Brandbrief verschickt:Kritik an Humls Krebsregister

Initiative moniert Mängel und fordert besseren Datenschutz

Von Dietrich Mittler

Der Streit über ein zentrales Bayerisches Krebsregister nimmt an Härte zu. Kürzlich erst hat das Kabinett beschlossen, dieses Register in die Hand des Landesamtes für Gesundheit und Lebenssicherheit (LGL) zu geben. Nun muss noch der Landtag über das Projekt entscheiden. Mit ihm sollen alle diagnostizierten Krebserkrankungen landesweit einheitlich erfasst werden. "Das Register ermittelt zum Beispiel, wie häufig bestimmte Tumorerkrankungen in einer Region auftreten, und zeigt auf, welche Therapie anschlägt", preist Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) das Projekt an. Im Kampf "gegen die Volkskrankheit Krebs" sei das ein großer Schritt nach vorn, betont Huml.

Harte Kritik kommt nun aber seitens der "Bürger Initiative Gesundheit", die jetzt an alle bayerischen Landtagsabgeordneten einen Brandbrief verschickt hat. Das vom Kabinett befürwortete Modell sei "nicht auf den Versorgungsalltag ausgerichtet" und entspreche nicht den Anforderungen der Patienten, der Medizin, der Krankenkassen sowie der bereits bestehenden gesetzlichen Vorgaben. Durch Humls Vorhaben werde "der Datenschutz für alle Bürger ausgehebelt". Zudem, so kritisiert die Initiative, würden die erfolgreiche Arbeit der einzelnen bereits jetzt von Kliniken geführten Krebsregister sowie die Zweifel der Ärzteschaft an dem geplanten Zentralregister nicht berücksichtigt. Das Gesundheitsministerium wies die Vorwürfe am Sonntag als "unzutreffend" zurück. Aktuell laufe die Verbandsanhörung, in der die bestehenden klinischen Krebsregister Gelegenheit zur Stellungnahme bekommen sollen. Darüber hinaus seien sie schon in drei Konferenzen zum Austausch über das Vorhaben eingebunden gewesen.

Auch der Vorwurf des mangelnden Schutzes von Patientendaten ist nach Melanie Humls Ansicht ohne Substanz: "Der Schutz der Patientendaten nimmt im Gesetzentwurf höchste Priorität ein", sagt sie. Garant dafür sei eine Vertrauensstelle, "die räumlich, technisch und organisatorisch von den anderen Dienststellen getrennt geführt wird". Ein Zugriff auf die Datenbanken der sechs vorgesehenen Regionalzentren des Krebsregisters durch die LGL-Amtsleitung sei ausgeschlossen. Daher habe der Landesbeauftragte für den Datenschutz bereits seine "grundsätzliche Zustimmung" zum Gesetzentwurf" signalisiert.

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