Corona in Bayern:"Wir tun, was notwendig ist"

Corona in Bayern: Zutritt nur mit Maske? Die einzelnen Länder lockern die Regeln unterschiedlich schnell.

Zutritt nur mit Maske? Die einzelnen Länder lockern die Regeln unterschiedlich schnell.

(Foto: Armin Weigel/dpa)

In den Schulen gilt wieder die Maskenpflicht, die Krankenhausampel wird verschärft: Bayerns Ministerpräsident Söder kündigt strengere Corona-Regeln an. Schon ab Samstag könnte sich einiges ändern. Die wichtigsten Fragen.

Von Andreas Glas

Bevor Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Mittwoch schärfere Corona-Regeln verkündet, macht er deutlich, wie schwierig die Lage in Bayern ist. In den bundesweiten Top 25 der Corona-Hotspots seien 16 bayerische Landkreise und kreisfreie Städte vertreten. Erschwerend hinzu komme, dass 4,6 Millionen Menschen in Bayern nicht geimpft seien - etwa ein Drittel also. "Sehr, sehr besorgniserregend" nennt Söder die Situation. Auch Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) zeichnet ein ernstes Bild der Lage in den Kliniken, deren Intensivstationen in einigen Regionen überlastet sind. "Deswegen mussten wir heute handeln", sagt Holetschek.

Was ändert sich für Schülerinnen und Schüler?

Nach den Herbstferien, also von kommendem Montag an, gilt an allen Schulen im Freistaat wieder eine Maskenpflicht. Die Kinder an Grundschulen müssen dann für eine Woche eine Maske tragen, in weiterführenden Schulen gilt die Regel für zwei Wochen. Die Maskenpflicht gilt überall im Schulgebäude, auch im Unterricht - aber nicht auf dem Pausenhof. An Grundschulen reichen Stoffmasken, an den übrigen Schulen müssen medizinische Masken getragen werden. Die Maskenpflicht gilt als Schutzmaßnahme, weil nach den Herbstferien viele Reiserückkehrer aus dem Ausland an die Schulen kommen. Was dann ebenfalls neu ist: Infiziert sich eine Schülerin oder ein Schüler mit dem Coronavirus, muss die gesamte Klasse eine Woche lang jeden Tag getestet werden. Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) appellierte an die Eltern, sich und ihre Kinder noch vor Schulbeginn am Montag testen zu lassen.

Was passiert, wenn die bayerische Krankenhausampel auf Gelb springt?

Bislang galt: Die gelbe Warnstufe ist erreicht, wenn im Freistaat binnen sieben Tagen mehr als 1200 Patientinnen und Patienten mit Corona-Infektion in Krankenhäusern behandelt werden müssen. Dieser Automatismus gilt weiterhin, doch kommt ein zweiter hinzu. Demnach springt die Ampel auch dann auf Gelb, wenn landesweit mehr als 450 Intensivbetten mit Covid-Infizierten belegt sind. Trifft eine der zwei Voraussetzungen zu, tritt in ganz Bayern wieder eine FFP2-Maskenpflicht in Kraft. Zudem gilt dann überall dort die 3-G-Plus-Regel, wo derzeit die 3-G-Regel gilt. Das heißt, dass neben Genesenen und vollständig Geimpften nur noch Menschen mit negativem PCR-Test Zugang haben. Ein negativer Antigen-Schnelltest ist dann nicht mehr genug. Eine Ausnahme gilt für Hochschulen und Bibliotheken, hier gilt weiter die 3-G-Regel. Wo derzeit 3G Plus gilt, tritt bei Erreichen der gelben Warnstufe die 2-G-Regel in Kraft, etwa in Clubs und Diskotheken. In Supermärkten und im öffentlichen Personenverkehr braucht es auch künftig weder Test noch Impfung.

Was gilt, wenn die Ampel auf Rot schaltet?

Die rote Stufe ist erreicht, wenn bayernweit mehr als 600 Intensivbetten mit Corona-Infizierten belegt sind. Dann wird die 2-G-Regel überall im Freistaat deutlich ausgeweitet. Ausgenommen bleiben Gastronomie, Hotels und etwa Friseure - hier gilt 3G Plus auch bei Stufe Rot. In Hochschulen und Bibliotheken bleibt alles bei den derzeitigen Regeln, ebenso in Supermärkten und im öffentlichen Personenverkehr. Am Arbeitsplatz dagegen wird sich etwas ändern. In Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten gilt bei Rot die 3-G-Regel für Mitarbeitende, die Kontakt zu anderen Personen haben. Wer ungeimpft ist, muss sich zweimal pro Woche testen lassen. Es genügt ein einfacher Schnelltest.

Wann ist damit zu rechnen, dass die Ampel umspringt?

Am Mittwoch waren im Freistaat laut Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) insgesamt 488 Intensivbetten mit Corona-Infizierten belegt - womit die gelbe Ampelfarbe (450) erreicht wäre. Hält die Infektionsdynamik an, ist also zu erwarten, dass strengere Regeln für ganz Bayern bereits von diesem Samstag an gelten, wenn die geänderte Infektionsschutzverordnung in Kraft tritt. Bleibt es bei der aktuellen Dynamik, könnte in wenigen Wochen auch die rote Stufe erreicht sein.

Was geschieht in den Corona-Hotspots?

Mit der geänderten Infektionsschutzverordnung gibt es neben der landesweiten Krankenhausampel auch wieder regional unterschiedliche Automatismen. Sind in einem Landkreis, der zu einem Leitstellenbereich gehört, mindestens 80 Prozent der Intensivbetten belegt und liegt die Sieben-Tage-Inzidenz dort über der 300er-Marke, gelten im Landkreis die Regeln, die bei einer bayernweit roten Krankenhausampel gelten würden. Einige Landkreise haben allerdings schon strengere Regeln eingeführt.

Werden die neuen Regeln kontrolliert?

Ja. Die Staatsregierung hat angekündigt, insbesondere die Einhaltung der Regeln für 3G, 3G Plus und 2G bei Veranstaltungen oder in der Gastronomie streng zu kontrollieren und Verstöße konsequent zu bestrafen.

Was tut der Freistaat, um die Impfungen zu beschleunigen?

Laut Ministerpräsident Söder handelt es sich bei etwa 90 Prozent der Corona-Intensivpatienten in Bayern um Ungeimpfte. "Wenn sich das Impfen nicht verbessert, stehen wir vor schwierigen Zeiten", sagte Söder. Wichtig sei, dass alle bereits geimpften Menschen rasch eine Auffrischung bekämen. "Der Booster ist der beste Schutz", sagte Söder und kündigte an, sich auch selbst bald ein drittes Mal impfen zu lassen. Als sinnvoll bezeichnete er zudem, dass sich geimpfte Menschen einem Antikörpertest unterziehen, um herauszufinden, ob ihr Impfschutz nachgelassen habe.

Wird es womöglich doch wieder einen Lockdown geben?

Nein, versicherte Söder am Mittwoch. Auch private Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte wie in Baden-Württemberg lehnte er ab. "Wir tun, was notwendig ist", sagte Söder. Es gehe aber auch darum, eine Spaltung der Gesellschaft zu verhindern.

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