Der Landwirt Josef Bayer bewirtschaftet in Bernsroth, im Kreis Kronach, ein Hanffeld zum Selbstpflücken. Die Pflanzen gedeihen prächtig, das Dickicht rechtlicher Hürden aber ebenso.
SZ: Herr Bayer, sind Sie bereit, können wir sprechen?
Josef Bayer: Passt schon, mir geht's bloß nicht so gut. Die Nacht war hart. Ich leide, seit ich Kleinkind bin, unter einem Reizdarm und behandle das mit Hanf. Mit dem daraus gewonnenen Cannabidiol, dem CBD-Öl. Das hilft mir normalerweise hervorragend. Aber es bleibt trotzdem schwer. Zumal so viel passiert ist in den letzten Monaten, ein ewig zehrender Rechtskampf.
Rechtskampf?
Können Sie sich kaum vorstellen. Ich versuch' halt, mein Projekt durchzuziehen. Da sind so viele Behörden involviert, jeder sagt was anderes. Ich muss ständig versuchen, mein Recht zu erkämpfen. Das geht an die Substanz, geistig wie körperlich.
Das heißt: Sie dürfen gar nicht anbauen?
Doch. Aber ich hatte ja ursprünglich das Ziel, meine unverarbeiteten Hanfblüten an Privatkunden zu verkaufen. Das hat 2017 das Landratsamt gutwillig bestätigt, die waren wohl in der Sache nicht so rechtskundig. Als ich mein Hanffeld dann beworben habe, hat sich die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Dann ging der Zinnober los. Gut, was im Gesetzestext steht, ist mir inzwischen auch klar: Unverarbeitete Blüten, auch wenn es Nutzhanfblüten sind und auch wenn der relevante THC-Gehalt, also der Anteil von sogenannten psychoaktiven Substanzen, unter 0,2 Prozent liegt, dürfen trotzdem nicht an Privatpersonen abgegeben werden. Da bei der unverarbeiteten Blüte der Missbrauch zu Rauschzwecken nicht ausgeschlossen ist.
Sie können das auswendig.
Inzwischen schon. Mir hat die Bundesopiumstelle gesagt: Wenn ich die Blüten verarbeite und mit anderen Teeprodukten mische, dann geht das. Es muss nur nicht mehr entmischbar sein. Das Bundesamt für landwirtschaftliche Ernährung wiederum verstehe ich so, dass Missbrauch bei meinen Hanfpflanzen ausgeschlossen ist. Man müsste meine Blüten kiloweise konsumieren, es gäbe immer noch keinen Rausch. Würde man's rauchen, würde es nur ekelhaft schmecken.
Sind Sie Bauer oder eher Rechtsgelehrter für Cannabisfragen inzwischen?
Beides, diese Zusatzqualifikation habe ich mir angeeignet. Und wo Sie in juristischen Hanffragen hinschauen: vieles Graubereich!
Werden Sie kontrolliert von der Polizei?
Nichts dergleichen. Ich war selbst bei der Polizei und hab' die Beamten eingeladen. Bei uns kommt zwar mal die Streife vorbei. Aber nach dem Hanffeld nicht öfters als davor.
Also kann man jetzt auf Ihrem Hanffeld ernten und das auch mitnehmen?
Sie als Privatmensch? Nein. Sie dürfen ernten, müssen das dann aber bei mir abliefern.
Ich ernte also für Sie.
Mein Plan war, dass ich das Geerntete dann zu Tee verarbeiten kann. So habe ich das vor zwei Tagen im Landratsamt versucht zu erklären. Ich durfte eine halbe Stunde lang erklären. Der Stand ist jetzt schwebend.
Die Zukunft ist also grundsätzlich offen.
Leider. Was schlimm ist, demnächst ist auch die zweite Hanfsorte reif. Wir sind ein riesiger Erdbeerbetrieb, ich kann nicht alle Kraft auf Hanffragen verwenden. Im Hanf liegt aber die Zukunft unseres Betriebs, bin ich überzeugt davon. Das ist eine der nachhaltigsten Pflanzen, die es gibt für die Landwirtschaft.