Die Kriminalpolizei in Memmingen hat am Donnerstag zwei Männer im Alter von 50 und 59 Jahren verhaftet, die vermutlich schon Ende August eine 35 Jahre alte Familienangehörige umgebracht haben sollen. Die Syrerin, die zusammen mit ihrer Familie bereits seit vier Jahren in Deutschland lebte, soll am 23. August die gemeinsame Wohnung in der Innenstadt von Memmingen verlassen haben und wurde später von ihren Angehörigen als vermisst gemeldet.
Nach wochenlangen Ermittlungen entdeckte die Polizei in der Nacht auf Freitag ihre vergrabene Leiche in einem Gewerbegebiet bei Memmingerberg im Osten der Stadt. Die Grabungsarbeiten hatten schon am Donnerstagnachmittag begonnen. Angaben zum Motiv der familieninternen Bluttat machten das Polizeipräsidium Kempten und die Staatsanwaltschaft Memmingen am Freitag nicht.
Untersuchungen zur genauen Todesursache noch nicht abgeschlossen
Die Polizei hatte schon längere Zeit den Verdacht gehegt, dass die Frau Opfer einer Gewalttat geworden sein könnte, und eine entsprechende Ermittlungsgruppe eingerichtet. In den vergangenen Wochen hatten die Beamten zahlreiche Zeugen vernommen, Spuren gesichert und waren Hinweisen aus der Bevölkerung nachgegangen.
Bereits am 19. Oktober durchsuchten sie mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei mehrere Häuser. Die Leiche, die nun in der Nacht auf Freitag gefunden worden ist, haben die Experten im Institut für Rechtsmedizin in München bei einer Obduktion eindeutig als die der vermissten 35-Jährigen identifiziert. Die Untersuchungen zur genauen Todesursache seien noch nicht abgeschlossen, teilte das Präsidium in Kempten mit.
Die Haftbefehle gegen die Männer hatte das Amtsgericht Memmingen noch am Donnerstag erlassen, am Freitagvormittag hat die Ermittlungsrichterin sie bestätigt. Beide Männer, die zu den Vorwürfen der Ermittler bisher geschwiegen haben, bleiben in Untersuchungshaft. Zu den familiären Konflikten, die beide Männer zu der Bluttat veranlasst haben könnten, machten Polizei und Staatsanwaltschaft am Freitag keine Angaben, ebenso wenig zum genauen Verwandtschaftsverhältnis. Die Kinder der getöteten Frau sind bei anderen Verwandten untergebracht.

