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Bundestag - Berlin:Bedford-Strohm: Suizid keine normale Option des Lebensendes

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Berlin (dpa) - Bei der nötigen Neuregelung der Sterbehilfe besteht die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) darauf, den Lebensschutz so weit wie möglich zu stärken. Das Verfassungsgerichtsurteil aus dem vergangenen Jahr erfordere rechtliche Regelungen, sagte der EKD-Ratsvorsitzende Heinrich Bedford-Strohm der Deutschen Presse-Agentur. Aber: "Wir müssen alles vermeiden, was als Konsequenz dieses Urteils den Suizid zu einer normalen Option des Lebensendes macht. Das darf nicht passieren. Es hat seinen guten Sinn, dass der Schutz des Lebens intuitiv sehr stark verwurzelt ist in unserer Kultur, aber auch in uns selbst."

Der Bundestag wird an diesem Mittwoch zwei Stunden lang über das Thema Sterbehilfe diskutieren. Es gibt inzwischen drei verschiedene fraktionsübergreifende Abgeordneteninitiativen für neue Regeln.

Eine Neuregelung ist notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht vor gut einem Jahr ein seit 2015 geltendes Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt hat. Es verletze den Einzelnen im Recht auf selbstbestimmtes Sterben, urteilten die Karlsruher Richter damals nach Klagen von Schwerkranken, Sterbehelfern und Ärzten. Dieses Recht schließe die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen. Das gilt ausdrücklich für jeden, nicht nur für unheilbar Kranke. Das Urteil stieß die Tür für organisierte Angebote auf - aber auch mit Regulierungsmöglichkeit wie Beratungspflichten oder Wartefristen.(Az. 2 BvR 2347/15 u.a.).

Es sei gut, dass die Menschen eine ausgeprägte Tötungshemmung hätten und auch eine Hemmung, sich selbst das Leben zu nehmen. "Das darf nicht eingeebnet werden. Das ist das Allerwichtigste", sagte der bayerische Landesbischof. "Gleichzeitig darf man nicht moralisch hinwegsegeln über extreme Dilemma-Situationen, über extreme Leidenssituationen, wo Menschen keinen anderen Weg mehr sehen." Es sei wichtig, dass Gewissensspielräume für jene blieben, die wie Ärzte direkt mit Patienten zu tun hätten.

© dpa-infocom, dpa:210421-99-286855/2

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