wird aufgehoben. Ob neue Bewohner einziehen können, sollen die Einrichtungen selbst entscheiden, unter anderem abhängig von den örtlichen Gegebenheiten. Jede Einrichtung braucht dafür ein individuelles Schutzkonzept.

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