Die Buchheim Stiftung hat im Kündigungsstreit mit ihrem früheren Museumsdirektor Daniel J. Schreiber vor dem Arbeitsgericht München/Weilheim eine Niederlage eingefahren. Die Kammer hat der Kündigungsschutzklage und dem Antrag auf Weiterbeschäftigung als Direktor des Buchheim Museums in Bernried am Starnberger See vollumfänglich stattgegeben.
Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens muss die Stiftung Schreiber vertragsgerecht als Museumsleiter weiter beschäftigen. Außerdem muss sie die Kosten des Verfahrens in Höhe von gut 30 000 Euro tragen.
Der Vorstand der Buchheim Stiftung hat in einer Mitteilung umgehend angekündigt, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Mit der Begründung: „Wir sehen keine Basis mehr für eine Weiterbeschäftigung von Herrn Schreiber, weil das nötige Vertrauensverhältnis zum Vorstand und führenden Mitarbeitern des Museums zerstört ist.“
Der 59 Jahre alte Kunsthistoriker war vergangenen August völlig unerwartet nach zehn Jahren als erfolgreicher Chef des Buchheim Museums fristlos gekündigt worden. Seit Anfang Februar ist er Direktor der Städtischen Museen in Landshut. Schreiber betonte in der zurückliegenden Zeit: „Die falschen Behauptungen gegen mich, die jetzt im Raum stehen, werden durch den neuen Job nicht richtiger.“ Und weiter: „Ich möchte vollständig rehabilitiert werden.“
Schreiber hatte in einer Stellungnahme nach Bekanntgabe des Urteils den Menschen gedankt, „von denen ich in den vergangenen dreizehneinhalb Monaten allergrößte ideelle und praktische Unterstützung erfahren durfte“. Zudem hatte er seiner Hoffnung Ausdruck verliehen, ins Gespräch zu kommen, „um eine gute Lösung für das Buchheim Museum und die beteiligten Menschen zu erzielen“. Diese Hoffnung dürfte sich angesichts der Reaktion des Stiftungsvorstands wohl nicht erfüllen.