Urteil am Landgericht Coburg:Lebenslange Haft für Tötung von Ex-Freundin und deren Kind

Urteil am Landgericht Coburg: In dieser Asylbewerberunterkunft in Kronach hatte der nun Verurteilte seine Ex-Freundin und dessen kleine Tochter getötet.

In dieser Asylbewerberunterkunft in Kronach hatte der nun Verurteilte seine Ex-Freundin und dessen kleine Tochter getötet.

(Foto: Ferdinand Merzbach/dpa)

Der heute 35-Jährige hatte in einer Kronacher Asylunterkunft seine ehemalige Freundin und deren zwei Jahre alte Tochter erstochen. Das Gericht stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest.

Wegen der Tötung seiner Ex-Freundin und deren zwei Jahre alter Tochter ist ein Mann in Coburg zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Coburger Landgericht wertete die Taten als Mord und Totschlag. Zusätzlich stellte die Strafkammer die besondere Schwere der Schuld fest. Dadurch könnte der Täter nur in einem Ausnahmefall bereits nach 15 Jahren zur Bewährung freikommen.

Die Staatsanwaltschaft hatte den Mann ursprünglich wegen eines Doppelmordes angeklagt. Der Marokkaner hatte Pfingsten vergangenen Jahres in einer Asylbewerberunterkunft in Kronach die aus Eritrea stammende Frau und ihre Tochter erstochen. Vor Gericht hatte der Mann eine Mordabsicht bestritten. Er habe seine Ex-Partnerin lediglich verletzen wollen, sagte der 35-Jährige. Letztlich sah das Gericht die Tat bei der 31 Jahre alten Frau als Totschlag und die Tötung des kleinen Mädchens als Mord an. Die Richterin verglich die Tat an dem Kind mit einer Hinrichtung.

Der Verteidiger des Mannes hatte versucht, die von der Staatsanwaltschaft beantragte Strafverschärfung durch die besondere Schwere der Schuld zu verhindern. Der Anwalt verwies darauf, dass sich sein Mandant nach der Bluttat bei einem Suizidversuch selbst schwerste Verletzungen beigebracht habe. Der Angeklagte sei "äußerlich und innerlich für sein Leben lang gebrandmarkt", meinte der Verteidiger.

Der Mann hatte sich mit flüssigem Grillanzünder übergossen und angezündet. Es gerieten auch Räume der Unterkunft in Brand, weswegen der Mann auch wegen Brandstiftung verurteilt wurde. Der Angeklagte überlebte schwer verletzt und ist bis heute von den Brandverletzungen gezeichnet. Der Prozess hatte im Frühjahr begonnen. Wegen des schlechten Gesundheitszustands des Angeklagten waren Prozesstage sogar im Krankenzimmer des Mannes im Klinikum Bayreuth abgehalten worden.

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