Corona-Schließung:Ladenöffnung beschäftigt Gerichte

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Dürfen große Geschäfte öffnen, wenn sie sich auf eine Fläche von 800 Quadratmetern beschränken? Die bayerischen Verwaltungsrichter treffen gegensätzliche Entscheidungen.

Von Kassian Stroh, München

Von Montag an dürfen in Bayern alle Geschäfte wieder aufmachen, sofern sie nicht größer als 800 Quadratmeter sind. Aber darf ein größerer Laden öffnen, wenn er nur einen 800 Quadratmeter großen Teil zugänglich macht? Zu dieser Frage liegen nun die ersten Urteile in Bayern vor, und die Richter kommen zu widersprüchlichen Ergebnissen. Die Verwaltungsgerichte Ansbach und Augsburg haben am Freitag der Bekleidungskette Wöhrl untersagt, ihre Filialen in Nürnberg und Augsburg zu öffnen, auch wenn sie sie verkleinert. Das Gericht in Würzburg hingegen hat Wöhrl genau dies erlaubt - und zwar für zwei Filialen in Würzburg und eine in Schweinfurt.

Die Grenze von 800 Quadratmetern folge einer entsprechenden Kategorie im Baurecht, so der Beschluss aus Ansbach. Geschäfte, die größer seien, hätten demnach "eine erhöhte, auch überörtliche, Anziehungskraft" - und diese "Sogwirkung" bleibe bestehen, auch wenn die Fläche verkleinert werde. Sprich: Die Leute kommen trotzdem. Und somit stiegen die "Kontaktmöglichkeiten im öffentlichen Raum und zugleich das Risiko auch einer überörtlichen Verbreitung des Virus". Das Ansbacher Gericht folgt damit der Intention der Staatsregierung, Menschenmassen in Innenstädten zu verhindern.

Ganz anders die Argumentation der Richter in Würzburg: Trenne man eine Teilfläche von höchstens 800 Quadratmetern ab, "so verringert sich typischerweise dessen Attraktivität, da auf einer begrenzten Fläche auch zwangsläufig nur ein begrenztes Sortiment angeboten werden kann". Das lade weniger zum Einkaufen ein, heißt es in den beiden Beschlüssen vom Freitag. Und in der Verordnung sei eine Abtrennung nicht explizit verboten. Alle vier Beschlüsse ergingen in Eilverfahren, und es werden viele folgen. Zum Thema sind bayernweit viele Verfahren anhängig, die vermutlich kommende Woche entschieden werden.

© SZ vom 25.04.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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