Ansbach:Polizeibeamte, wider Willen in einer Zelle eingesperrt

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Bundespolizisten, die in Panik geraten, weil sie aus einer "Zelle" ihrer Inspektion nicht mehr hinauskommen? Das kann doch nur erfunden sein. Sollte man meinen. (Foto: Daniel Karmann/dpa)

Bundesbehörden sind selbstverständlich top ausgerüstet - sollte man meinen. Ein aberwitziger Fall in Franken, der zwei Polizisten fast zum Verhängnis geworden wäre, wirft ein ganz anderes Licht darauf.

Glosse von Olaf Przybilla, Ansbach

Eine Komödie ohne einen Schuss Tragödie ist meist ein mäßiges Stück Theater. Und noch besser als im Schauspielhaus kann man das an bayerischen Amtsgerichten erleben. Dort geht es zwar heute nicht mehr königlich-bayerisch zu - dafür nicht selten königlich bizarr.

Überhaupt lässt sich an Amtsgerichten oft mehr über den Zustand einer Gesellschaft erfahren als irgendwo anders. Würde man zum Beispiel bei der Bundespolizei anfragen, wo die Beamten unter höchst fragwürdigen Bedingungen ihrem Job nachgehen müssen, dürfte die Antwort kärglich ausfallen. Müssen Bundespolizisten freilich vor Gericht als Zeuge etwas über - nennen wir es - bauliche Besonderheiten an ihrem Arbeitsplatz kundtun, so sind sie der Wahrheit verpflichtet. Wie jeder andere auch.

Und nach diesem Präludium nun direkt nach Ansbach, wo Bundespolizisten kürzlich vor Gericht als Zeugen aussagen mussten. Und dabei - das ist der tragische Teil dieser Geschichte - über einen fast fatalen Tag ihrer Beamtenlaufbahn Auskunft zu geben hatten.

Der Anklageschrift zufolge war es so: Ein Mann soll einen Zug ohne Fahrschein genutzt haben, zwei Beamte der Bundespolizeiinspektion Ansbach wurden herbeigerufen. Am, nun ja, Tatort angelangt stellten sie fest: Der Mann ist zur Festnahme ausgeschrieben. Musste also mitkommen auf die Inspektion. Dort wiederum wurde er, in Ermangelung einer echten Zelle, in eine Art improvisierte Glas-"Zelle" verbracht - über deren spezielle Ausprägung noch zu reden sein wird.

Erst mal ein Blick auf den Festgenommenen: Der entledigte sich in der "Zelle" kommentarlos seiner Kleider. Und nannte die Beamten "Pussys", um - wie die Staatsanwältin erläuterte - "seine Missachtung auszudrücken".

Damit nicht genug. In einem unbeobachteten Moment zog der nunmehr nackte, aber ingenieurstechnisch offenbar hochversierte Mann die Platine des Türschlosses ab und verschmierte das Kartenlesegerät. Von innen war die Glasklause nun nicht mehr zu öffnen.

Was den beiden Beamten - die alsbald die Beschädigungen bemerkt und die "Zelle" ohne Funkgerät und Mobiltelefon betreten hatten - beinahe zum Verhängnis geworden wäre. Man war eingeschlossen, die Luft in dem winzigen Glasraum ohne Frischluftzufuhr wurde immer schlechter, die Beamten gerieten in Panik. In ihrer Not entschieden sie sich, mit der Sitzbank ein Loch in die Glaswand zu schlagen.

Als man die Bank wegzog - entdeckte man glücklicherweise die versteckte Platine. Mit der kamen die Beamten hinaus aus dieser etwa drei Quadratmeter großen, sehr besonderen Bundespolizei-Zelle.

Aus Glas ist die? Jawohl. Sie dient nämlich erstens als Zugang und Sicherheitsschleuse. Zweitens als eine Art Foyer, an dem Besucher ihr Anliegen vorbringen können. Und drittens eben, wenn gerade Not am Mann ist, als sicherer "Gewahrsraum", vulgo: Zelle.

Der Festgenommene, offenbar ein Nudist, wurde unter anderem wegen Freiheitsberaubung zu 16 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Kommt nun also - sollte das Urteil Bestand haben - in eine Zelle. Nicht aber in der Bundespolizeiinspektion Ansbach.

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