Süddeutsche Zeitung

Bildung:Und jetzt: Handy aus!

Laut Gesetz müssen Smartphones in den bayerischen Schulen abgeschaltet werden, doch kaum jemand hält sich noch an die Regelung. Um Schaden und Nutzen der Digitalisierung ist erneut ein Kulturkampf entbrannt

Von Anna Günther

Kaum ein Gesetz wird an bayerischen Schulen seit Jahren so hitzig diskutiert wie das Handy-Verbot. Reibungspunkt ist das Schulgesetz, genauer der Artikel 56, in dem Rechte und Pflichten der Schüler geregelt sind. Dort heißt es in Absatz fünf, Handys sind in der Schule auszuschalten. Bayern wollte den anderen Bundesländern beim Umgang mit Smartphones voraus sein. Der frühere Schulminister Siegfried Schneider initiierte 2006 das im Ländervergleich strengste Gesetz. Hintergrund waren Fälle von "Happy Slapping" an Schulen in Schwaben, wo Mobbing und Prügeleien erst gefilmt und danach ins Internet gestellt wurden.

Elf Jahre später kollidiert diese Regelung zu Mobiltelefonen mit der aus CSU-Sicht innovativsten Strategie zur Digitalisierung in den Schulen, dem Masterplan Digital. Dieser Widerspruch amüsiert oder irritiert Lehrer und Eltern schon lange. "Ich kenne inzwischen keine Schule mehr, die es schafft, oder gewillt ist, dieses Verbot in letzter Konsequenz umzusetzen", sagt ein erfahrener Schulleiter.

Passiert ist nichts. Das Ministerium beruft sich auf die Ausnahme, die auch im Gesetz steht: Lehrer können entscheiden, ob Handys benutzt werden, etwa für Notfälle oder im Unterricht. "Ein grundlegendes Verbot steht nirgends, das ist eine Nutzungsregelung", betont Schulminister Ludwig Spaenle. Schule sei aber auch ein geschützter Raum, in dem Cybermobbing einerseits verhindert werden müsse und andererseits Kinder die Möglichkeiten und den richtigen Umgang mit Smartphones lernen sollten. Alle Schulen sind aufgefordert, bis 2019 ein Konzept zur Medienbildung auszuarbeiten. Einen Widerspruch zwischen Nutzungsverbot und Digitalisierungsstrategie sieht Spaenle nicht, aber 2018 möchte er gemeinsam mit Lehrern, Eltern und Schülern eine Lösung finden.

Die neue Debatte zu Sinn und Unsinn des Verbots kam auf, weil sich die neue Schulleiterin eines unterfränkischen Gymnasiums auf Artikel 56 berufen und die von ihrem Vorgänger im Schulforum mit Schülern, Lehrern und Eltern erarbeitete Sonderregelung gekippt hatte. Bis zu den Sommerferien durften die Jugendlichen das Handy in der Mittagspause und im Oberstufenraum nutzen, nun gilt Artikel 56. Schüler und Eltern laufen Sturm, die Opposition im Landtag bringt entsprechende Anträge ein. Der Landesschülerrat und der Elternverband fordern mehr Mitsprache: Jede Schule solle im Schulforum klären, wie digitale Medien eingesetzt werden. Auch die Lehrerverbände könnten sich damit anfreunden, weil das Verfahren demokratisch ist - und dem einzelnen Lehrer die Verantwortung abnimmt.

Der Streit in Unterfranken offenbart ein anderes Problem: Eine Ausnahme ins Gesetz zu schreiben, reicht nicht. Nur die Mutigen werden sie nutzen, sofern sie Smartphones im Unterricht einsetzen wollen. Skeptiker dagegen könnten auf Artikel 56 verweisen, um die Digitalisierung zu ignorieren. Wer in der Wissenschaft den einen richtigen Weg sucht, wird auch dort beide Lager finden. Am Ende bleibt einem nur, sich Befürworter und Gegner anzuhören und sich eine eigene Meinung zu bilden.

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Quelle:
SZ vom 09.12.2017
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