Süddeutsche Zeitung

Burgkirchen:Nur ein bisschen länger tot

Damit die Burgkirchner Bürger mitten in der Krise wenigstens nicht so viele Friedhofsgebühren auf einmal zahlen müssen, können sie das Nutzungsrecht an ihren Grabstätten künftig auch jahresweise verlängern. Ob sich das langfristig rentiert?

Glosse von Matthias Köpf, Burgkirchen

Umsonst sei der Tod, heißt es gern, aber davon kann natürlich gar keine Rede sein. Nicht weil der Tod das Leben koste, wie der Spruch oft weitergeht. Denn das alles mag vielleicht für das eher kurzfristige Sterben gelten. Langfristig ist der Tod aber eine teure Sache. Das hängt dann auch davon ab, wie lange jemand tot ist, und davon machen sich die Menschen ja ganz verschiedene Vorstellungen. Weil aber gerade eh schon alles mehr kostet, kommt jetzt wenigstens die Gemeinde Burgkirchen im Landkreis Altötting ihren Bürgern entgegen - wenn schon nicht den Toten, so immerhin deren Hinterbliebenen.

Die konnten das Nutzungsrecht für ein Grab am örtlichen Friedhof nämlich bisher nur um fünf, zehn oder 15 Jahre verlängern und mussten dann gleich die volle Gebühr dafür zahlen. Aufs Jahr gerechnet wird das in Burgkirchen künftig zwar nicht billiger, aber zumindest soll so eine Verlängerung laut einen Beschluss des Gemeinderats und einem Bericht des Burghauser Anzeigers nun auch für drei oder sogar nur für ein Jahr möglich sein.

Ob das Totsein damit auf lange Sicht günstiger wird, ist allerdings die Frage. Denn wer sich das Grab gleich auf weitere 15 Jahre sichert, genießt so lange Preisstabilität. Wer dagegen nur auf kurze Frist verlängert, muss damit rechnen, dass in der Zwischenzeit die Friedhofsgebühren steigen - und das tun sie erfahrungsgemäß eher, als dass sie sänken. Aber wer will sich heutzutage noch langfristig binden? Immer mehr Tote zeigen sich jedenfalls schon zu Lebzeiten sparsam und legen sich auf ein Urnengrab fest. Gut zwei Drittel sind das inzwischen.

So ein Urnengrab gilt als pflegeleicht, und viel billiger als eine Erdbestattung ist das Ganze auch. Vor allem, wenn das Urnengrab nur noch zwei Jahre behalten werden muss, wie es das Bundesverwaltungsgericht 2019 für den Friedhof im oberbayerischen Olching erlaubt hat. Bei Erdbestattungen ist diese kommunal geregelte Ruhezeit viel länger, weil da drunten ja noch was zu erledigen ist, was anderenfalls schon im Krematorium geschieht. Unter hohem Energieeinsatz übrigens, was zuletzt vielerorts schon auf die Einäscherungspreise durchgeschlagen hat. Umsonst also ist nahezu nichts mehr im Leben, auch nicht der Tod. Höchstens ein Atemzug noch, und sei es der letzte.

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