Seit dem 1. Juli ist es bundesweit erlaubt, Cannabis in speziellen Vereinen anzubauen. Seither sind in Bayern sieben Anträge für gemeinschaftlichen Cannabisanbau eingegangen. Die Anträge seien allesamt unvollständig gewesen, weshalb noch keine Genehmigung erteilt worden sei, sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) am Dienstag nach der Sitzung des bayerischen Kabinetts.
Jeder Antrag auf eine Genehmigung werde „exakt und ganz genau“ durch das Landesamt für Gesundheit- und Lebensmittelsicherheit (LGL) geprüft, wo zudem eigens zehn Stellen pro Jahr für die Überwachung genehmigter Anbauvereine geschaffen wurden. Laut Herrmann handelt es sich dabei um Ermittlungspersonal der Staatsanwaltschaft. Das Gesundheitsministerium hat angekündigt, jeden der sogenannten Social-Clubs mindestens einmal pro Quartal vor Ort zu kontrollieren.
Der Staatskanzleichef betonte den Jugend- und Gesundheitsschutz und erinnerte daran, dass in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt lediglich ein Anbauverein pro 6000 Einwohner möglich ist. Zudem hat sich die Staatsregierung am Dienstag einmal mehr gegen die geplante Erhöhung des THC-Grenzwertes im Straßenverkehr ausgesprochen. Für THC am Steuer soll künftig statt 1,0 Nanogramm je Milliliter Blut ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm gelten – ähnlich wie die 0,5-Promille-Grenze für Alkohol. „Auf der einen Seite gelingt es, dass wir immer weniger Alkohol im Straßenverkehr haben, aber auf die Weise wird dafür Sorge getragen, dass immer mehr Drogen in den Straßenverkehr kommen“, sagte Herrmann.
Er nannte die Teillegalisierung von Cannabis „eine vorsätzlich schädigende Politik“ und die geplante Erhöhung des THC-Grenzwertes eine „völlige Fehleinschätzung“. Der Freistaat werde die Anhebung des THC-Grenzwertes deshalb ablehnen, die der Bundesrat am kommenden Freitag billigen soll. Noch im Sommer könnte das Gesetz dann in Kraft treten. Wer den Grenzwert überschreitet, riskiert in der Regel ein Bußgeld von 500 Euro und muss mit einem Monat Fahrverbot rechnen.
Für Fahranfänger sollen ebenso strengere Regeln gelten wie bei gemeinsamem Konsum von Cannabis und Alkohol. Der geplante THC-Grenzwert folgt den Empfehlungen einer Expertenkommission. Staatskanzleichef Herrmann spricht derweil davon, dass die Wirkung von Cannabis „weniger berechenbar einschlägt als dies beim Alkohol der Fall ist“.