AllgäuRichter stärken Schutz der Biber

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Ein Biber beim Vertilgen von Erlenzweigen.
Ein Biber beim Vertilgen von Erlenzweigen. Foto: Patrick Pleul/dpa
  • Das Verwaltungsgericht Augsburg erklärt eine Allgemeinverfügung des Landratsamts Oberallgäu für rechtswidrig, die pauschale Biberabschüsse an Straßen und Bahnlinien ermöglichen sollte.
  • Die Richter kritisieren die zu pauschale Verfügung und bemängeln, dass das Landratsamt nicht begründet hat, warum Präventivmaßnahmen wie Drahtgitter im Oberallgäu erfolglos sein sollten.
  • Die scheidende Landrätin Indra Baier-Müller hatte die umstrittene Regelung bis zuletzt verteidigt, obwohl 2023 bereits 41 von 520 Bibern im Oberallgäu getötet wurden.
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Das Verwaltungsgericht erklärt geplante Pauschalabschüsse der Nager an Straßen und Bahnstrecken für rechtswidrig. Die scheidende Oberallgäuer Landrätin hatte die umstrittene Regelung bis zuletzt verteidigt.

Von Christian Sebald

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Das Verwaltungsgericht Augsburg attestiert dem Landratsamt Oberallgäu einmal mehr rechtswidriges Handeln im Umgang mit dem streng geschützten Biber. Wie am Dienstag bekannt wurde, haben die Richter bereits in der Vorwoche eine Allgemeinverfügung des Landratsamts aufgehoben, mit der das pauschale Abschießen der Tiere entlang von überörtlichen Straßen und Bahnlinien möglich gemacht werden sollte.

Die Argumente der Richter: Die Verfügung sei zu pauschal, sie widerspreche den Vorgaben für den Umgang mit den Bibern. Außerdem habe das Landratsamt nicht klargemacht, warum klassische Präventivmaßnahmen gegen Biber wie Drahtgitter an gefährdeten Dämmen ausgerechnet im Oberallgäu keine Aussichten auf Erfolg haben sollten. Mit der Entscheidung bestätigte das Verwaltungsgericht seine bisherigen Eilbeschlüsse in dem Streit nun im Hauptsacheverfahren.

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Die Entscheidung der Augsburger Richter ist eine Klatsche für die scheidende Oberallgäuer Landrätin Indra Baier-Müller. Die Freie-Wähler-Politikerin war bei der Kommunalwahl im März nicht zur Wiederwahl angetreten. Hintergrund dürfte gewesen sein, dass sie massiv an Rückhalt in der Bevölkerung verloren hatte – unter anderem wegen ihres umstrittenen Agierens in Naturschutzfragen. So hatte Baier-Müller die geplanten Pauschalabschüsse von Bibern trotz klarer Hinweise auf ihre Rechtswidrigkeit in mehreren Stellungnahmen verteidigt, und deshalb zuletzt sogar Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) und den bayerischen Umweltminister Thorsten Glauber (FW) angeschrieben.

Nach dem Richterspruch gab sie sich weiter hart und erklärte, jetzt sei „der Gesetzgeber gefordert“. Der Bund Naturschutz (BN), der gegen die Allgemeinverfügung geklagt hatte, äußerte dagegen die Erwartung, dass sich der neue Oberallgäuer Landrat Christian Wilhelm (ebenfalls FW) an Recht und Gesetz halten und zu „einem konstruktiven Dialog zurückkehren werde“.

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Die Wiederausbreitung der Biber in Bayern gilt als großer Erfolg des Naturschutzes. Die Tiere sind aber weiter streng geschützt und dürfen nur in Ausnahmefällen getötet werden, wenn sie konkrete Schäden anrichten. Das passiert auch regelmäßig. Allerdings muss jeder Abschuss vorab geprüft werden, ob es eine Alternative dazu gibt.

Im Freistaat leben nach Angaben des BN etwa 25 000 Biber. 2023 wurden demnach bayernweit 2655 Biber abgeschossen, das entspricht mehr als zehn Prozent der Population. Im Oberallgäu und in Kempten umfasst die Population laut BN etwa 520 Biber in 130 Revieren. 2023 wurden dort 41 Tiere getötet. Der BN fordert, dass die Einzelfall-Prüfungen beibehalten werden. Der Grund: Sollten mehr Biber abgeschossen werden wie zuletzt, ist die Population nach Überzeugung der Organisation in Gefahr.

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