Bildung:Rechtsanspruch auf Ganztag

Frauenunion ist bei Grundschulen fortschrittlicher als die CSU

Die Frauenunion fordert einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen. Die CSU-Frauen geben sich damit fortschrittlicher als ihre Partei. In Bayern lehnte diese den Rechtsanspruch bisher ab, weil man Eltern Betreuung nicht vorschreiben könne. Zuletzt scheiterten im Landtag im Juli Anträge von SPD und Freien Wählern. Zwar steht ein Rechtsanspruch auf Betreuung im Bundestagswahlprogramm der Union, greifen soll dieser aber nur bei Bedarf. Auch im Bayernplan steht nur, dass bis 2018 jedes Kind bis 14 Jahre an bayerischen Grund-, Mittel- und Förderschulen einen Betreuungsplatz bekommen soll. Das hatte Ministerpräsident Horst Seehofer 2013 in seiner Regierungserklärung angekündigt und 2015 mit der Ganztagsoffensive vorangetrieben.

Einen Widerspruch sieht die Vorsitzende der Frauenunion (FU), Angelika Niebler, nicht: "Die Vielfalt der Betreuung soll bleiben, aber der Rechtsanspruch bringt Sicherheit, dass Eltern flächendeckend die Wahlfreiheit haben." Damit kein Zweifel aufkommt, wer die Richtung vorgibt, heißt es aus der Partei: Es sei Auftrag der FU, weiter zu gehen. "Es gilt das Wahlprogramm und der Bayernplan. Das ist die Beschlusslage der CSU", sagte ein Sprecher. Es werde einen bedarfsgerechten Ausbau geben, dann erübrige sich ein Rechtsanspruch sehr wahrscheinlich.

Im vergangenen Schuljahr gab es an 2400 Grundschulen 1340 offene Ganztagsgruppen und 423 Grundschulen, die auch am Nachmittag unterrichten. Beliebter ist mit 6200 Gruppen die Mittagsbetreuung. Im Bundesvergleich hinkt Bayern beim Ganztag hinterher, zeigen aktuelle Studien.

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