Ecstasy-Prozess in WeidenGift in der Champagnerflasche: Angeklagter kommt frei

Seit Anfang Dezember läuft in Weiden der Prozess wegen der mit MDMA gefüllten Champagnerflaschen.
Seit Anfang Dezember läuft in Weiden der Prozess wegen der mit MDMA gefüllten Champagnerflaschen. Armin Weigel/dpa

Der 46-Jährige soll eigentlich für den Tod eines Mannes verantwortlich sein, der 2022 von einer mit der hochgiftigen Droge MDMA gefüllten Flasche getrunken hat. Doch nun setzt das Gericht den Beschuldigten überraschend auf freien Fuß.

Im Prozess um eine vergiftete Champagnerflasche hat das Landgericht in Weiden den Angeklagten freigelassen. Wie ein Gerichtssprecher berichtete, besteht nach Ansicht der Strafkammer kein dringender Tatverdacht mehr. Mehrere Medien hatten über die Freilassung des 46-Jährigen berichtet, nachdem zuvor in dem Verfahren der Hauptbelastungszeuge vernommen worden sei.

In dem Prozess geht es darum, dass eine mit der flüssigen, hochgiftigen Droge MDMA gefüllte Flasche als angeblicher Champagner in einem Weidener Lokal ausgeschenkt wurde, was zum Tod eines Mannes führte. Eine Gruppe hatte im Februar 2022 in dem Lokal gefeiert und den Champagner bestellt. Dass die Flasche manipuliert und mit der Droge gefüllt war, war den Ermittlern zufolge für das Personal nicht zu erkennen. Sieben weitere Gäste tranken ebenfalls davon und wurden verletzt.

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Angeklagt ist ein Niederländer, der nach Ansicht der Staatsanwaltschaft die manipulierten Flaschen in einem Lagerhaus in seiner Heimat deponiert haben soll. Der Betreiber des niederländischen Lagerhauses soll dann im Jahr 2019 mehrere Champagnerflaschen im Internet verkauft haben, ohne zu wissen, dass diese mit MDMA gefüllt waren. Die Substanz ist auch als Wirkstoff der Droge Ecstasy bekannt. Dem 46-Jährigen werden fahrlässige Tötung und bandenmäßiger Drogenhandel zur Last gelegt.

Der Prozess könnte bis zur kommenden Woche abgeschlossen werden. Nach Angaben des Gerichtssprechers ist zunächst noch eine Zeugenvernehmung geplant, danach gebe es noch weitere Termine. Konkret stehe aber bislang nicht fest, wann die Plädoyers gehalten werden und das Urteil verkündet wird. Nach der Entscheidung der Strafkammer, kurz vor Ende der Beweisaufnahme den Haftbefehl aufzuheben, kann der Angeklagte nun auf einen Freispruch hoffen.

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