Müssten die Wählerinnen und Wähler in Bayern über ihre Lieblingsform der Stimmabgabe entscheiden, hätte die Briefwahl eine absolute Mehrheit. Bei der Bundestagswahl 2021 machten während der Corona-Krise 62,4 Prozent ihr Kreuz per Brief. Doch auch nach der Pandemie blieb der Anteil hoch: Bei der Europawahl (53,7 Prozent) und der Landtagswahl (55,1) entschied sich im Jahr 2023 erneut mehr als die Hälfte der bayerischen Wähler für die Briefwahl.
Wegen der kurzen Vorbereitungszeit für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 ist die Briefwahl diesmal eine besondere Herausforderung – für die Wahlleiter, aber auch für die Bürgerinnen und Bürger. Wann kann man die Briefwahl beantragen, welche Fristen gelten und was passiert, wenn man spät dran ist? Die SZ gibt Antworten auf wichtige Fragen.
Wer kann per Brief wählen?
Jede und jeder Wahlberechtigte kann die Briefwahl ohne Angabe von Gründen beantragen. Bis 2009 mussten Briefwähler noch einen wichtigen Grund für ihre Abwesenheit am Wahltag angeben. Dennoch hat Bayerns Landeswahlleiter Thomas Gößl bei einer Pressekonferenz Anfang Januar mehrmals betont, dass der persönliche Gang ins Wahllokal das verfassungsrechtliche „Leitbild“ sei.
Wann und wie kann man die Briefwahl beantragen?
Der Landeswahlleiter ruft die Wahlberechtigten dazu auf, die Briefwahl möglichst früh zu beantragen. Dies sei in vielen Gemeinden schon jetzt einfach online möglich. Unter www.bayernportal.de gibt es einen hilfreichen Suchservice für mehr als 1350 Gemeinden. Zudem können Bürger per Mail an die zuständige Gemeinde oder persönlich im Rathaus einen formlosen Antrag stellen. Auch in der Wahlbenachrichtigung, die in Bayern von Mitte Januar an verschickt wird, sind Informationen zur Briefwahl enthalten. Darauf muss allerdings niemand warten.
Wann werden die Briefwahlunterlagen zugestellt?
Laut der Landeswahlleitung können die Stimmzettel der 47 Wahlkreise in Bayern erst von Ende Januar an gedruckt werden, da bei der Zulassung der Kandidaten rechtliche Fristen eingehalten werden müssen, etwa eine Beschwerdefrist. Bis der einseitige Stimmzettel für Erst- und Zweitstimme millionenfach gedruckt, geprüft, an die Gemeinden verteilt und schließlich an die Wahlberechtigten verschickt wird, könnten rund eineinhalb Wochen vergehen. Dem Landeswahlleiter zufolge dürfen Bürgerinnen und Bürger vom 10. Februar an mit dem Erhalt der Stimmzettel rechnen, wobei auch frühere und spätere Termine möglich sind.
Sind die Briefwahlunterlagen in der Woche vor der Wahl (ab 17. Februar) trotz rechtzeitiger Beantragung nicht angekommen, sollte man bei der Gemeinde nachfragen, rät Karsten Köhne, der stellvertretende Landeswahlleiter. „Auf gar keinen Fall macht es Sinn, im Januar nachzufragen“, sagt Thomas Gößl. „Da gibt es keine Stimmzettel.“

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Kostet die Briefwahl Geld?
Innerhalb Deutschlands müssen Briefwähler ihren Wahlbrief nicht frankieren, also keine Portogebühr zahlen. Wer seine Stimme per Brief aus dem Ausland abgibt, muss dort eine Briefmarke bezahlen. Andere Kosten fallen nicht an.
Wann sollte man spätestens per Brief wählen?
Bislang enthielt der Merkzettel zur Briefwahl im Bund den Hinweis, dass „der Wahlbrief spätestens am Donnerstag vor der Wahl“ abgeschickt werden sollte. Nun heißt es stattdessen, dass man den Brief „unbedingt rechtzeitig möglichst bald nach Erhalt der Briefwahlunterlagen“ auf den Weg bringen sollte.
Landeswahlleiter Gößl will zwar keine Deadline nennen, lässt aber zwischen den Zeilen erkennen, dass man den Umschlag mit den Stimmzetteln lieber früher in die Post werfen sollte. Je eher, desto besser – so könnte man die Devise etlicher Wahlorganisatoren in Bund und Ländern zusammenfassen.
Alternativ empfehlen die Experten auch die sogenannte Briefwahl an Ort und Stelle. Wahlberechtigte können ihre Unterlagen persönlich bei der zuständigen Gemeindebehörde beantragen, ausfüllen und abgeben. Es ist eine Art Mix aus Urnen- und Briefwahl.

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Was passiert, wenn man trotz allem spät dran ist?
Ein Unfall, eine Krankheit, eine kurzfristige Dienstreise – etwas Unvorhergesehenes kann immer dazwischenkommen und die Briefwahl verzögern. Wer seinen Wahlschein kurz vor dem Wahltermin noch nicht losgeschickt hat, muss aber nicht in Panik geraten. Stattdessen kann man ihn direkt beim zuständigen Wahlamt einwerfen oder doch noch am 23. Februar zwischen 8 und 18 Uhr ins Wahllokal gehen. Weil für Briefwähler eine Art Sperrvermerk im Wählerverzeichnis gilt, um eine doppelte Stimmabgabe zu verhindern, muss man neben dem Personalausweis auch seinen Wahlschein mitbringen.
Wann zählt der Wahlbrief nicht mehr?
Stimmzettel, die es am Wahlsonntag nicht bis spätestens 18 Uhr ins Wahllokal geschafft haben, werden nicht ausgezählt. Die Stimme ist also verloren. Das Risiko dafür, darauf weisen die Wahlleiter derzeit verstärkt hin, trägt jeder Wähler.

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Bei jeder Wahl gebe es rote Briefe, die zu spät ankommen, heißt es aus der Landeswahlleitung. Eine genaue Zahl ist nicht bekannt. Doch es gibt die „Sorge, dass es bei dieser Wahl zu einem höheren Anteil solcher verspäteter Briefe kommt“, sagt Karsten Köhne. Deshalb sein Appell an alle Briefwähler: „Schickt ihn gleich zurück, dann besteht auch keine Gefahr, dass er zu spät kommt.“
Was muss man sonst noch beachten?
Damit die Stimmen bei der Briefwahl gültig sind, müssen Wähler den ausgefüllten Stimmzettel in den weißen Stimmzettelumschlag einschließen, dann diesen und den Wahlschein in den roten Briefumschlag schieben und zukleben. Eine detaillierte Anleitung findet sich auf dem Merkblatt, das mit den Briefwahlunterlagen kommt. Wie im Wahllokal dürfen auch Briefwähler nur jeweils ein Kreuz bei Erst- und Zweitstimme setzen, andernfalls ist die Stimme ungültig.
Wer für eine andere Person Briefwahlunterlagen beantragen will, benötigt laut Angaben der Bundeswahlleiterin eine schriftliche Vollmacht. Ein Antrag ist dann nur persönlich oder schriftlich möglich.