Ceta-Volksbegehren:Verfassungsgerichtshof sagt Nein

Die Staatsregierung muss kein Volksbegehren zum umstrittenen Freihandelsabkommen Ceta durchführen. Das entschied am Mittwoch der Bayerische Verfassungsgerichtshof. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung eines Volksbegehrens seien nicht gegeben, so die Richter. Mit einer Ratifikation des Handelsabkommens würden keine Hoheitsrechte auf die Europäische Union (EU) übertragen. Damit folgten die Richter der Linie des bayerischen Innenministeriums, das dem Volksbegehren die Zulassung verweigerte hatte - und entkräfteten ein zentrales Argument der Ceta-Kritiker. Diese wollten per Volksbegehren und notfalls per Volksentscheid die Staatsregierung dazu verpflichten, im Bundesrat gegen das Abkommen zwischen der EU und Kanada zu stimmen. Das bayerische Nein sollte eine Kettenreaktion im Bund auslösen und Ceta so zum Scheitern bringen.

Für diesen Plan hatte im vergangenen Sommer ein breites Anti-Ceta-Bündnis - darunter Gewerkschaften, Naturschützer und die Katholische Arbeitnehmerbewegung - bayernweit geworben. Das Bündnis reichte schließlich etwa 30 000 Unterschriften beim Innenministerium ein, mehr als die für ein Volksbegehren notwendigen 25 000 Stimmen. Weil das Innenministerium die Zulassung ablehnte, landete der Fall automatisch vor dem Verfassungsgerichtshof. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) fühlte sich am Mittwoch durch dessen Urteil bestätigt: "Unsere Position war klar", nämlich dass Ceta "eindeutig nicht in die Landeszuständigkeit fällt".

Die Ceta-Kritiker sind enttäuscht. "Es wäre eine große Chance gewesen, die bayerischen Bürger bei einer so elementaren Entscheidung einzubeziehen", sagte Sprecher Simon Strohmenger. Das Bündnis wolle nun ähnliche Initiativen in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein unterstützen. Außerdem behalte man sich vor, das Volksbegehren neu einzureichen. "Wir haben noch 50 000 Unterschriften in der Hinterhand", so Strohmenger. Auch die Opposition im Landtag bedauerte die Entscheidung des Gerichts. Franz Schindler (SPD) nannte die Argumentation, dass mit Ceta keine Hoheitsrechte auf die EU übertragen würden, "wenig überzeugend". Michael Piazolo (Freie Wähler) kündigte an, "einen mit dem Volksbegehren wortgleichen Gesetzentwurf" im Landtag zur Abstimmung zu stellen.

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