In der Diskussion über die Einführung einer allgemeinen Nutzungsgebühr für Wasser hat der Bund Naturschutz in Bayern eigene Forderungen formuliert, die über die unterschiedlichen Positionen innerhalb der Staatsregierung deutlich hinausgehen. Wie zuvor schon die Kommunen und die Wasserversorger verlangt auch der BN, jegliche Entnahme von Grund- oder Oberflächenwasser per Zähler zu registrieren. Die CSU setzt in ihrem Konzept für den sogenannten Wassercent bisher auf bloße jährliche Meldungen derjenigen, die Wasser aus der Tiefe heraufpumpen oder es für ihre Zwecke aus Bächen und Flüssen ableiten. Im größten Streitpunkt innerhalb der Regierungskoalition schlägt sich der BN auf die Seite der CSU: Ausnahmen für die Landwirtschaft, wie sie die Freien Wähler machen wollen, dürfe es demnach ebenso wenig geben wie für andere kommerzielle Nutzer.
Nur wer irgendwo selbst Wasser für den privaten Eigenbedarf entnimmt, soll dies bis zu einer Menge von 100 Kubikmetern im Jahr weiterhin kostenlos tun dürfen, erläuterte BN-Wasserexpertin Christine Margraf am Freitag in einer Pressekonferenz. Kunden von Stadtwerken und anderen Versorgern würde der Wassercent indirekt betreffen. Bei einem Grundpreis von 7 Cent pro Kubikmeter, wie er dem BN vorschwebt, würde ein durchschnittlicher Vier-Personen-Haushalt laut Margraf mit rund 15 Euro pro Jahr belastet.
Auch weil sich in der Klimakrise zuletzt immer weniger Grundwasser neu gebildet habe, solle das meist besonders reine Wasser aus tieferen Grundwasserschichten möglichst gar nicht angetastet, sondern für künftige Generationen geschont werden. Deswegen sieht das BN-Konzept für öffentliche Wasserversorger 10 Cent pro Kubikmeter Tiefengrundwasser vor. Unternehmen, die Tiefengrundwasser etwa als Mineralwasser abfüllen, sollen das Zehnfache bezahlen.
Bisher dürfen in Bayern auch Unternehmen beliebige Mengen Wasser kostenlos fördern und nutzen. Der Freistaat gehört zu jenen drei von 16 deutschen Bundesländern, die dafür noch nichts verlangen. Davon profitieren neben der Landwirtschaft vor allem Großverbraucher wie die chemische Industrie. Unter dem wachsenden Druck von Kommunen und Umweltverbänden hat die Staatsregierung 2023 erklärt, den Wassercent einzuführen.
Der BN-Landesvorsitzende Richard Mergner betonte in diesem Zusammenhang vor allem das Verursacherprinzip. Wasser müsse einen angemessenen Preis haben, damit es nicht verschwendet werde. Zur Kasse bitten will der BN auch Kraftwerksbetreiber. Wasser zur Kühlung von Anlagen soll demnach ebenso kostenpflichtig werden wie die riesigen Mengen, die durch die Turbinen von Wasserkraftwerken strömen. Der Kubikmeterpreis, den der BN hier vorsieht, ist zwar minimal, würde laut Christine Margraf jedoch insgesamt „zu erheblichen Summen führen, die wir aber auch für nötig halten“. Für die vielen Anlagen, die nicht sämtliche gesetzlichen Vorgaben einhielten, solle sogar bis zum Fünffachen dieses Preises verlangt werden.
An diesem Montag soll es zu dem Thema ein neuerliches Treffen von Naturschutzverbänden mit Vertretern beider Regierungsparteien geben. Der BN sei dazu erst am Donnerstag, also äußert kurzfristig eingeladen worden, kritisierte dessen Landesvorsitzender Mergner. Auch gebe es keine schriftlichen Vorlagen. Ähnliche Treffen der Staatsregierung gab es bereits mit Vertretern der Kommunen und dem Bauernverband. Die bayerischen Grünen haben vor einigen Wochen ein eigenes Konzept für den Wassercent vorgelegt, das dem des BN teilweise sehr nahe kommt, ihm aber nicht in allen Punkten entspricht.

