Es sind nicht mehr ganz 47 Tage bis zur Öffnung der Wahllokale am 23. Februar, als Bayerns oberste Wahlplaner am Dienstagvormittag die Tür zum Maschinenraum der Bundestagswahl öffnen. In diesem Jahr kommt es noch mehr als sonst darauf an, dass im Hintergrund alle Rädchen ineinandergreifen und nichts blockiert. Denn durch die vorgezogene Neuwahl des Bundestags sind sämtliche Fristen und Termine zum Teil massiv zusammengeschnurrt. Die Stimmzettel etwa können erst Ende Januar in Druck gehen, wenn die Wahllisten endgültig stehen und die Beschwerdefrist abgelaufen ist. Zeit für Fehler wie Falschdrucke oder Transportpannen bleibt da kaum. Das gilt ebenso für Wählerinnen und Wähler.
Denn auch bei der in Bayern weitverbreiteten Briefwahl gibt es in diesem Jahr neue Fristen. „Der Briefwahlzeitraum wird kürzer sein als bisher üblich“, sagt Landeswahlleiter Thomas Gößl bei einer Pressekonferenz am Dienstag. Von etwa fünf schrumpft die Briefwahlphase auf rund zwei Wochen. Wer in Bayern Briefwahl beantragt, könne erst vom 10. Februar an mit dem Erhalt der Unterlagen rechnen. Gößl und sein Team vom Landesamt für Statistik appellieren daher, den Stimmzettel „rechtzeitig“ auszufüllen und abzuschicken – oder die sogenannte Briefwahl an Ort und Stelle bei der Gemeinde wahrzunehmen. So spare man sich den Postweg und könne trotzdem vorab wählen. Wahlzettel, die nach Schließung der Wahllokale am Sonntag um 18 Uhr bei den Behörden eingehen, werden nicht gezählt.

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Wann der späteste Zeitpunkt ist, um seine Wahlunterlagen in die Post zu geben, will der Landeswahlleiter auf Nachfrage nicht konkretisieren. Das müsse jeder Stimmberechtigte selbst einschätzen. Er weist nur darauf hin, dass ein Passus aus dem bundesweiten Merkzettel zur Briefwahl verschwunden ist, in dem der „Donnerstag vor der Wahl“ als spätester Zeitpunkt zur fristgerechten Wahlteilnahme genannt wurde. Auch dort werde nun nur noch darum gebeten, die Dokumente „rechtzeitig“ abzuschicken. Das Risiko trage der Wähler.
Die Urnenwahl sei „das verfassungsrechtliche Leitbild“
Die Landeswahlleitung betont deshalb auch, dass der persönliche Gang ins Wahllokal am 23. Februar „das verfassungsrechtliche Leitbild“ sei. Auch in anderen Bundesländern haben Wahlleiter mehr oder weniger deutlich für die Urnenwahl geworben. Die Realität sieht in Bayern aber seit vielen Jahren anders aus. Bei der Bundestagswahl 2021 gaben 62 Prozent der Wählenden ihre Stimme per Briefwahl ab – ein Spitzenwert, der auch mit der Corona-Pandemie erklärt wird. Doch auch bei der Landtagswahl 2023 wählten die meisten Menschen per Brief, nämlich 55 Prozent.
Ist angesichts dieses Trends und der stark verkürzten Frist die Gefahr von verlorenen Stimmen besonders groß? Bei jeder Wahl gebe es rote Wahlbriefe, die zu spät im Amt eingehen und daher nicht zählen – wie viele genau, sei nicht bekannt. Man habe allerdings schon „die Sorge, dass es bei dieser Wahl zu einem höheren Anteil solcher verspäteter Briefe kommt“, sagt der stellvertretende Landeswahlleiter Karsten Köhne.

Bundestagswahl im Februar 2025:Was man über die Briefwahl in Bayern wissen sollte
Wegen der vorgezogenen Neuwahl bleibt Briefwählern diesmal weniger Zeit als sonst. Wie man den Wahlschein einfach online beantragt, wann die Unterlagen ankommen – und was zu tun ist, wenn man trotzdem spät dran ist. Fragen und Antworten.
Damit es nicht so weit kommt, gibt es auch kurz vor dem Wahltag Notausgänge: Wer für den Postweg zu spät dran sei, könne seine Unterlagen kurzfristig beim Wahlamt einwerfen oder – mit Wahlschein – doch noch zur Urnenwahl am 23. Februar gehen.
Wer rechtzeitig eine Briefwahl beantragt, aber bis zum 17. Februar, dem letzten Montag vor der Wahl, keine Unterlagen bekommen habe, solle bei der zuständigen Gemeinde nachfragen, rät Köhne. Keinen Sinn habe es hingegen, schon im Januar bei den Behörden anzuklopfen. „Da gibt es keine Stimmzettel“, sagt Thomas Gößl.
Nach Schätzung des Landesamts für Statistik sind bei der Bundestagswahl 2025 rund 9,2 Millionen Menschen in Bayern stimmberechtigt. Knapp 29 Prozent, also mehr als ein Viertel aller Wahlberechtigten, ist mindestens 65 Jahre alt. Bei der Bundestagswahl 1990 lag der Anteil noch knapp unter 20 Prozent. Im Vergleich dazu sank der Anteil der 18- bis 25-jährigen Stimmberechtigten von 12,9 auf 8,5 Prozent. Den Schätzungen zufolge dürfen 362 000 junge Menschen bei der Bundestagswahl zum ersten Mal wählen.