Gastronomie und Corona:Aiwanger will den Zapfhahn aufdrehen

Ausgehen in München nach Lockerungen in der Corona-Krise, 2020

Im Münchner Gärtnerplatzviertel, wie hier im Bild das Lokal "Ferdings", zieht wieder Leben ein. Anderswo sind die Bars und Kneipen noch dicht.

(Foto: Stephan Rumpf)

Bars und Kneipen sind weiterhin geschlossen, obwohl Restaurants längst wieder Gäste bewirten dürfen. Bayerns Wirtschaftsminister legt sich in der Frage erneut mit dem Koalitionspartner CSU an.

Von Lisa Schnell und Kassian Stroh

Wer schon mal mit Kindern wandern gegangen ist, der kennt die Frage: "Wann sind wir da?" Und auch die Antwort der Eltern: "Bald, nur noch ein bisschen." Und nach ein bisschen dann? "Nur noch ein bisschen." So ähnlich fallen die Antworten von Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger aus, wenn ihn Wirte und Kneipenbesitzer fragen: "Wann dürfen wir wieder öffnen?" - "Im Sommer", sagte Aiwanger Anfang Mai. Mitte Juni dann: noch zwei Wochen. Und jetzt, nach zwei Wochen: "Im Juli."

Man kann nun sagen, Aiwanger tut sich schwer, seine Versprechen zu halten. Man könnte aber auch seine Hartnäckigkeit loben. Wie man es auch hält, eines ist klar: Der Chef der Freien Wähler will, dass die Kneipen wieder aufmachen, und zwar "je eher, desto besser". So sagt das Aiwanger am Donnerstag. Ministerpräsident Markus Söder dagegen hört sich da - wie gewohnt - vorsichtiger an: Ja, man könne auch über die Öffnungen von Schankwirtschaften reden, "aber eben nicht überstürzt". Damit, dass das Kabinett nächsten Dienstag eine Öffnung beschließt, dürfe nicht gerechnet werden, heißt es aus Kreisen in der Staatskanzlei. Es ist das alte Spiel in der Koalition: Die Freien Wähler drängen auf Öffnungen, die CSU verweist auf Umsicht und Vorsicht. Auf der einen Seite werden Hoffnungen geweckt, die auf der anderen Seite gleich wieder eingefangen werden. Und beide meinen, gute Argumente auf ihrer Seite zu haben.

Bars und Kneipen dürfen derzeit nur im Freien bewirten - außer, sie nutzen ein Schlupfloch: Wenn zubereitete Speisen mit im Angebot sind, können sie von den Behörden wie Speiselokale behandelt werden. Salzstangen auf dem Tresen reichen dafür nicht, eine aufgewärmte Tiefkühlpizza aber schon. Allerdings scheint die Umwidmung von der Bar in ein Speiselokal nicht in allen Städten gleichermaßen einfach zu gehen. In München werde "ein sehr großzügiger Maßstab angelegt", teilt das Kreisverwaltungsreferat mit; eine neue Konzession sei dafür erst einmal nicht nötig, das kläre man dann am Ende der Corona-Einschränkungen. In Nürnberg dagegen nimmt es die Leiterin des städtischen Ordnungsamts, Katrin Kurr, da schon genauer. Um eine Schankwirtschaft zum Speiselokal zu machen, brauche es eine neue Konzession - und das dauere.

Etwa 5000 Bars, Kneipen und Diskotheken seien trotz des Schlupflochs noch geschlossen, schätzt Aiwanger. Warum, das ist ihm nicht ganz ersichtlich: "Wer zum Essen gehen kann, der kann auch zum Trinken gehen." Er will deshalb, dass für Bars und Kneipen dieselben Regeln gelten wie für Restaurants: Maske auf, bis man am Platz ist, und eineinhalb Meter Abstand zwischen den Gruppen. Das sei eine Möglichkeit, "Geselligkeit geordnet über die Bühne zu bringen". Für Aiwanger ist das besser als die ungeordnete Geselligkeit, wie sie in München oder Regensburg gerade zu beobachten ist, wenn sich große Gruppen an der Isar oder auf Plätzen sammeln. Oder wenn sich Leute zu Hause treffen, "wo wir überhaupt keine Sicht drauf haben". Darin, dass der Wunsch nach Nähe mit der Zahl der konsumierten Getränke eher steigt als sinkt, sieht Aiwanger im Gegensatz zu Söder kein Problem. Zudem bewegen sich Menschen in Bars ganz anders als in Restaurants. Einen festen Platz gibt es oft nicht, man schaut mal bei der einen Gruppe vorbei und mal bei der anderen. Dass die Leute da immer ihre Maske aufsetzen, bezweifeln sie in der CSU.

Wenn sich CSU und FW uneinig waren, entschieden zuletzt oft die Gerichte - etwa bei der Sperrstunde für Biergärten und Speiselokale. Auch Klagen von Barbesitzern liegen schon vor. In Regensburg etwa wurde vergangene Woche ein Eilantrag einer Kneipenbetreiberin abgelehnt. Allerdings urteilten die Richter nicht, ob die Zwangsschließung generell zulässig ist; sie sagten lediglich, für diese Frage hätte sich die Frau an die nächsthöhere Instanz, den Verwaltungsgerichtshof, wenden müssen. Der hatte erst vor zwei Wochen die allgemeine Corona-Sperrstunde von 22 Uhr gekippt, weil sie angesichts der niedrigen Infektionszahlen nicht mehr verhältnismäßig sei. In Sachen Schankwirtschaften sind dort bislang aber keine Verfahren anhängig.

Anders beim Verwaltungsgericht Ansbach: Dort klagt seit Mittwoch das Nürnberger Striptease-Lokal "Böhmische Haube". Der Betrieb biete Speisen an, dürfe also öffnen, argumentiert Rechtsanwalt Christopher Eibner, der sich auch die grundsätzliche Klärung der Frage wünscht, ob Zwangsschließungen noch verhältnismäßig seien. Das Nürnberger Ordnungsamt will sich zu Details des Falls nicht äußern, sagt nur so viel: Kern des Streits sei die Frage, ob es sich um ein Speiselokal handele. Soll heißen: Die Grundsatzfrage, ob Kneipen wieder öffnen dürfen oder nicht, werde gar nicht geklärt. Ob ein Urteil dazu das Zeug dazu hat, die jetzige Regelung zu kippen, ist daher fraglich.

Immerhin, auf einen anderen Wunsch Aiwangers ging Söder ein. Wenn alles stabil bleibe, könne er sich vorstellen, die erlaubte Zahl von Besuchern bei Veranstaltungen zu erhöhen, sagt der Ministerpräsident. Aiwanger scheint das Hoffnung zu machen. Er meint: Auch bei den Bars könne die CSU "bald nicht mehr Nein sagen".

Zur SZ-Startseite

Coronavirus-Newsblog für Bayern
:Personen-Obergrenze für private Partys: Wie viele dürfen noch feiern?

Bayern schließt angesichts steigender Corona-Infektionen neue Auflagen nicht aus. Schon wieder gibt es Probleme bei den Tests an den Autobahnen. Alle Entwicklungen im Newsblog.

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: