Bundesverfassungsgericht:Gewerkschaften scheitern mit Verfassungsbeschwerde

Karlsruher Richter nehmen Klage gegen bayerisches Lobbyregistergesetz nicht an

30 Mitgliedsgewerkschaften des Bayerischen Beamtenbundes sind mit einer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe gegen das neue Lobbyregistergesetz des Freistaats gescheitert. Die zuständigen Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts nahmen die Klage nicht zur Entscheidung an, wie aus dem am Montag veröffentlichten Beschluss hervorgeht. Damit hat sich auch ein ebenfalls eingereichter Eilantrag erledigt (Az. 1 BvR 2727/21). Seit Anfang des Jahres dürfen sich nur offiziell registrierte Lobbygruppen an Gesetzgebungsprozessen von Landtag und Staatsregierung beteiligen. Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen sind von der Verpflichtung ausgenommen, "soweit sie ihre Funktion als Tarifpartner wahrnehmen". Die klagenden Gewerkschaften sehen sich in ihrer grundgesetzlich geschützten Koalitionsfreiheit verletzt. Sie wehren sich vor allem dagegen, ihre Mitgliederzahlen und Angaben zu Personal und finanziellen Verhältnissen veröffentlichen zu müssen. Dem Karlsruher Beschluss zufolge hätten sie sich aber zunächst an die Verwaltungsgerichte wenden müssen. So seien zu viele Fragen zu dem neuen Gesetz noch ungeklärt - zum Beispiel wer genau unter die Ausnahmeregelung falle und ob besonders sensible Daten möglicherweise von der Veröffentlichung ausgenommen werden könnten. Der Beamtenbund als Dachorganisation unterliegt der Registerpflicht generell nicht.

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